2606/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0266-III/4a/2009 |
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Wien, 25. August 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2904/J-NR/2009 betreffend Unterricht von Gehörlosen in Regelschulen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Gemäß dem neuen Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder können die Schülerinnen und Schüler – aufbauend auf ihre individuellen Voraussetzungen – lautsprachlich, mit Gebärdenunterstützung oder in ÖGS unterrichtet werden. Im Übrigen wird hinsichtlich der Organisation des Unterrichts im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen auf die Zuständigkeit der Schulbehörden der Länder hingewiesen.
Zu Fragen 5 bis 7 sowie 10:
Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Wahlrecht zwischen dem Unterricht in einer Integrationsklasse oder einer Sonderschule. Gemäß § 8a Abs. 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76 idgF, hat der Bezirksschulrat auf Wunsch der Eltern eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf alle erforderlichen Maßnahmen zur Ermöglichung des Besuchs einer geeigneten Volks- oder Hauptschule bzw. einer Unterstufe der AHS zu treffen. Die jeweilige Höchstzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Integrationsklasse ist in den Ausführungsgesetzen der Länder geregelt. Hinsichtlich der Unterstufe der AHS wird auf § 43 Abs. 1a des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 idgF, hingewiesen.
Zu Frage 8:
Laut aktueller Schulstatistik betrug die Zahl aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2007/08 insgesamt 28.055 (13.148 Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen, 14.907 Schülerinnen und Schüler in Integrationsklassen).
Zu Frage 9:
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Zuteilung von Landeslehrerinnen und –lehrern an Schulen im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen in der Zuständigkeit der regionalen Schulbehörden der Länder liegt. Für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern in Integrationsklassen der Volks- oder Hauptschule sowie der AHS – Unterstufe können bzw. müssen entsprechend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich eingesetzt werden (§§ 13, 20 und 42 des Schulorganisationsgesetzes).
Zu Frage 11:
Im definitiven Stellenplan für das Schuljahr 2008/09 wurden für 30.329 gemeldete Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Fördebedarf im Pflichtschulbereich 6.817 Planstellen zugeteilt. Der Einsatz der seitens des Bundes an die Länder zugeteilten Personalkapazitäten für den sonderpädagogischen Förderbedarf obliegt der Entscheidung des Landes. Bewertet mit den ressortintern ermittelten Durchschnittskosten für das vergangene Schuljahr ergibt sich ein Aufwand von ungefähr EUR 362 Mio..
Zu Fragen 12 bis 15:
In den Jahren 2004 bis 2006 wurden im Rahmen des Projektes „Qualität in der Sonderpädagogik“ eine empirische Bestandsaufnahme der Sonderpädagogik in Österreich durchgeführt sowie Vorschläge von Expertinnen- und Expertengruppen für strategische und inhaltliche Qualitätsverbesserungen im Bereich des Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgearbeitet. Alle Ergebnisse dieses Projektes sind im Zwischenbericht „ZSE – Report, Nr. 70 – Qualität in der Sonderpädagogik: Ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt“ sowie im „Bifie – Report, September 2007, Individuelle Förderung im System Schule – Strategien für die Weiterentwicklung von Qualität in der Sonderpädagogik“ zusammengefasst. Beide Publikationen stehen unter http://qsp.or.at/index_a.html als Download zur Verfügung.
Eine erste Umsetzung der Vorschläge erfolgte durch erlassmäßige Bekanntgabe von Richtlinien des Ressorts betreffend „Differenzierungs- und Steuerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“ (Rundschreiben Nr. 19/2008), „Umsetzung und Monitoring von Qualitätsstandards im integrativen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ (Rundschreiben Nr. 18/2008) sowie „Anwendung von Individuellen Förderplänen als Instrument der Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ (Rundschreiben Nr. 6/2009). Alle drei Rundschreiben sind als Download unter http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/index.xml verfügbar.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.