2630/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.09.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
|
GZ: BMASK-10001/0334-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2737/J der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Zu Beginn darf ich auf die einleitenden Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in der Beantwortung der Anfrage Nr. 2734/J verweisen.
Bezüglich meines Ressorts beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Zum Stichtag 1.7.2009 waren im Ressort (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsinspektorate, Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) 987 weibliche und 696 männliche Bedienstete beschäftigt.
Frage 2:
Zum Stichtag 1.7.2009 gab es im Ressort - in Vollbeschäftigungsäquivalente gerechnet - 875,43 weibliche und 685,54 männliche Bedienstete.
Frage 3:
Zum Stichtag 1.7.2009 hatten 41 weibliche und 15 männliche Bedienstete einen
befristeten Vertrag in meinem Ressort.
Frage 4:
Zum Stichtag 1.7.2009 hatten in meinem Ressort 17 weibliche und 4 männliche Bedienstete einen befristeten Vertrag als Karenzvertretung.
Frage 5:
In 14 Fällen, in denen Bedienstete meines Ressorts derzeit im Mutterschutz oder Karenz sind, gibt es zum Stichtag 1.7.2009 keine Karenzvertretung.
Fragen 6 und 7:
Nein.
Frage 8:
Entsprechend der Aufnahmepolitik der Bundesregierung wird nur jede zweite derartige Stelle nachbesetzt.
Fragen 9 und 10:
Es wird auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in der Beantwortung der Anfrage Nr. 2734/J verweisen. Aufgrund des in der Beantwortung des Herrn Bundes-kanzlers genannten Beschlusses wurden bis zum Stichtag 1.7.2009 in meinem Ressort keine Stellen nachbesetzt.
Mit freundlichen Grüßen