2604/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0259-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 25. August 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2840/J-NR/2009 betreffend die Rede als Vertreterin der österreichischen Bundesregierung bei der Holocaust Era Assets Conference in Prag am 29. Juni 2009, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Vorweg ist festzuhalten, dass der Herr Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung in ihrer 23. Sitzung am 16. Juni 2009 mich und die anderen Mitglieder der österreichischen Delegation, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramts, der Bundesministerien für europäische und internationale Angelegenheiten, für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie meines Ressorts, ferner des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus sowie der Israelitischen Kultusgemeinde Wien zusammensetzte, zur Teilnahme an den Beratungen und Beschlussfassungen der International Holocaust Era Assets Conference (HEAC) bevollmächtigt hat. Insofern haben die Vorbereitungen zu dieser in Weiterentwicklung der Ergebnisse der Washington Conference on Holocaust Era Assets 1998 zu sehenden Internationalen Konferenz im bewährten Zusammenwirken der beteiligten und den jeweiligen fachlichen Aspekt abdeckenden Ressorts unter Koordinierung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten stattgefunden, um nach außen mit einer einheitlichen Stimme für Österreich als ehemaligem Vorsitzland der Internationalen Holocaust Task Force auftreten zu können; dies gilt auch für die von mir in meiner Funktion als Delegationsleiterin gehaltenen Rede.

 

Das Interpellationsrecht gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG bezieht sich auf die Geschäftsführung der Bundesregierung, das heißt die Tätigkeit der Mitglieder der Bundesregierung bzw. auf alle Gegenstände der Vollziehung im Wirkungsbereich des jeweiligen Mitglieds der Bundesregierung. Die diesbezügliche Reichweite wird durch den grundlegenden Zusammenhang von Kompetenzzuweisung, Ingerenzmöglichkeit, Verantwortung und Kontrolle bestimmt. In Beantwortung der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage ist es aufgrund der gegebenen Ressortzuständigkeiten daher grundsätzlich nur möglich auf Gegenstände der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Bezug zu nehmen. Im Lichte dessen geben die nachstehenden Ausführungen zu den einzelnen Fragen die seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz diesbezüglich dankenswerterweise zur Verfügung gestellten Informationen wieder.

 

Zu Frage 1:

Unter „victims assistance“ werden sämtliche finanzielle Maßnahmen für Opfer des Nationalsozialismus, insbesondere nach dem Opferfürsorgegesetz – OFG (BGBl. Nr. 183/1947) und dem Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz (BGBl. Nr. 197/1988), verstanden.

 

Zu Frage 2:

Auf nachstehende Aufstellung und Aufgliederung der Leistungen wird verwiesen (Beträge in Mio. EUR):

 

Jahr

Gesamtaufwand

Opferfürsorge/OFG

davon BPGG

davon Hilfsfonds

(1947

 

 

 

1948

2,049

 

 

1949)

 

 

 

1950

1,766

 

 

1951

2,602

 

 

1952

3,161

 

 

1953

8,764

 

 

1954

8,575

 

 

1955

4,346

 

 

1956

3,859

 

 

1957

4,208

 

 

1958

5,421

 

 

1959

5,843

 

 

1960

5,494

 

 

1961

5,182

 

 

1962

13,677

 

 

1963

15,370

 

 

1964

11,708

 

 

1965

9,847

 

 

1966

9,113

 

 

1967

8,090

 

 

1968

8,490

 

 

1969

8,631

 

 

1970

8,695

 

 

1971

9,459

 

 

1972

9,851

 

 

1973

10,682

 

 

1974

11,492

 

 

1975

12,617

 

 

1976

13,443

 

 

1977

14,657

 

 

1978

15,447

 

 

1979

16,264

 

 

1980

16,471

 

 

1981

18,066

 

 

1982

18,620

 

 

1983

18,732

 

 

1984

18,705

 

 

1985

17,929

 

 

1986

17,715

 

 

1987

17,328

 

 

1988

21,068

 

0,143

1989

18,863

 

1,400

1990

19,105

 

1,523

1991

21,671

 

4,480

1992

19,479

 

1,572

1993

21,034

0,257

2,959

1994

22,626

0,960

4,406

1995

20,832

0,960

2,253

1996

19,676

0,888

1,510

1997

18,316

0,900

0,801

1998

16,698

0,866

0,000

1999

16,987

0,893

1,897

2000

15,316

0,824

0,080

2001

14,643

0,780

0,164

2002

14,204

0,725

0,084

2003

15,862

0,720

2,190

2004

13,683

0,716

0,000

2005

15,395

0,720

0,180

2006

14,313

0,605

0,000

2007

16,085

0,606

2,115

2008

20,061

0,568

2,000

Summen

788,285

11,988

29,757

 

Darüber hinaus wurden auch Geldleistungen aus dem Ausgleichstaxfonds – Opferfürsorge gemäß § 6 Z 5 OFG erbracht. So wurden bis 2008 allein finanzielle Aushilfen in Höhe von EUR 21,6 Mio. gewährt.

 

Zu Frage 3:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.

 

Zu Frage 4:

Bei den zur Frage 2 angeführten Zahlungen handelt es sich jeweils um die tatsächlich ausgezahlten Beträge. Eine Wertsicherung (Valorisierung mit einem Aufwertungsfaktor) wurde nicht durchgeführt.

 

Zu Frage 5:

Ja.

 

Zu Frage 6:

Eine Differenzierung der Zahlungen an Opfer vor bzw. nach 1938 erfolgte nicht. Diesbezüglich gibt es auch keine statistischen Unterlagen (die Anzahl der Opferfürsorge-Fälle mit einer Schädigung vor 1938 ist aber erfahrungsgemäß verhältnismäßig gering).

 

Zu Fragen 7 bis 10:

Nein.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Wie aus der Beantwortung der Frage 2 hervorgeht, ist nur das Pflegegeld, das als Annexleistung zu den Renten nach dem OFG erbracht und budgetär bei den Versorgungsgebühren erfasst wird, enthalten.

 

Hingegen ist das zu Pensionen gebührende Pflegegeld für Opfer (bzw. die Leistungserbringung nach § 5a OFG) nicht berücksichtigt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.