2626/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am      September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0139-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2605/J vom 2. Juli 2009 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Im Sinne der Zielsetzungen zur Staats- und Verwaltungsreform und einer noch stärkeren Kundenorientierung in der Finanzverwaltung wird mit dem Finanzzentrum Wien Mitte für insgesamt acht Finanzämter sowie für die Großbetriebsprüfung am Standort Wien eine weitergehende und nachhaltige Effizienzsteigerung in der Büroflächennutzung sowie die Hebung von zusätzlichen organisatorischen Synergiepotentialen angestrebt. Durch die Zurverfügungstellung von modernen, hellen und hochwertigen Büroräumlichkeiten soll gleichzeitig eine wesentliche Qualitätsverbesserung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Finanzämter bewirkt werden.

 

Nun zu den konkreten Fragen:


Zu 1.:

Am neuen Standort Wien Mitte werden die Finanzämter Wien 1/23, Wien 3/11/Schwechat/
Gerasdorf, Wien 4/5/10, Wien 6/7/15, Wien 8/16/17, Wien 9/18/19/Klosterneuburg, Wien 12/13/14/Purkersdorf und das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern sowie die Großbetriebsprüfung räumlich zusammengeführt. Für das Finanzamt Wien 2/20/21/22
(Dr. Adolf Schärf-Platz 2, 1220 Wien) und das Zollamt Wien (Brehmstraße 14, 1110 Wien) treten keine Änderungen im Zusammenhang mit ihren bisherigen Gebäudestandorten ein.

 

Zu 2. und 3.:

Überlegungen zur Nachnutzung oder Verwertung von Liegenschaften fallen in den Geschäftsbereich und in die Kompetenz der Bundesimmobiliengesellschaft mbH.

 

Zu 4. bis 6.:

Teile des derzeit für Zwecke des Finanzamtes Wien 8/16/17 genutzten und von der Bundesimmobiliengesellschaft mbH angemieteten Gebäudekomplexes (Palais Strozzi) sollen gemäß Beschluss des Ministerrates vom 12. März 2008 nach dem Umzug des Finanzamtes  ab Mitte 2012 für das künftige Wiener Wiesenthal Institut (VWI) zur Verfügung stehen.
Die auf den Betreiber VWI, Bund und Stadt Wien anteilig entfallenden Unterbringungskosten können erst beziffert werden, wenn dafür die erforderlichen Details geklärt sind.

 

Zu 7.:

Ein wesentlicher Punkt für die Standortentscheidung für das Projekt Wien Mitte war dessen ausgezeichnete Verkehrsanbindung und Verkehrserschließung in einer innerstädtischen Randlage. Die Anbindung an die Schnellbahnen S 1, S 2 und S 3, an die Straßenbahn 0, an die U-Bahnen U 3 und U 4, an den Autobus 74 A sowie an den CAT (City Airport Train) gewährleistet eine optimale Erreichbarkeit sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter. Dies bringt insbesondere für jene Mitarbeiter, welche die Schnellbahnen für das Einpendeln nach Wien nutzen, wesentliche Vorteile und Erleichterungen, da für sie in Zukunft kein weiteres Umsteigen mehr erforderlich sein wird.

 

Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH, die unabhängig davon weiterhin erster Ansprech-partner in Unterbringungsfragen für das Bundesministerium für Finanzen bleibt, konnte kein vergleichbares Objekt mit einer ähnlich guten Verkehrserschließung anbieten.


Zu 8. bis 10.:

Zu keinem Zeitpunkt war oder ist ein Großraumbüro im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen geplant. Nach dem BMF-Bürokonzept sollen Einzelbüros sowie Gruppenbüros mit offener 2er, 4er und 6er-Belegung, abgestimmt auf Teamstruktur und -größe sowie Arbeitsprozesse, Besprechungsräume, Rückzugsräume sowie Drucker- und Serviceräume nach den neuesten Erkenntnissen der Ergonomie, Akustik und Büroraumplanung gestaltet und zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu 11.:

Es wird angenommen, dass sich die Frage auf Vorbereitungsmaßnahmen in Verbindung mit der seinerzeitigen "Potentialstandortlogik", d. h. die räumliche Zusammenziehung von jeweils zwei Finanzämtern an einem Standort, bezieht.

 

Von Seiten der Bundesimmobiliengesellschaft mbH wurden im Jahr 2006 in diesem Zusammenhang mehrere Räume am Standort in Erdberg probeweise mit Bodenbelägen (Bemusterung), Wandtrennelementen bzw. Beleuchtungskörpern ausgestattet. Die weitere Bemusterung und probeweise Einrichtung von Räumen wurde infolge der Entscheidung für das Projekt Wien Mitte seitens der Bundesimmobiliengesellschaft mbH gestoppt. Die diesbezüglichen Kosten wurden von der Bundesimmobiliengesellschaft mbH getragen und sind dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.

 

Zu 12.:

Das Projekt Musterbüro-NEU (im Zusammenhang mit dem Projekt Wien Mitte) am Standort Erdberg, das von der Bundesimmobiliengesellschaft mbH federführend baulich und technisch betreut und umgesetzt wird, hat als Prozess der Konkretisierung der „Konzeption Büro_2020“' zum Ziel, einen auf die Bedürfnisse der Finanzverwaltung angepassten Büro-Formenmix zu entwickeln, wobei insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung sind:

 

 

Die genauen Kosten dafür werden nach Fertigstellung aller damit verbundenen Arbeiten und nach Vorliegen der Endabrechnung durch die Bundesimmobiliengesellschaft mbH gegen Ende des Jahres 2009 vorliegen.

 

Zu 13.:

Die Bediensteten des Finanzamtes Kufstein Schwaz sind am Standort Schwaz bis dato an zwei dislozierten Standorten untergebracht, wobei der Standort Swarowskistraße auf Grund seines Grundrisses sehr schlecht belichtet, klimatisch ungünstig und sanierungsbedürftig war. Überdies waren Möblierung und Ausstattung nicht mehr zeitgemäß.

 

Dazu kamen schwerwiegende Probleme im Zusammenhang mit dem Brandschutz, so dass sich das Bundesministerium für Finanzen im Sinne des vorbeugenden Mitarbeiterschutzes und zur Vermeidung von Gefahren im Jahr 2008 zur temporären Anmietung eines Ausweich-quartiers in Vomp, An der Leiten 15, entschloss.

 

Die Möglichkeiten im Zuge der Neuanmietung dieses Ausweichquartiers, insbesondere sein hervorragender Grundriss sowie eine natürliche Belichtung von drei Seiten, sollten gleichzeitig für die allererste Erprobung von innovativen Büroraumlösungen (Bürokonzept_2020) im Hinblick auf das Projekt Wien Mitte genützt werden, wozu sich die Geschäftsleitung des Finanzamtes Kufstein Schwaz dankenswerterweise bereit erklärte und das Projekt nachhaltig unterstützte.

 

Seit Beginn des Jahres 2009 wird dieses Ausweichquartier in Vomp im Hinblick auf die zum Einsatz gelangte neue Büroform einer Evaluierung in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Wien unterzogen. Dabei wird neben den Auswirkungen auf die Arbeitsprozesse auch auf die Mitarbeiterzufriedenheit eingegangen. Diesbezügliche Ergebnisse, Analysen und Auswertungen sollen bis Jänner 2010 vorliegen, um einen maximalen Know-how-Transfer in andere Projekte des Ressorts zu gewährleisten.

 

Zu 14.:

Das Ausweichquartier in Vomp war bereits zum Zeitpunkt der Anmietung mit einer hochwertigen Akustikdecke ausgestattet, so dass keine weiteren Akustik-Maßnahmen vorzusehen waren. Unabhängig davon wurde zur Qualitätssicherung ein Gutachter aus dem Bereich der Akustik beauftragt, der die akustische Normgerechtheit der Räume bestätigte, jedoch auch über die Norm hinausgehende technische Verbesserungsmaßnahmen (Akustikabsorber, Patent "Fraunhofer Institut" 2004) vorschlug, die seitens des Bundes-ministeriums für Finanzen aufgegriffen wurden.

 

Im Allgemeinen kann auf Grund von Erfahrungswerten aus dem Bereich der Wirtschaft davon ausgegangen werden, dass die Kosten für Akustikmaßnahmen weniger als 1 Prozent der Gesamtherstellungskosten betragen.

 

Zu 15.:

Gemäß § 65 des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes (Abschnitt 6, Untertitel 'Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze'), BGBl. I Nr. 70/1999 i. d. g. F., hat der Dienstgeber „unter Berück-sichtigung des Standes der Technik die Arbeitsvorgänge und die Arbeitsplätze entsprechend zu gestalten und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit die Lärmeinwirkung auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt wird. Unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittes und der verfügbaren Maßnahmen ist auf eine Verringerung des Lärms, möglichst direkt an der Entstehungsquelle, hinzuwirken.“

 

Alle bisher in diesem Zusammenhang bereits gesetzten (und unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittes noch zu planenden und zu setzenden) Maßnahmen stellen sicher, dass die Normanforderungen erfüllt werden.

 

Zu 16. bis 18.:

In infrastruktureller Hinsicht werden – wie schon bisher – Teeküchen, Garderoben, Schließfächer, Sanitär- und Duschbereiche entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden Cafeteria- und Meetingzonen sowie Rückzugsräume geschaffen, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stehen.

 

Im Rahmen der Projektarbeit Wien Mitte werden zudem weiters die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen geprüft, unter denen die Einbeziehung und Nutzung der am Standort Wien Mitte zur Verfügung stehenden Infrastruktur und Facilities in den Bereichen Restauration und Verpflegung, Fitness, Fahrradabstellzonen und Kindergarten stattfinden kann.

 

Zu 19. bis 21.:

Infolge der bereits in den Ausführungen zu Frage 7. dargestellten ausgezeichneten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist zu erwarten, dass die Verkehrsbewegungen mit privaten Kraftfahrzeugen insgesamt rückläufig sein werden und auf diese Weise ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Verringerung von CO²-Emissionen geleistet werden kann.

 

Zu 22. bis 24.:

Am Standort Wien Mitte werden 100 Kfz-Abstellplätze für Kunden sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Darüber hinaus stehen dann die bereits bestehenden Kfz-Abstellflächen an den Standorten Hintere Zollamtsstraße 2b und Radetzkystraße 2 sowie das Parkdeck in Erdberg im Bedarfsfalle weiterhin zur Verfügung.

 

Die Bedingungen der Überlassung von einzelnen Kfz-Abstellflächen sind noch im Rahmen der Projektarbeit Wien Mitte bis zum Jahr 2011 zu erarbeiten und zu vereinbaren. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sie sich an den derzeitigen Bedingungen orientieren werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen