2579/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ BMI-LR2220/0875-II/BK/4.3/2009
Wien, am . August 2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 29. Juni 2009 unter der Zahl 2568/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die Exekutive im Jahr 2008“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3 bis 5:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Einzelfallabfragen würden insbesondere im Lichte der Tatsache, dass derartige Delikte nicht nur von kriminalpolizeilich spezialisierten Dienststellen, sondern allgemein von jeder Polizeidienststelle bearbeitet werden, einen enorm hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Überdies erscheint eine Definition „TierschützerIn“ zur Erhebung von Fallzahlen allgemein problematisch.
Zu Frage 2:
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Angezeigte Fälle |
Jahr 2008 |
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Burgenland |
29 |
|
Kärnten |
54 |
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Niederösterreich |
190 |
|
Oberösterreich |
105 |
|
Salzburg |
43 |
|
Steiermark |
142 |
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Tirol |
36 |
|
Vorarlberg |
16 |
|
Wien |
90 |
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Österreich Gesamt |
705 |