2638/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0247-I/5/2009

Wien, am  2. September 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2902/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3 und 6:

Meinem Ressort liegen keine aussagekräftigen Daten zu dieser Problematik vor, da es keine Erhebungen bzw. Untersuchungen bezüglich der konkreten Zahlen von FAS (fetales Alkoholsyndrom)-Geburten gibt.

Im Regelfall werden Mütter mit einer entsprechenden Diagnose zur Entbindung stationär in ein Krankenhaus aufgenommen. Ein allfälliger Alkoholabusus wäre bestenfalls in der Krankengeschichte im Spital vermerkt; auf diese Aufzeichnungen haben jedoch auch der Hauptverband bzw. die Krankenversicherungsträger keinen Zugriff.


Frage 4:

Ob infolge mäßigen Alkoholkonsums relevante Schädigungen eintreten können, ist seit geraumer Zeit Gegenstand kontroversieller Diskussionen unter ExpertInnen. Da man geringfügige Schädigungen auch bei relativ moderatem Alkoholkonsum nicht mit Sicherheit ausschließen kann, wird Schwangeren generell empfohlen, nicht oder nur sehr selten und in geringem Umfang Alkohol zu konsumieren.

 

Frage 5:

Auch hiezu stehen – wie bereits zu den Fragen 1 bis 3 und 6 ausgeführt -  meinem Ressort keine aussagekräftigen Daten zur Verfügung; im Übrigen weise ich darauf hin, dass gemäß Art. 12 B-VG die Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten in die Vollzugszuständigkeit der Länder fallen.

 

Frage 7:

Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wird auch auf die Erfassung eines erhöhten Alkoholkonsums der Schwangeren geachtet. In der Begleitbroschüre zum Mutter-Kind-Pass wird auf die gesundheitlichen Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hingewiesen. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ist auch Thema der durch das Alkoholforum erarbeiteten nationalen Alkoholstrategie.

Besonders wichtig ist die Aus- und Fortbildung und Sensibilisierung von GynäkologInnen bzw. des Personals der Institutionen, die von Schwangeren aufgesucht werden, in Wissensvermittlung und Gesprächsführung. Dabei sollen auch spezifische Problemgruppen, die über HausärztInnen, Beratungsstellen, soziale Betreuungsangebote erreicht werden können, besonders berücksichtigt werden. Weiters soll verstärkt eine sachliche Information für Schwangere mittels Broschüren und Internet erfolgen.