263/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen, haben am 27.November 2008 unter der Zahl  272/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Leasing von Fahrzeugen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Wartungsdienste und Reparaturen werden in der Regel bei einer Werkstätte des Vertragspartners durchgeführt, die ihre Niederlassung in der Nähe jener Dienststelle hat, bei der das jeweilige Leasingfahrzeug verwendet wird.

 

Zu Frage 2:

An Wochenenden werden Reparaturen in der Regel nicht durchgeführt; der Ausfall eines Dienstkraftfahrzeuges wird bei Bedarf durch Fuhrparkmanagementmaßnahmen (Umschichtungen - Ersatzgestellungen) kompensiert.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 5:

Das Bundesministerium für Inneres betreibt Kfz-Werkstätten bei den Landespolizeikommanden Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg sowie bei der BPD Wien, die insbesondere für Wartung, Reparatur und Reifendienst von nicht geleasten Dienstkraftfahrzeugen genutzt werden.

Zu den Fragen 6, 7 und 8:

Es gibt  keine jährliche Kilometerbegrenzung für einzelne Fahrzeuge, weshalb es auch keine Unterschiede betreffend der Zuteilung Stadt oder Land gibt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Im gewichteten Durchschnitt sind die Kosten pro Kilometer im Leasingmodell im Vergleich zur früheren Vorgangsweise um ca. 20 % geringer.

Als Preisbeispiel wird der Blaulicht-Streifenkraftwagen VW Touran – er stellt die an Stückzahlen stärkste Fahrzeugkategorie im Fuhrpark der Bundespolizei  dar - angeführt, für den als Leasingfahrzeug  bei 35.000 Jahreskilometer derzeit jährliche Gesamtkosten (Fahrzeugnutzung, Wartung und Reifenmanagement)  von ca. € 3.820,-- anfallen.

Im Vergleich dazu würde dieses Dienstkraftfahrzeug in der früheren Usance (Kauf des Kfz und 7 – 8 Jahre Nutzung und unter Berücksichtigung des erhöhten Reparaturkosten-durchschnittswertes, der mit zunehmendem Alter des Kfz überproportional steigt) jährliche Kosten von ca. € 4.580,-- verursachen.

 

Zu Frage 11:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Der Bedarf an Ladevorrichtungen ist mit der jeweils definierten Ausrüstungsvariante abgedeckt.

 

Zu Frage 13:

Nach Ablauf der Vertragsdauer werden die Kfz zurückgegeben und vom Eigentümer verwertet.

 

Zu Frage 14:

Die großen Vorteile des Fuhrparkmanagementmodells sind eine deutliche Verjüngung des Fuhrparks bei gleichzeitiger Kostenreduktion und damit verbunden die Erhöhung der Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die Steigerung der Motivation der Exekutivkräfte im täglichen Einsatz.

 

Ein zentraler Synergieeffekt ergibt sich im Falle eines Defekts eines Fahrzeuges, da im Bedarfsfall auf das gesamte Pannenhilfe- und Werkstättennetz des Bestbieters im Ausschreibungsverfahren österreichweit kurzfristig zurückgegriffen werden kann.

 

Gegengeschäfte wurden nicht vereinbart und waren auch nicht Gegenstand der EU-weiten Ausschreibung, welche die Bundesbeschaffungsgesellschaft BBG durchgeführt hat.