2629/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.09.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMASK-20001/0039-II/2009 Wien,
Betreff: Parlament
Parlamentarische Anfrage Nr. 2653/J der Abgeordneten
Carmen Gartelgruber u. a. betreffend Einkommensdaten
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2653/J der Abgeordneten Carmen Gartelgruber u. a. wie folgt:
Frage 1:
Zu dieser Frage wurde mir seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger Folgendes mitgeteilt:
„Es wird nur das sozialversicherungspflichtige Einkommen herangezogen, da im Bereich der Sozialversicherung andere Daten nicht verfügbar sind.
Nicht erfasst sind Einkommensbestandteile, die nicht beitragspflichtig sind (z.B. Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage). Die Erfassung und Auswertung derartiger Daten wäre insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
Eine detaillierte Analyse der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede ist aus den Daten des Hauptverbandes nicht möglich (siehe auch Antworten zu den Fragen 2 bis 5).“
Fragen 2 und 3:
Zu diesen Fragen habe ich vom Hauptverband folgende Stellungnahme erhalten:
„Alle diese zusätzlichen Faktoren sind nicht bekannt und können daher nicht berücksichtigt werden.
Eine Erfassung dieser Merkmale in den Datenbanken des Hauptverbandes bzw. der Sozialversicherungsträger sowie deren Auswertung würde gegen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verstoßen und ist daher nicht zulässig. Darüber hinaus würde die Erhebung derartiger Daten einen enormen, insbesondere in finanzieller Hinsicht nicht vertretbaren verwaltungstechnischen Aufwand erfordern.
Auswertungen und Berechnungen auf Basis dieser Faktoren sind nicht möglich und auch rechtlich nicht zulässig.“
Fragen 4 und 5:
Diesbezüglich wurde mir vom Hauptverband Folgendes mitgeteilt:
„Daten zum Arbeitszeitumfang sind in den Dateien des Hauptverbandes nicht existent.
Auch die Saisonbeschäftigung wird als solche nicht erfasst. Vage Rückschlüsse ließen sich allenfalls aus den Wirtschaftsklassen der Dienstgeber und aus Beginn- und Endedaten der Versicherungsverhältnisse ziehen, was allerdings beträchtlichen Aufwand erfordern würde.
Eine Ausweitung der Datenerfassung bzw. – auswertung ist auch für die absehbare Zukunft nicht vorgesehen.“
Frage 6:
Seitens meines Bundesministeriums sind derzeit keine Änderungen beabsichtigt.
Mit freundlichen Grüßen