2610/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.09.2009
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0137-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 31. AUG. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer,

Kolleginnen und Kollegen vom 2. Juli 2009, Nr. 2604/J,

betreffend Altlastensanierung

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Juli 2009, Nr. 2604/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Im Zeitraum von 1991 bis Juli 2009 wurden gemäß Umweltförderungsgesetz (UFG) folgende Fördermittel zugesichert und ausbezahlt:

 

Zugesichert

Ausbezahlt

688.903.339

520.211.903

 

Zu Frage 2:

 

An mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Unternehmen bzw. Organisationen wurden folgende Fördermittel zugesichert und ausbezahlt:

 

Zugesichert

Ausbezahlt

446.373.965

361.834.037

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Folgende Förderungssummen wurden bisher an heimische private Unternehmen oder Organisationen zugesichert und ausbezahlt:

 

Zugesichert

Ausbezahlt

242.529.374

158.377.866

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Privatpersonen haben keine Förderungen für die Sicherung oder Sanierung von Altlasten erhalten. Sämtliche Förderungen an Stiftungen sind nachfolgender Auflistung zu entnehmen:

 

Name Förderwerber

Bezeichnung

Altlasten-Nr.

Zugesichert

Ausbezahlt

Zöchling Privatstiftung

Wilhelmsburger Eisenwerke

N47

9.132.581

9.093.422

Zöchling Privatstiftung

Betriebsdeponie Wilhelmsburger Eisenwerke

N50

4.181.972

4.181.972

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Nachfolgende Auflistung beinhaltet die 30 größten Förderempfänger mit den zugesicherten und ausbezahlten Förderungen sowie zugeordneten Sanierungsfällen (Altlasten):

 

Nr.

Name Förderwerber

Zugesichert (Gesamtsumme)

Ausbezahlt (Gesamtsumme)

Schadensfall

Altlasten-Nr.

1

Magistratsabteilung 45 der Stadt Wien

127.700.747

88.184.967

W01, W04, W05, W06, W07, W08, W09, W10, W11, W12, N41

2

Marktgemeinde Wiener Neudorf

55.905.411

55.332.806

N37

3

Wien Energie Gasnetz GmbH

41.111.422

10.782.165

W18, W20

4

Donau Chemie Aktiengesellschaft

32.208.101

621.091

K05, K20

5

Stadtgemeinde Salzburg

23.181.545

23.181.545

S13

6

Angerler Alexander Transporte

21.718.800

17.806.719

N52

7

EURO NOVA Industrie- und Gewerbepark Dreiländereck GmbH

21.405.886

21.325.398

K06

8

Stadtgemeinde Neunkirchen

20.099.681

20.099.680

N34

9

Gemeinde Puch bei Hallein

19.882.472

19.713.276

S10

10

Getina Versicherungsvermittlung GmbH

19.197.640

 -  

ST23

11

Wr. Neustädter Altlastensanierungs-GmbH

18.683.972

17.736.593

N17

12

Stadtgemeinde Korneuburg

17.971.905

17.971.905

N33

13

Teerag Asdag Aktiengesellschaft

17.777.229

14.274.534

W21

14

Reinhalteverband Großraum Laakirchen

17.174.335

17.076.554

O04

15

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG

13.982.027

10.947.765

T03

16

Zöchling Privatstiftung

13.314.552

13.275.393

N47, N50

17

A.S.A. Abfall Service AG p/a

12.925.330

12.925.330

O02

18

Schoeller Bleckmann GmbH

12.683.619

6.271.416

N54

19

Perlmooser Zementwerke

8.717.658

8.717.658

ST06

20

Supersberger Immobilientreuhand & Bauträger GmbH

8.706.206

6.829.353

S12

21

OÖ Baulandentwicklungsfonds AG & Co

7.237.111

7.237.111

O53

22

Abfallwirtschaftsverband Spittal

6.811.973

6.811.973

K10

23

Bundesimmobilien GesmbH

6.317.451

6.001.579

N61

24

Derfeser Recycling&Entsorgung Pill GmbH

5.551.222

1.439.962

T07

25

Koller Johann Ges.m.b.H.

4.465.164

3.874.834

N14, N43

26

Stadtgemeinde Innsbruck

4.383.617

3.984.685

T11

27

Gemeinde Grünburg

4.372.610

3.856.311

O38

28

Stadtgemeinde Kufstein

4.220.931

4.214.794

T08

29

Hettegger & Söhne

3.857.712

3.857.712

S05

30

Marktgemeinde Pitten

3.760.850

3.760.850

N08

 

Zu Frage 9:

 

Gemäß den Förderungsrichtlinien 2008 ist der für die Verschmutzung Verantwortliche entweder der Verursacher einer Kontamination nach 1959 oder der Liegenschaftseigentümer, der den diesbezüglichen Maßnahmen, die zur Kontamination nach 1959 geführt haben, zugestimmt oder diese geduldet hat und der nach den Verwaltungsvorschriften zur Sicherung oder Sanierung verpflichtet werden kann.

Es ist somit zu unterscheiden, wer einerseits Verursacher einer Kontamination ist oder andererseits als Verschmutzungsverantwortlicher anzusehen ist.

 

Die nachfolgende Reihung von vordringlichen Altlasten, für deren Sanierung Förderungen zugesichert oder ausbezahlt wurden, macht die Unterscheidung zwischen Verursacher und Verschmutzungsverantwortlicher deutlich. Diese Altlasten wurden bereits 2007 in der Studie des BMLFUW zum Thema „Altlastensanierung in Österreich – Effekte und Ausblick“ publiziert:


Nr.

 

Bezeichnung

Altlasten-Nr.

Verursacher

Verschmutzungs-

verantwortlicher

1

Donau Chemie Brückl

K05

Die Donau Chemie AG gilt als Verursacher der Konta­mination von 1930 bis 1938 und von 1955 bis 1992.

Im Rahmen des EU Notifi­kationsverfahrens (abge­schlossen am 20.09.2000) zum Förderungsantrag aus 1998 hat die EU fest­gestellt, dass die Donau Chemie AG für den Zeit­raum von 1938 bis 1955 nicht als Verursacher anzusehen ist.

Zur Förderung beantragt wurden lediglich Maßnahmen, die dem Kontaminationsanteil vor Ende 1959 zuzuordnen sind.

Gemäß § 2 Abs. 9 der FRL 2002 ist für den Zeitraum vor Ende 1959 ein für die Verschmutzung Verantwortlicher nicht zu definieren.

 

2

BBU Blei- und Zinkhütte Arnoldstein

K06

Die Verursacher sind zum Teil nicht bekannt oder als physische oder juristische Person nicht mehr existent.

Zum Teil war der Verur­sacher der Kontamination die BBU - Bleiberger Bergwerksunion AG.

---

3

Tanklager Lobau

W12

Die Altlast ist im Wesent­lichen in Folge von Kriegs­einwirkungen entstanden.

---

4

Mobil

W06

Die Altlast ist im Wesent­lichen in Folge von Kriegs­einwirkungen entstanden.

---

5

Shell - Pilzgasse

W07

Die Altlast ist im Wesent­lichen in Folge von Kriegs­einwirkungen entstanden.

---

6

Gaswerk Simmering

W18

Die Altlast ist im Wesent­lichen in Folge von Kriegs­einwirkungen entstanden.

---

7

Teerag Asdag Simmering

W21

Die Altlast ist im Wesent­lichen in Folge von Kriegs­einwirkungen entstanden.

---

8

Löwy Grube-Bitterlichstraße

W05

Betreiber der Deponie im gesamten Kontaminations­zeitraum und somit Ver­ursacher war die Stadt Wien.

Der Kontaminationsanteil vor Ende 1959 entspricht 62,5 %. Für diesen Anteil ist gemäß § 2 Abs. 9 FRL 2002 ein für die Verschmut­zung Verantwortlicher nicht definiert.

Der Kontaminationsanteil nach 1959 beträgt 37,5 %. Für diesen Anteil gilt der Förderwerber Stadt Wien gemäß § 2 Abs. 9 FRL 2002 als für die Verschmutzung Ver­antwortlicher, und wurde dafür keine Förderung gewährt.

9

Rudolf-Zeller-Gasse

W11

Als Verursacher gilt die Stadt Wien.

Für den Anteil der Kontamination von 1956 bis Ende 1959 (50%) ist ein für die Verschmutzung Ver­antwortlicher im Sinne des § 2 Abs. 9 FRL 2008 nicht definiert.

Für den Anteil der Kontamination von Anfang 1960 bis 1963 (50%) gilt der Förderungsnehmer Stadt Wien als der für die Verschmut­zung Verantwortliche im Sinne des § 2 Abs. 9 FRL 2008, und wurde dafür keine Förderung gewährt.

10

Wageneder Schottergrube

O04

Die Deponie wurde von der Marktgemeinde Laakirchen und später vom Reinhal­tungsverband Großraum Laakirchen betrieben.

Der Fall wurde nach den FRL 1991 genehmigt. Der Begriff des für die Verschmutzung Verant­wortlichen kam darin noch nicht vor.

Das Förderausmaß wurde nach § 5 Abs. 1 Z 3 FRL 1991 beurteilt.

Bei der Förderung wurden Reduk­tionen nach § 6 Abs 1 FRL 1991 (Weiterbetrieb nach 01.01.1978) und § 6 Abs. 2 FRL 1991 (teilw. Betrieb ohne Genehmigung) vorgenommen.

Demnach trifft den Verursacher eine unmittelbare Mitverantwor­tung an der Entstehung der Altlast.

 

Zu Frage 10:

 

Nr.

Bezeichnung

Altlasten-Nr.

Schaden

Anmerkung

1

Donau Chemie Brückl

K05

Lösungsmittelschaden

Ehemaliger Produktionsstandort von chlorierten Kohlenwasser­stoffen (CKW) mit extrem großem verunreinigtem Untergrund­bereich, vermutlich insgesamt die „gefährlichste“ Altlast Österreichs.

2

BBU Blei- und Zinkhütte Arnoldstein

K06

Schwermetallschaden

Ehemaliger großer Hüttenbetrieb mit großflächigen, schwermetall­belasteten Produktionsrück­ständen (z.B.: Schlacken).

3

Tanklager Lobau

W12

Mineralölschaden

Sehr großes Mineralöllager mit großflächiger Verunreinigung des Untergrundes mit Mineralöl.

4

Mobil

W06

Mineralölschäden

Ehemaliger sehr großer Raffi­neriestandort mit großflächiger Verunreinigung des Untergrundes mit Mineralöl.

5

Shell - Pilzgasse

W07

Mineralölschäden

Ehemaliger sehr großer Raffi­neriestandort mit großflächiger Verunreinigung des Untergrundes mit Mineralöl.

6

Gaswerk Simmering

W18

Teerölschaden

Ehemaliger sehr großer Standort der Gasproduktion mit sehr großem, mit Teeröl verunreinig­tem Untergrundbereich.

7

Teerag Asdag Simmering

W21

Teerölschaden

Ehemaliger Standort der Teer­verarbeitung mit sehr großem, mit Teerprodukten verunreinigtem Untergrundbereich.

8

Löwy Grube-Bitterlichstraße

W05

Ehemalige Hausmüll­deponie mit sehr großem Volumen und sehr großer Deponiegasproduktion unmittelbar in Wohn­gebieten.

---

9

Rudolf-Zeller-Gasse

W11

Ehemalige Hausmüll­deponie mit sehr großem Volumen und sehr großer Deponiegasproduktion unmittelbar in Wohn­gebieten.

---

10

Wageneder Schottergrube

O04

Ehemalige Hausmüll­deponie mit sehr großem Volumen und sehr großer Deponiegasproduktion unmittelbar in Wohn­gebieten.

---

 

Zu Frage 11:

 

Nr.

 

Bezeichnung

Altlasten-Nr.

Fördersumme zugesichert

Fördersumme ausbezahlt

1

Donau Chemie Brückl

K05

945.856

621.091

2

BBU Blei- und Zinkhütte Arnoldstein

K06

21.405.886

21.325.398

3

Tanklager Lobau

W12

45.836.210

29.506.231

4

Mobil

W06

16.176.864

11.693.347

5

Shell - Pilzgasse

W07

19.808.071

10.795.167

6

Gaswerk Simmering

W18

18.939.267

 0 

7

Teerag Asdag Simmering

W21

17.777.229

14.274.534

8

Löwy Grube-Bitterlichstraße

W05

5.893.241

5.296.634

9

Rudolf-Zeller-Gasse

W11

4.719.290

4.033.024

10

Wageneder Schottergrube

O04

17.174.335

17.076.554

 


Zu Frage 12:

 

Nr.

 

Bezeichnung

Altlasten-Nr.

Bestimmung verstoßen

Auflagen verletzt

Anmerkung

1

Donau Chemie Brückl

K05

Keine Verletzung von Bestim­mungen und Auflagen im für die Förderung relevanten Zeitraum bekannt.

Gewerberechtliche Bescheide für die Errichtung, Erweite­rung und Betrieb der kontami­nationsrelevanten Anlagen liegen von 1929 bis 1959 vor.

2

BBU Blei- und Zinkhütte Arnoldstein

K06

Keine Verletzung von Bestim­mungen und Auflagen im für die Förderung relevanten Zeitraum bekannt.

Die relevanten Bewilligungs­bescheide für den Betrieb der Hütten sowie weiterer Produktionsbetriebe lagen vor.

3

Tanklager Lobau

W12

Keine Verletzung von Bestim­mungen und Auflagen im für die Förderung relevanten Zeitraum bekannt.

---

4

Mobil

W06

Keine Verletzung von Bestim­mungen und Auflagen im für die Förderung relevanten Zeitraum bekannt.

---

5

Shell - Pilzgasse

W07

Keine Verletzung von Bestim­mungen und Auflagen im für die Förderung relevanten Zeitraum bekannt.

---

6

Gaswerk Simmering

W18

Keine Verletzung von Bestim­mungen und Auflagen im für die Förderung relevanten Zeitraum bekannt.

Das Gaswerk Simmering nahm 1899 den Betrieb auf, die ursprüngliche Bau- und Betriebsbewilligung wurde mit Bescheid vom 12.3.1895 erteilt. Sämtliche konsens­mäßigen Veränderungen bzw. Ergänzungen und Löschungen sind durch zahlreiche Bescheide bis ins Jahr 1988 dokumentiert.

7

Teerag Asdag Simmering

W21

Keine Verletzung von Bestim­mungen und Auflagen im für die Förderung relevanten Zeitraum bekannt.

Die Betriebsanlagen wiesen, soweit noch ermittelbar, je­weils die erforderlichen be­hördlichen Bewilligungen auf.

8

Löwy Grube-Bitterlichstraße

W05

Keine Verletzung von Bestim­mungen und Auflagen im für die Förderung relevanten Zeitraum bekannt.

---

9

Rudolf-Zeller-Gasse

W11

Keine Verletzung von Bestim­mungen und Auflagen im für die Förderung relevanten Zeitraum bekannt.

---

10

Wageneder Schottergrube

O04

Bewilligungen für den Betrieb eines Großteils der Deponie existierten nicht.

---

 


Zu Frage 13:

 

Bundesland

Summe ausbezahlt

Burgenland

7.241.055

Kärnten

39.566.392

Niederösterreich

184.835.754

Oberösterreich

58.637.688

Salzburg

62.262.974

Steiermark

19.116.295

Tirol

26.302.104

Vorarlberg

1.122.177

Wien

121.127.464

 

Zu Frage 14:

 

In der 2007 herausgegebenen Studie des BMLFUW „Altlastensanierung in Österreich – Effekte und Ausblick“ erfolgte eine Abschätzung des zukünftigen Aufwandes. Unter Anwendung des Reparaturprinzips bei der Festlegung von Sanierungszielen wird von einem Gesamtsanierungsbedarf an rund 1.950 Flächen ausgegangen (etwa 85 % davon sind kleinen oder mittleren Altstandorten mit Lösungsmittel- und Mineralölschäden zuzuschreiben). Die Gesamtkosten für die Sanierung aller Altlasten werden vom Umweltbundesamt mit ca. 5 bis 6 Mrd. Euro abgeschätzt, ungeachtet des dafür einzusetzenden Förderbetrages.

 

Der Bundesminister: