2635/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.09.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 3. Juli 2009 unter der Zahl 2620/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „technische Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie (3. Versuch nach Verweigerung der Beantwortung)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Mag. Peter Gridling, hat bei der Tagung der Österreichischen Juristenkommission am 22. Mai 2009 in Weissenbach zum Thema Online-Durchsuchung referiert. Im Zuge seiner Ausführungen ging er unter anderem auch auf Verschlüsselungstechnologien ein. Der genaue Wortlaut aus der betreffenden Passage seines Referates (Titel: „Online-Durchsuchung, Überlegungen aus der Praxis der Sicherheitsbehörden“) lautete:
„Weiters sollte auch beachtet werden, dass bereits heute manche Überwachungsmaßnahmen einfach durch Verwendung von kryptologischen Hilfsmitteln (Verschlüsselungstechnologien) ausgeschaltet werden können bzw. manche Kommunikationstechnologien standardmäßig Verschlüsselung bereits im Verbindungsaufbau einsetzen. Im Internet sind solche Hilfsmittel in unterschiedlichster Qualität verfügbar und können von jedermann genutzt werden. Da diese Mittel bereits am Kommunikationsgerät ihre Funktion aufnehmen, sind alle Überwachungsmaßnahmen, die beim Provider erfolgen, wirkungslos.
Dies trifft im Übrigen auch auf verschlüsselte Computerdateien zu und können solche, selbst wenn sie durch Beschlagnahme im Rahmen einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden, in der Regel nicht entschlüsselt werden. Mit der Maßnahme der Online-Durchsuchung könnte hier ein wesentlicher Fortschritt erzielt werden.“
Es wird festgehalten, dass der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nicht darüber referiert hat, was für das Innenministerium derzeit technisch möglich ist, sondern ganz allgemein über den Einfluss von Verschlüsselungstechnologien auf die Arbeit der Exekutive und die selbst unter Experten unterschiedlichen Meinungen dazu, gesprochen hat.
Zu den Fragen 3 bis 8:
Parlamentarische Anfragen nach Art. 52 B-VG werden von mir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und soweit sie meinen Zuständigkeitsbereich betreffen umfassend und erschöpfend beantwortet. Im Hinblick auf die Öffentlichkeitswirksamkeit von Anfragebeantwortungen können Fragen, die einen Vollzugsbereich betreffen, dessen Überprüfung gemäß Art. 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt, nicht beantwortet werden.