2636/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.09.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0245-I/5/2009
Wien, am 2. September 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2798/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Ich verweise auf den beigeschlossenen Auszug aus der Standesmeldung des Österreichischen Hebammengremiums.
Frage 2:
Nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen gibt es keine Hebammen, die im Dienstverhältnis zum Bund stehen. Es ist davon auszugehen, dass alle Hebammen, die ihren Beruf im Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt (siehe Beilage) ausüben, entweder im Dienstverhältnis zu den Ländern bzw. Gemeinden oder zu privaten Krankenanstaltenträgern stehen.
Fragen 3 bis 7:
Festzuhalten ist, dass das Dienst- und Besoldungsrecht von Landes- bzw. Gemeindebediensteten in die Zuständigkeit der Länder bzw. Gemeinden fällt und diesbezüglich dem Bund keine Kompetenz zukommt. Ebenso wenig fallen Fragen nach der Entlohnung von „Berufsgruppen im öffentlichen Dienst“ in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit.
Beilage
