2633/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-KA1000/0484-II/BK/3.3/2009

 

 

 

Wien, am       . September 2009

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am 2. Juli 2009 unter der Zahl 2616/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „kriminelle Jugendbande in Liezen" gerichtet.

 


Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

16

 

Zu Frage 2:

Am 29.4.2009.


Zu den Fragen 3 bis 6:

Nein, es lagen keine Haftgründe vor.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Fünf Personen waren den Sicherheitsbehörden aus früheren Amtshandlungen bekannt.

 

Zu den Fragen 9, 10 und 13:

Die Beantwortung dieser Fragen ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht zulässig.

 

Zu den Fragen 11, 12 und 14:

Zwei nach § 127 StGB.

 

Zu Frage 15:

Sechs Täter waren 17 Jahre alt, sieben Täter waren 16 Jahre alt, ein Täter war 13 und
zwei Täter waren 15 Jahre alt.

 

Zu Frage 16:

In Liezen 9, in Haus 1, in Admont 1, in Trieben 2 und in Rottenmann 3 Täter.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Alle Täter besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft.

 

Zu Frage 19:

§§ 127 und 130 StGB alle 16 Täter; § 297 ein Täter und § 125 StGB drei Täter.

 

Zu Frage 20:

Beginnend mit 2007, wobei ein deutlicher Schwerpunkt in der 2. Jahreshälfte 2008 zu verzeichnen war. Eine nähere Datierung war nicht möglich.

 

Zu Frage 21:

Ausschließlich auf Geschäfte in Liezen und Rottenmann.


Zu den Fragen 22 und 23:

Ca. 1300 Taten. Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands nicht möglich. Weiters wird angeführt, dass die Taten von der Bande in den unterschiedlichsten Zusammensetzungen begangen wurden.

 

Zu Frage 24:

Drei.

 

Zu Frage 25:

Etwa 100 Stunden.

 

Zu den Fragen 26 und 27:

Nur wenn Tatort und Tatzeit ident sind, weil aufgrund der Einheit von Tatort und Tatzeit auf eine Tathandlung geschlossen wird.

 

Zu den Fragen 28 und 29:

Ja.

 

Zu Frage 30:

Bis dato wurde keiner der Täter neuerlich angezeigt.