2603/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0249-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 25. August 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2770/J-NR/2009 betreffend freier Eintritt in Bundesmuseen, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Abgeltung der Eintrittsgelder für die freien Eintritte der Bundesmuseen bzw. der Österreichischen Nationalbibliothek erfolgt auf Grund einer Festlegung der Bundesregierung im Regierungsabkommen im Rahmen der im § 5 Abs. 4 Bundesmuseen-Gesetz 2002 idgF. festgeschriebenen Basisabgeltung.

 

Zu Frage 2:

Ab 1. Jänner 2010 gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr der freie Eintritt in die Bundesmuseen bzw. in die Österreichische Nationalbibliothek.

 

Zu Frage 3:

Die Maßnahme wird ohne zeitliche Befristung implementiert.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Die Kosten belaufen sich auf ca. EUR 3,0 Mio. unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Eintrittspreises von ca. EUR 4,00 pro Besucherin bzw. Besucher der Altersgruppe der 6 bis 19-Jährigen (eine Betrachtung der Altersgruppe unter 6 Jahren konnte aufgrund des hier bereits bestehenden freien Eintritts unterbleiben). Dementsprechend entfallen auf die Bundesmuseen:

 

in EUR

 

Albertina

336.000

KHM mit ÖTM und MVK

924.000

MAK

34.000

MUMOK

136.000

NHM

648.000

ÖGBelvedere

248.000

ÖNB

16.000

TMW mit Mediathek

568.000

Gesamt

2.910.000

 

Zu Frage 6:

Im Rahmen der Planung wurden die durchschnittlichen Besucherinnen- und Besucherzahlen für die Altersgruppe der 6 bis 19-Jährigen der Jahre 2006 bis 2008 erhoben (eine Betrachtung der Altersgruppe unter 6 Jahren konnte aufgrund des hier bereits bestehenden freien Eintritts unterbleiben), die sich auf die einzelnen Bundesmuseen bzw. die Österreichische Nationalbibliothek wie folgt verteilen:

 

Albertina

84.000

KHM mit ÖTM und MVK

231.000

MAK

8.500

MUMOK

34.000

NHM

162.000

ÖGBelvedere

62.000

ÖNB

4.000

TMW mit Mediathek

142.000

Gesamt

727.500

 

Zu Fragen 7 und 8:

Im Zusammenhang mit dem Beginndatum 1. Jänner 2010 und auf Grund des Erfordernisses einer ausgeglichenen Verteilung über die kommenden Budgetjahre steht der auf das Budgetjahr 2009 entfallende Anteil zur Gänze für das Jahr 2010 zur Verfügung.

 

in EUR

2009

2010

Albertina

165.000

165.000

Belvedere

125.000

125.000

KHM, MVK u. ÖTM

460.000

460.000

MAK

20.000

20.000

MUMOK

70.000

70.000

NHM

325.000

325.000

TMW mit Mediathek

285.000

285.000

ÖNB

100.000

100.000

 

Zu Frage 9:

Ø      In welchem budgetären Ansatz werden diese Kosten im Budget 2009 und 2010 ersetzt?

 

Die Refundierung der freien Eintritte erfolgt im Rahmen und als Teil der ab 1. Jänner 2009 geltenden Erhöhung der Basisabgeltung bei Ansatz 1-32017.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.