2579/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 
 


Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ BMI-LR2220/0875-II/BK/4.3/2009

Wien, am         . August 2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 29. Juni 2009 unter der Zahl 2568/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die Exekutive im Jahr 2008“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3 bis 5:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Einzelfallabfragen würden insbesondere im Lichte der Tatsache, dass derartige Delikte nicht nur von kriminalpolizeilich spezialisierten Dienststellen, sondern allgemein von jeder Polizeidienststelle bearbeitet werden, einen enorm hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Überdies erscheint eine Definition „TierschützerIn“ zur Erhebung von Fallzahlen allgemein problematisch.


Zu Frage 2:

Angezeigte Fälle

 Jahr 2008

 Burgenland

                 29

 Kärnten

                 54

 Niederösterreich

               190

 Oberösterreich

               105

 Salzburg

                 43

 Steiermark

               142

 Tirol

                 36

 Vorarlberg

                 16

 Wien

                 90

 Österreich Gesamt

               705