261/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lausch, Mayerhofer; Kolleginnen und Kollegen haben am 27. November 2008 unter der Zahl 262/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Grenzraumsicherheit in Niederösterreich" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

GRENZPOLIZEIINSPEKTIONEN - NIEDERÖSTERREICH 31.12.2007

  

LPK

Bezirkspolizeikommando

OrgArt

O r t

Summe E-Plst

NOE

BRUCK/Leitha

GPI

BERG

63

NOE

MISTELBACH

GPI

DRASENHOFEN

54

NOE

WAIDHOFEN/ THAYA

GPI

FRATRES

15

NOE

GMÜND

GPI

GMÜND

75

NOE

GMÜND

GPI

GMÜND-NAGELBERG

30

NOE

GÄNSERNDORF

GPI

HOHENAU an der MARCH

58

NOE

HOLLABRUNN

GPI

KLEINHAUGSDORF

54

NOE

HOLLABRUNN

GPI

MITTERRETZBACH

20

NOE

HORN

GPI

OBERTHÜRNAU

15

NOE

MISTELBACH

GPI

SCHRATTENBERG

14

NOE

HORN

GPI

DROSENDORF

20

NOE

GÄNSERNDORF

GPI

DÜRNKRUT

40

NOE

MISTELBACH

GPI

GROßKRUT

57

NOE

BRUCK/Leitha

GPI

HAINBURG an der Donau

45

NOE

HOLLABRUNN

GPI

HARDEGG

35

NOE

GMÜND

GPI

HARMANSCHLAG

39

NOE

MISTELBACH

GPI

LAA an der THAYA

63

NOE

GÄNSERNDORF

GPI

MARCHEGG

69

NOE

GMÜND

GPI

SCHÖNAU

57

NOE

HOLLABRUNN

GPI

UNTER-MARKERSDORF

45

NOE

WAIDHOFEN/ THAYA

GPI

WEIKERTSCHLAG

30

 

 

Zu Frage 2:

 

GRENZPOLIZEIINSPEKTIONEN - NIEDERÖSTERREICH 01.12.2008

  

LPK

Bezirkspolizeikommando

OrgArt

O r t

Summe E-Plst

NOE

BRUCK/Leitha

GPI

BERG

63

NOE

MISTELBACH

GPI

DRASENHOFEN

54

NOE

WAIDHOFEN/THAYA

GPI

FRATRES

15

NOE

GMÜND

GPI

GMÜND

75

NOE

GMÜND

GPI

GMÜND-NAGELBERG

30

NOE

GÄNSERNDORF

GPI

HOHENAU an der MARCH

58

NOE

HOLLABRUNN

GPI

KLEINHAUGSDORF

54

NOE

HOLLABRUNN

GPI

MITTERRETZBACH

20

NOE

HORN

GPI

OBERTHÜRNAU

15

NOE

MISTELBACH

GPI

SCHRATTENBERG

14

NOE

MISTELBACH

PKZ

DRASENHOFEN

12

NOE

HORN

GPI

DROSENDORF

20

NOE

GÄNSERNDORF

GPI

DÜRNKRUT

40

NOE

MISTELBACH

GPI

GROßKRUT

57

NOE

BRUCK/Leitha

GPI

HAINBURG an der Donau

45

NOE

HOLLABRUNN

GPI

HARDEGG

35

NOE

GMÜND

GPI

HARMANSCHLAG

39

NOE

MISTELBACH

GPI

LAA an der THAYA

63

NOE

GÄNSERNDORF

GPI

MARCHEGG

69

NOE

GMÜND

GPI

SCHÖNAU

57

NOE

HOLLABRUNN

GPI

UNTER-MARKERSDORF

45

NOE

WAIDHOFEN/THAYA

GPI

WEIKERTSCHLAG

30

 

GPI  = Grenzpolizeiinspektion

PKZ = Polizeikooperationszentrum

 

 

Zu den Fragen 3 bis 8:

Die Schengenerweiterung und der damit verbundene Wegfall der Grenzkontrolle bedingen umfangreiche organisatorische Strukturänderungen und die Implementierung operativer Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Bundespolizei.

Primäres Ziel dieser Maßnahmen ist die Kompensation des Wegfallens der stationären Grenzkontrolle und der Überwachung der grünen Grenze sowie die Hintanhaltung grenzüberschreitender Deliktsformen.

Auf nationaler Ebene wurde im Rahmen der Schengenerweiterung von der systematischen Grenzkontrolle und Überwachung zur selektiven Grenzraumkontrolle übergegangen. Darüber hinaus werden entsprechend den Verkehrströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz (Schienen- und Straßenverkehr) und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet.

Um einen reibungslosen Übergang und einen hohen Wirkungsgrad zu erzielen, werden die erforderlichen strukturellen bzw. organisatorischen und personellen Maßnahmen sukzessive zur Umsetzung gebracht. In der ersten Phase wird der Großteil des in der Grenzkontrolle und Überwachung eingesetzten Personals im grenznahen Bereich für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt, um aus einer gesicherten Position heraus insbesondere die kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung entsprechend beobachten zu können.

Aufbauend auf den kriminal- und fremdenpolizeilichen Entwicklungen werden die strategische Grundausrichtung angepasst und die operativen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend ausgerichtet.

Im Konkreten bedeutet das für die Grenzregionen in Niederösterreich, dass neben dem regulären Streifendienst massiv zusätzliche Streifen für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen (AGM) zur Verfügung stehen. Diese effektive Erhöhung der Streifendichte und somit der Polizeipräsenz erhöht einerseits den „Kontrolldruck“ für das „polizeiliche Gegenüber“ und andererseits das subjektive Sicherheitsgefühl für die Bevölkerung.

In Niederösterreich wurde neben der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen beispielsweise auch das Polizeikooperations-zentrum Drasenhofen eingerichtet.

Unter Berücksichtigung der berechtigten sozialen Interessen der betroffenen Bediensteten einerseits und der auf Basis der polizeilichen Entwicklungen zu definierenden bestmöglichen Sicherheitsstruktur in den einzelnen Regionen, werden die notwendigen strukturellen und personellen Maßnahmen fließend umgesetzt, wobei neben dem bereits begonnenen Aufbau bundesweiter AGM-Strukturen, die Dienststellenstruktur in den Grenzregionen, deren Aufgabengebiet auf mobile, selektive und überregionale Fahndungsmaßnahmen  ausgerichtet ist, 2009 grundsätzlich aufrecht erhalten wird. Die dadurch bedingten Planstellenerfordernisse für das Bundesland Niederösterreich können daher noch nicht beziffert werden.

 


Zu Frage 9:

Wie bereits angeführt, wurde insbesondere durch die Umstellung von stationären Grenzkontrollen auf mobile Fahndungsmaßnahmen die Streifendichte in den Grenzregionen und auf den Transitstrecken sowie in den und um die Ballungsbereiche erheblich erhöht. Weiters wird eine spezifische Ausbildungsoffensive der in diesen Bereichen eingesetzten Bediensteten hinsichtlich Erkennung und Bearbeitung typischer grenzüberschreitender Delikte in Verbindung mit verstärkten koordinierten, überregionalen (auch bundesländerübergreifenden) Einsatzsteuerungen und verbesserten Analysen (einschließ-lich Lagebildbeurteilungen) sowie die Zuweisung zusätzlicher spezieller Ausrüstungsgegenstände zu einer weiteren Qualitätssteigerung der polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen führen. Die Forcierung bilateraler (Durchführung gemischter Streifen, intensiver Informationsaustausch im Rahmen der Polizeikooperationszentren) und internationaler Maßnahmen (Einsatz von Dokumentenberatern und Verbindungsbeamten im Ausland, umfassende Mitwirkung an der internationalen Grenzschutztruppe „Frontex“) werden ebenfalls zu einer wirkungsvolleren Kriminalitätsbekämpfung führen, wovon ebenfalls auch die Grenzregionen Niederösterreichs partizipieren werden.

 

Zu Frage 10:

Die vorangeführten Maßnahmen zielen primär auf Prozessoptimierungen, gezielte interne Ausbildungen und auf Ressourcenumschichtungen ab, weshalb keine nennenswerten Mehrkosten erwartet werden.