2628/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.09.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMASK-20001/0040-II/2009 Wien,
Betreff:Parlament
Parlamentarische Anfrage der Abg. Mag. Christine Lapp, Genossinen und Genossen, betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-
pensionen, Nr. 2631/J
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2631/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Genossinnen und Genossen wie folgt:
Fragen 1 bis 7 sowie 10 bis 11:
Die Beantwortung dieser Fragen kann der Beilage pa 2631.xls entnommen werden.
Frage 8:
Eine derartige Auswertung liegt derzeit noch nicht vor.
Frage 9:
Diesbezüglich wurde mir vom Hauptverband die nachfolgende Tabelle übermittelt:
|
Pensionsversicherungsträger |
2007 |
2008 |
|
Pensionsversicherungsanstalt |
69 Tage |
63 Tage |
|
VA für Eisenbahnen und Bergbau |
128 Tage |
112 Tage |
|
SVA der gewerblichen Wirtschaft |
Es liegen keine Daten vor |
128,2 Tage |
|
SVA der Bauern |
104,4 Tage |
103,2 Tage |
Ergänzend hiezu teilte mir die Sozialversicherungsanstalt der Bauern mit, dass in den angeführten Werten auch die Dauer der Abwicklung von Rehabilitations-maßnahmen, welche vor Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension zu gewähren sind, enthalten ist. Ein Rückschluss auf die tatsächliche Verfahrensdauer für die Erledigung von Anträgen auf Erwerbsunfähigkeitspension ist daher nur bedingt möglich.
Mit freundlichen Grüßen
1 Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.