2619/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.09.2009
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/220-III/4a/2009 |
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Wien, 31. August 2009 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2596/J-NR/2009 betreffend Kostenersparnis bei Schulen in freier Trägerschaft, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 2. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Vorweg ist zu bemerken, dass aus der im einleitenden Teil der Anfrage zitierten Publikation der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ betreffend „Öffentliche Bildungsausgaben 2006“ bezüglich der dort genannten Schüler-Pro-Kopf-Ausgaben (abrufbar unter http://www.statistik.at/web_de/static/oeffentliche_bildungsausgaben_2006_035596.pdf) zu erschließen ist, dass deren Berechnung auf vielfältigsten Quellen, insbesondere auch der Daten der Rechnungsabschlüsse der Bundesländer und der Gemeinden hinsichtlich deren Bildungsausgaben, beruht. Dem folgend ergeben sich die durch die Bundesanstalt ermittelten „öffentlichen Ausgaben je Schülerin bzw. Schüler“ aus der Division der Summe bildungsbezogener Ausgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden durch die Zahl der Schülerinnen und Schüler. Die durch die Bundesanstalt errechneten Zahlen sind in keiner Vorausschau verfügbar, sondern werden nach Vorliegen der jeweiligen Rechnungsabschlüsse ermittelt.
In der UG 30 der Bundesfinanzgesetze 2009 bzw. 2010 werden keine „Kosten je Schülerin bzw. Schüler“ budgetiert, sodass eine Beantwortung der Frage so nicht möglich ist. Zudem ist bezüglich einer vermeintlichen unmittelbaren Beziehung der UG 30 und den durch die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ ermittelten und publizierten Zahlen zu den Bildungsausgaben anzumerken, dass bei der finanziellen Dotierung der einzelnen öffentlichen Schularten in den Bereichen Lehrpersonal, Verwaltungspersonal, Raum sowie Sachausgaben auf die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Gebietskörperschaften Bedacht zu nehmen ist.
Umlegend das Modell der Division von Schülerinnen- und Schülerzahlen auf die gesamte UG 30 der Bundesfinanzgesetze 2009 und 2010 steigt das Gesamtbudget bezogen auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler von 5.950 EUR im Jahr 2008 auf rund 6.370 EUR im Jahr 2009 (bei rd. 1,126 Mio. Schülerinnen und Schülern im Pflichtschul- und Bundesschulbereich) und auf rund 6.490 EUR im Jahr 2010 (bei geschätzten rd. 1,113 Mio. Schülerinnen und Schülern im Pflichtschul- und Bundesschulbereich).
Hinzuweisen ist zu dieser rein rechnerischen Kennzahlendarstellung, dass damit kein direkter Schluss auf den tatsächlichen Aufwand im Schulbereich gezogen werden kann, zumal eine gebotene Bereinigung naturgemäß nicht vorgenommen werden kann (vgl. dazu die vorstehenden Ausführungen zur unterschiedlichen finanziellen Dotierung). Darüber hinaus ist ein angedachter Vergleich oder eine vergleichende Interpretation der Zahlen der Bundesanstalt mit den derart errechneten Zahlen aus den eingangs genannten Gründen seriöserweise ebenfalls nicht möglich.
Zu Frage 2:
Zu den in der Anfrage genannten 110.725 Schülerinnen und Schülern an Privatschulen darf zunächst angemerkt werden, dass in dieser Zahl auch die Schülerinnen und Schüler an privaten land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schulen und Akademien des Gesundheitsbereiches inkludiert sind, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ressorts fallen. In der als Beilage angeschlossenen Auswertung über die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Privatschulen nach Bundesländern und Schulerhaltern sind nur jene 106.062 Schülerinnen und Schüler ausgewiesen worden, die im Schuljahr 2007/08 an Privatschulen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur unterrichtet wurden. In Abgrenzung zu konfessionellen Privatschulen wurde der in der Anfrage Verwendung findende Begriff „in freier Trägerschaft“ in Relation zur Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an nicht-konfessionellen Privatschulen ausgewertet und in zwei Gruppen aufgeteilt; einerseits in jene Privatschulen, deren Schulerhalter eine Gebietskörperschaft ist, und andererseits in die Privatschulen anderer Schulerhalter (ua. sog. „Alternativ“-Schulen von diversen Vereinen und Privatpersonen, Werkmeisterschulen des WIFI usw.).
Zu Frage 3:
Vorauszuschicken ist, dass eine angedachte Übernahme von Privatschulen in die Verantwortung der öffentlichen Hand vor dem Hintergrund der in Frage 1 dargestellten unterschiedlichen Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften bei der finanziellen Dotierung der einzelnen Schularten in den Bereichen Lehrpersonal, Verwaltungspersonal, Raum sowie Sachausgaben zu sehen ist. Insofern beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf Ansätze im vergleichbaren Bundesschulbereich bzw. Überlegungen im Bereich der Refundierung des Lehrerpersonalaufwandes für den Pflichtschulbereich und können daraus resultierende Mehraufwendungen – wenn überhaupt – derzeit nur näherungsweise beziffert werden.
Hinsichtlich einer eventuellen Gleichbehandlung der Privatschulen ist zwischen Verwaltungspersonal und Lehrkräftepersonal zu unterscheiden. Zunächst besteht bei den Ausgaben für das Verwaltungspersonal kein Unterschied, da diese sowohl bei kirchlichen als auch bei sonstigen Privatschulen durch den Bund zu übernehmen wären (werden derzeit vom jeweiligen Schulerhalter getragen). Eine einfache Überschlagsrechnung (Umlage des derzeitigen Ausmaßes an Verwaltungspersonal an Bundesschulen auf alle Schulen) ergibt Mehrausgaben von jährlich rd. 21,2 Mio. EUR.
Bei den Personalausgaben für Lehrkräfte werden schon derzeit die kirchlichen Privatschulen vom Bund voll subventioniert. Die sonstigen Privatschulen erhalten Subventionen nur insofern, als sie Bedeckung im jeweiligen Bundesfinanzgesetz finden.
Aus den Daten zu den bisher gewährten Subventionen an sonstige Privatschulen im weiterführenden Bereich lässt sich ableiten, dass bei einer Vollsubventionierung Mehrausgaben von rd. 17 Mio. EUR jährlich anfallen würden. Betont wird, dass es sich dabei nur um jene Schulen handelt, die derzeit überhaupt eine Subvention erhalten und bei einer Übernahme der Kosten durch den Bund alle sonstigen Privatschulen betroffen wären. Die daraus resultierenden Personalmehrausgaben können auf Grund von mangelnden Daten zu diesen Schulen nicht beziffert werden.
Für den weiterführenden Bereich ist weiters in Bezug auf die im Bundesschulbereich bereit gestellten Sachaufwandsmittel (Anschaffung von Anlagegütern; Kosten der schulischen Infrastruktur, wie etwa Energie, Reinigung, kleinere Instandhaltungen; Finanzierung des laufenden Schulbetriebs) grundsätzlich zwischen den einzelnen Schularten zu differenzieren, wobei Mittel für die Einrichtung und Ausstattung von Neu-, Zu- und Umbauten bei der folgenden Betrachtung außer Betracht bleiben. Werden diese etwa den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (inkl. Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik) des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel in Relation zu den Schülerinnen und Schülern gesetzt, ergibt sich über alle Schultypen der BMHS ein Betrag von 612,00 EUR je Schülerin bzw. Schüler. Dieser Betrag streut jedoch zwischen den verschiedenen Ausbildungsformen. Dabei verursacht die Ausbildung an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik die höchsten Ausgaben, die Ausbildung an den kaufmännischen Schulen die geringsten. Der Schachaufwand pro Schülerin bzw. Schüler im Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen des Bundes beträgt 336,00 EUR.
Ausgehend von der im Schuljahr 2007/2008 an privaten berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (inkl. Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik) bzw. privaten allgemein bildenden höheren Schulen unterrichteten Schülerinnen und Schülern (31.743 an privaten BMHS – ohne private land- und forstwirtschaftliche Schulen bzw. 31.210 an privaten AHS) errechnet sich aus dem Durchschnittsbudget von 612,00 EUR bzw. 336,00 EUR je Schülerin bzw. Schüler für Bundesschulen ein jährlicher Sachaufwand von rd. 19,4 Mio. EUR bzw. 10,5 Mio. EUR. Dabei ist jedoch zu sehen, dass viele dieser Privatschulen von anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen erhalten werden (Länder, Gemeinden, Kammern und nahestehende Organisationen, wie Fonds der Wiener Kaufmannschaft bzw. bfi).
Für den zusätzlichen Aufwand zur räumlichen Unterbringung wird auch hier festgehalten, dass eine seriöse Einschätzung nur bei Kenntnis (zumindest teilweise) der Aufwendungen nach den tatsächlichen Standorten möglich sein würde. In diesem Sinne kann lediglich eine Modellrechnung vorgestellt werden, die unter Zugrundelegung der Anzahl von Schülerinnen und Schülern an privaten AHS und BMHS sowie jener an Bundesschulen (330.233) den Gesamtbudgetaufwand aus der Raumbewirtschaffung (BIG und kooperative Schulraumbeschaffung) auf die/den einzelne/einzelnen Bundesschülerin/Bundesschüler umlegt und aus diesen Kosten pro Bundesschülerin bzw. Bundesschüler den möglichen Gesamtaufwand für die Privatschulen für die Budgetjahre 2007, 2008 und 2009 errechnet:
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in EUR |
2009 |
2008 |
2007 |
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Gesamtaufwand |
384.670.000,00 |
361.786.000,00 |
350.693.107,00 |
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Aufwand pro Bundesschüler |
1.165,00 |
1.095,00 |
1.062,00 |
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Gesamtaufwand für Privatschulen |
73.672.902,00 |
69.290.104,00 |
67.165.567,00 |
Ausgehend davon errechnet sich ein durchschnittlicher Gesamtaufwand für Privatschulen im Ausmaß von 70.042.860,00 EUR pro Jahr.
Für die dem Pflichtschulbereich entsprechenden Bildungseinrichtungen ist zu bemerken, dass nach den vorliegenden Meldungen der Dachverbände der Waldorfschulen, Netzwerkschulen und Montessorischulen derzeit 4.474 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Bei Übernahme dieser Schülerinnen und Schüler in das Regelschulwesen entstehen dem Bund keine Mehrkosten beim Sachaufwand, weil die Erhaltung dieser dem Pflichtschulbereich entsprechenden Einrichtungen in den Kompetenzbereich der Länder bzw. Gemeinden fallen würde. Die vorstehend benannte Schülerinnen- und Schülerzahl bewertet mit dem Zuteilungsschlüssel gemäß FAG entspräche einem jährlichen Personalaufwand von rund 17 Mio. EUR. Eine darüber hinausgehende exakte Berechnung im Pflichtschulbereich wäre nur nach Kenntnis der genauen Schülerinnen- und Schülerzahl, aufgeteilt nach Schularten (auf Grund des unterschiedlichen Zuteilungsschlüssels) möglich. Dies unter der Voraussetzung, dass für alle diese Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulbereich eine Subventionierung gemäß Privatschulgesetz gegeben wäre.
Beilage
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.
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Schülerinnen und Schüler an Privatschulen |
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nach Bundesländern und Schulerhaltern, Schuljahr 2007/08 |
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Schuljahr 2007/08 |
SchülerInnen an Privatschulen insgesamt |
Privatschulerhalter |
nicht-konfessionelle Privatschulerhalter |
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Bundesland |
(soweit in BMUKK-Zuständigkeit)* |
konfessionelle |
nicht-konfessionelle |
Gebietskörperschaften |
andere |
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Burgenland |
2.928 |
2.406 |
522 |
108 |
414 |
|
Kärnten |
4.058 |
2.965 |
1.093 |
516 |
577 |
|
Niederösterreich |
17.800 |
11.242 |
6.558 |
3.039 |
3.519 |
|
Oberösterreich |
15.204 |
11.831 |
3.373 |
1.354 |
2.019 |
|
Salzburg |
7.930 |
5.240 |
2.690 |
- |
2.690 |
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Steiermark |
9.038 |
6.567 |
2.471 |
149 |
2.322 |
|
Tirol |
6.942 |
4.511 |
2.431 |
36 |
2.395 |
|
Vorarlberg |
2.952 |
2.337 |
615 |
91 |
524 |
|
Wien |
39.210 |
24.521 |
14.689 |
1.243 |
13.446 |
|
Österreich gesamt |
106.062 |
71.620 |
34.442 |
6.536 |
27.906 |
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* ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen und ohne Schulen und Akademien des Gesundheitswesens |
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BEILAGE zu Frage 2
Quelle: Bildungsdokumentation 2007/08