2625/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.09.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am      September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0135-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2603/J vom 2. Juli 2009 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Commercial Paper Programme sind branchenübliche Rahmenvereinbarungen, die es Banken oder anderen Emittenten ermöglichen, darunter kurzfristige Refinanzierungen mit Laufzeiten von 3 Monaten bis 1 Jahr am Geld- und Kapitalmarkt aufzunehmen. Das heißt, die Bank nimmt Geld auf, um Kredite vergeben zu können; es handelt sich hier nicht um Investitionen oder Wertpapierkäufe.

 

Das angesprochene US-Dollar Commercial Paper Programm der Kommunalkredit International Bank wurde im Jahr 2006 zum Zweck eingerichtet, die Refinanzierungsquellen zu erweitern.

 

Das US-Dollar Commercial Paper Programm wurde seit seiner Einrichtung in einem Höchstausmaß von 2.773.898.000 US-Dollar ausgenutzt. Die Kommunalkredit International Bank hat seit November 2008 in Folge der Finanzkrise ihre Refinanzierungsaktivitäten und somit auch das US-Dollar Commercial Paper Programm eingestellt. Da es sich bei diesem Programm um eine – mittlerweile vollständig getilgte – Schuldaufnahme der Bank handelt, kam es logischer Weise zu keinen bilanziellen Verlusten für die Bank.

 

Die Bankenhilfe der Republik Österreich für die Kommunalkredit erfolgte vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs der Geld- und Kapitalmärkte im Herbst 2008 und der damit für die Bank im Oktober 2008 verbundenen akuten Liquiditätsverknappung, welche nur durch gezielte Stützungsmaßnahmen der Republik Österreich behoben werden konnte. Neben der Übernahme der Eigentumsanteile der Altaktionäre zu je einen Euro wurde am 20. November 2008 zwischen der Republik Österreich und der Kommunalkredit eine Rahmengarantievereinbarung abgeschlossen. Dies ermöglichte der Kommunalkredit, eine Garantie der Republik über 4,3 Mrd. Euro zu erhalten; diese wurde als Vorsichtsmaßnahme zur Ultimoplanung 2008 vom 22. Dezember 2008 bis 22. Jänner 2009 auf 5,3 Mrd. Euro aufgestockt. Die Garantie des Bundes ermöglichte der Kommunalkredit den Zugang zu der Emergency Liquidity Assistance (ELA) des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), welche insgesamt mit maximal 4,0 Mrd. Euro ausgenutzt und bereits im März 2009 zur Gänze rückgezahlt wurde. Die Garantie ist am 23. März 2009 ausgelaufen.

 

Zu 2. und 4.:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine gegebenenfalls vorgenommene Klärung der Frage der Verwirklichung eines schenkungssteuerpflichtigen Tatbestandes sowie einer daraus resultierenden Verfolgung eines allenfalls daraus resultierenden Besteuerungsanspruches ebenso der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegt wie die Zusammensetzung von Ansprüchen aus einem Beschäftigungsverhältnis.

 

Zu 3.:

Die Übertragung der Anteile der Österreichischen Volksbanken-AG und der Dexia Crédit Local an der Kommunalkredit Austria AG an die Republik Österreich erfolgte mit 5. Jänner 2009. Der Bund hält nun 99,78 % der Anteile an der Kommunalkredit Austria, 0,22 % verbleiben beim Österreichischen Gemeindebund. Unternehmensinterne Vorgänge – teils längere Zeit vor der Übertragung der Anteile an der Kommunalkredit Austria an den Bund – betreffen die privatrechtliche Sphäre der Bank und stehen in keinem Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG).


Zu 5.:

Der Bundesminister für Finanzen ist im Rahmen des FinStaG ermächtigt, zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Maßnahmen zur Rekapitalisierung von betroffenen Rechtsträgern zu ergreifen. Die Entscheidung über die Maßnahme fällt unter Berücksichtigung der Bedeutung des von der Stabilisierungsmaßnahme erfassten Unternehmens des Finanzsektors für die Finanzmarktstabilität im Geltungsbereich des Gesetzes, der Dringlichkeit und des Grundsatzes des möglichst effektiven und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel. Die Garantie des Bundes für Verbindlichkeiten der Bank ermöglichte der Kommunalkredit den Zugang zur Emergency Liquidity Assistance (ELA) des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), das die Notenbanken ermächtigt, dringend benötigte Liquidität mit Besicherung zur Verfügung zu stellen.

 

Zu 6.:

Die Emergency Liquidity Assistance (ELA) des Europäischen Systems der Zentralbanken ist eine Bereitstellung dringend benötigter Liquidität, jedoch keine Not-Liquidationshilfe; es wurde nach den dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen keine weitere ELA gewährt.

 

Zu 7.:

Die Emergency Liquidity Assistance (ELA) des Europäischen Systems der Zentralbanken ist eine Bereitstellung dringend benötigter Liquidität und steht in keinem Zusammenhang mit Maßnahmen, Auflagen und Bedingungen, die nach dem FinStaG gesetzt beziehungsweise vereinbart werden.

 

Zu 8.:

Das ELA Programm für die Kommunalkredit Austria AG verursachte für den Bund keine Kosten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen