262/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Herbert und weitere Abgeordnete haben am 27. November 2007 unter der Zahl 271/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Mindeststandards für Polizeiinspektionen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Neben den grundsätzlich für die Errichtung von Bundesdienststellen anzuwendenden gesetzlichen Regelungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundes-Bedienstetenschutzgesetz udgl.) wurde vom Bundesministerium für Inneres hinsichtlich der Errichtung, Umgestaltung und Anmietung von Arbeitsstätten samt Einrichtung und Ausstattung für alle nachgeordneten Behörden und Dienststellen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern eine Richtlinie erstellt und mit Erlass vom 28.12.2005, Zl.: BMI-OA1520/0001-II/1/d/2005 bzw. Erlass vom 12.11.2007, Zl.: BMI-OA1520/0069-II/1/d/2007 (Wiederverlautbarung) in Kraft gesetzt.
Diese Richtlinie umfasst unter anderem Rahmendefinitionen über Raumgrößen, -ausstattungen, Sanitärbereiche, Sozialräume, Umkleidebereiche, Räume für technische Anlagen, Zugangsgestaltung, geschlechterspezifische, behindertengerechte Anforderungen udgl.
Ein wesentlicher Teil der bestehenden Unterkünfte entspricht der zitierten Richtlinie. Alle laufenden neuen Projekte werden richtlinienkonform umgesetzt. Die Heranführung der restlichen Unterkünfte an die normierten Standards ist von mehreren zum Teil externen Faktoren abhängig. Diese Dienststellen werden auf Basis interner Prioritätenreihungen und der individuellen Möglichkeiten sukzessive adaptiert.
Zu Frage 5:
Durchschnittliche Größe der Polizeiinspektionen nach Quadratmetern, gelistet nach Bundesländern:
Burgenland |
330 m² |
Kärnten |
330 m² |
Niederösterreich |
314 m² |
Oberösterreich |
269 m² |
Salzburg |
367 m² |
Steiermark |
298 m² |
Tirol |
422 m² |
Vorarlberg |
252 m² |
Wien |
367 m² |
Dazu ist anzumerken, dass die durchschnittlichen Quadratmetergrößen der Polizeiinspektionen nur sehr bedingt Rückschlüsse auf die Qualität der Unterkunft ziehen lassen, zumal sehr unterschiedliche Dienststellenstrukturen gegeben sind und die Funktionalität der Raumanordnung (einschließlich der nur bedingten Nutzbarkeit von sogenannten Verkehrsflächen), die ein wesentliches Qualitätskriterium darstellt, dabei nicht zum Ausdruck gebracht wird.
Weiters ist zu berücksichtigen, dass bei den Quadratmeterangaben zum Teil Garagenflächen inkludiert sind und personell höher dotierte Dienststellen wegen der gemeinsamen Nutzung bestimmter Räume (Sozialräume, Waffen- und Einsatzmittelraum etc) eine verhältnismäßig geringere Dienststellenfläche aufweisen.
Zu Frage 6:
Durchschnittliche Systemisierung der Polizeiinspektionen nach Bundesländern:
Burgenland |
13,6 |
Kärnten |
12,3 |
Niederösterreich |
13,7 |
Oberösterreich |
16,4 |
Salzburg |
15,2 |
Steiermark |
14,6 |
Tirol |
16,6 |
Vorarlberg |
15,3 |
Wien |
39,0 |