2640/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 2. September 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0252-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2640/J betreffend „die Klärung der Probleme mit Förderanträgen bei der AWS sowie die Umsetzung der Konjunkturpakete“, welche die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2009 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Mit dem Beschluss des Konjunkturbelebungsgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber vorausschauende, wichtige und zielgerichtete Maßnahmen zur Eindämmung der negativen Effekte der weltweiten Banken- und Wirtschaftskrise auf die österreichische Wirtschaft gesetzt. Im Rahmen der Konjunkturpakete wurden unter anderem die Möglichkeiten der österreichischen Förderbank Austria Wirtschaftsservice GesmbH (AWS) zur Übernahme von Haftungen für Fremdfinanzierungen wesentlich erweitert. In weiterer Folge wurde unter anderem das neue Instrument der erp-Kleinkredite für Kleinstunternehmen geschaffen, der Mittelstandsfonds eingerichtet und das neue Instrument der Überbrückungskredite geschaffen. Durch das Konjunkturbelebungsgesetz 2008 wurde damit die Grundlage für effiziente Unterstützung insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben gelegt und werden die Folgen der Wirtschaftskrise gerade für gesunde KMUs gedämpft.

 

In der Anfrage angeführte „Berichte von Mitarbeitern des AWS, dass trotz voller Fördertöpfe die Anträge … derzeit zurückgehen“, können nicht bestätigt werden. Der zitierte Bericht des Industriemagazins, wonach in den ersten fünf Monaten des Jahres die Förderansuchen regional um die Hälfte zurück gegangen seien, kann so ebenfalls nicht bestätigt werden. Vielmehr ist festzustellen, dass bereits mit 30. Juni 2009 annähernd der Antragsstand des Gesamtjahres 2008 erreicht wurde.

 

Weiters ist festzuhalten, dass weder der Artikel im Industriemagazin Nr. 7/09 vom 1. Juli 2009 noch die korrespondierende APA-OTS-Meldung Nr. OTS0120 vom 1. Juli 2009 das in der Anfrage Herrn Mag. Johann Fußenegger, Bereichsleiter des Bereichs Förderbank der AWS, zugeschriebene Zitat in der wiedergegebenen Form enthalten. Vielmehr wird Mag. Fußenegger im Industriemagazin mit den Worten „Es gibt Auffassungsunterschiede bei Vergütungsfragen“, zitiert, wobei er, Fußenegger, „Vorwürfen von negativen Deckungsbeiträgen“ nicht folgen könne, da die Abwicklung der Förderungen in den letzten Monaten und Jahren enorm vereinfacht worden sei. Weiters wird Fußenegger zitiert, dass die Zusammenarbeit mit Regionalbanken wie RLB Oberösterreich oder Oberbank unverändert klappe und Gespräche zwischen AWS und Banken in der Vergütungsfrage im Laufen seien.

 

Die in Zitatform wiedergegebene Aussage, Banken allgemein stünden auf der Bremse, ist daher unrichtig.

 

Richtig ist nach Angaben der AWS, dass es zwischen einzelnen österreichischen Banken und der AWS zur Zeit Gespräche über angemessene Vergütungen für Antragsbearbeitungen (insbesondere im Bereich des ERP-Verfahrens) sowie über die Berechnung von Verfahrenszinssätzen (nach KMU-Förderungsgesetz) gibt. Dass diese Fragen vor allem bei kleinen Finanzierungen im Sinne der Kostendeckung bei Banken relevant sind, ergibt sich von selbst. Die Gespräche zwischen der  AWS und den österreichischen Banken werden in partnerschaftlicher Atmosphäre und konstruktiv geführt. Dabei ist auch die Oesterreichische Nationalbank mit eingebunden.

 

Weiters ist festzuhalten, dass mein Ressort mit der AWS laufend die Entwicklungen monitort und in regelmäßigen Gesprächen die Umsetzung der Maßnahmen des Konjunkturpakets begleitet.

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Auf Basis der von der AWS zur Verfügung gestellten Informationen ergibt sich die folgende Datenlage betreffend im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 eingelangte Anträge – Veränderungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sind in Klammern angegeben:

 

Anträge Garantien nach Garantiegesetz                                   158   (+  38,6 %)

Anträge Haftungsübernahmen nach KMU-Förderungsgesetz     896   (+  65,0 %)

Anträge ERP-Kredite                                                                545  (+ 289,0 %)

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Auf Basis der von der AWS zur Verfügung gestellten Informationen ergibt sich die folgende Datenlage betreffend im Zeitraum vom 1. Jänner 2008 bis 30. Juni 2008 eingelangte Anträge:

 

Anträge Garantien nach Garantiegesetz                                                        114

Anträge Haftungsübernahmen nach KMU-Förderungsgesetz                           543

Anträge ERP-Kredite                                                                                     140

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Auf Basis der von der AWS zur Verfügung gestellten Informationen ergibt sich die folgende Datenlage betreffend im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 zugesagte Förderungen – Veränderungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sind in Klammern angegeben:

 

Zusagen Garantien nach Garantiegesetz                                    31  (+   55,0 %)

Zusagen Haftungsübernahmen nach KMU-Förderungsgesetz    351  (+   22,7 %)

Zusagen ERP-Kredite                                                               414  (+ 112,3 %)

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Auf Basis der von der AWS zur Verfügung gestellten Informationen ergibt sich die folgende Datenlage betreffend im Zeitraum vom 1. Jänner 2008 bis 30. Juni 2008 zugesagte Förderungen:

 

Zusagen Garantien nach Garantiegesetz                                                         20

Zusagen Haftungsübernahmen nach KMU-Förderungsgesetz                          286

Zusagen ERP-Kredite                                                                                    195

 

Bei ERP-Krediten ergibt sich ein Überhang der der Periode zuzurechnenden Zusagen gegenüber Neuanträgen auf Grund von Vorziehungen aus dem Jahr 2007.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Auf Basis der von der AWS zur Verfügung gestellten Informationen ergibt sich die folgende Datenlage betreffend im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 zugesagte Förderleistungen (Angaben in € Mio.):

 

Zusagen Garantien nach Garantiegesetz                                                      50,6

Zusagen Haftungsübernahmen nach KMU-Förderungsgesetz                         34,7

Zusagen ERP-Kredite                                                                                 355,1

 


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Auf Basis der von der AWS zur Verfügung gestellten Informationen ergibt sich die folgende Datenlage betreffend im Zeitraum vom 1. Jänner 2008 bis 30. Juni 2008 zugesagte Förderleistungen (Angaben in € Mio.):

 

Zusagen Garantien nach Garantiegesetz                                                      99,1

Zusagen Haftungsübernahmen nach KMU-Förderungsgesetz                         32,0

Zusagen ERP-Kredite                                                                                 358,2

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Auf Basis der von der AWS zur Verfügung gestellten Informationen ergibt sich die folgende Datenlage betreffend im Zeitraum vom 1. Jänner 2008 bis 30. Juni 2008 erzielte Beschäftigungseffekte:

 

Garantien nach Garantiegesetz:                        4.664 bestehend            547 neu

Haftungen nach KMU-Förderungsgesetz            1.608 bestehend            609 neu

ERP-Kredite                                                    24.708 bestehend         2.562 neu

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Auf Basis der von der AWS zur Verfügung gestellten Informationen ergibt sich die folgende Datenlage betreffend im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 erzielte Beschäftigungseffekte:

 

Garantien nach Garantiegesetz:                        4.385 bestehend            212 neu

Haftungen nach KMU-Förderungsgesetz            1.586 bestehend            619 neu

ERP-Kredite                                                    16.860 bestehend         2.594 neu


Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Ein solcher Rückgang war nicht festzustellen. Vielmehr stieg die Anzahl der An-träge im ersten Halbjahr 2009 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2008 im Bereich Garantiegesetz um rund 39 % und im Bereich KMU-Förderungsgesetz um rund 65 %. Bei ERP-Krediten hat sich die Zahl der Anträge – nicht zuletzt auf Grund des erfolgreichen Kleinkreditprogramms – mehr als verdreifacht.

 

 

Antwort zu den Punkten 12 bis 14 der Anfrage:

 

Diese Feststellung ist an Hand der soeben dargelegten Daten nicht nachvollziehbar.

 

Darüber hinaus halte ich fest, dass es Aufgabe der AWS ist, mit den österreichischen Banken Kontakt zu halten und die Erfüllung der Aufgaben der AWS in geeigneter Weise sicher zu stellen. Die AWS steht daher – etwa in Form regelmäßiger, auch hochrangiger Gesprächsrunden - im dauerndem engen Kontakt mit den relevanten österreichischen Banken.

 

 

Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Die AWS Mittelstandsfonds BeteiligungsgmbH & Co KG wird ein rechtlich selb­ständiges Unternehmen sein, das sich als Investmentgesellschaft an Unternehmen beteiligt. Festzuhalten ist, dass die Verträge zur Errichtung der Fonds-KG derzeit unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Finanzen endverhandelt werden. Erst nach Abschluss der Verhandlungen können Beteiligungen durch den Fonds eingegangen werden. Die Gesellschaft agiert entsprechend den Grundsätzen eines „reasonable private investor“. Ein antragsbasiertes Verfahren ist für das Eingehen von Beteiligungen nicht vorgesehen.

 

Unabhängig davon kann mitgeteilt werden, dass gegenwärtig etwa 20 mögliche Investitionsprojekte geprüft werden.

 

Eventuellen Beteiligungsentscheidungen haben eine umfangreiche Prüfung („Due Dilligence“) sowie entsprechende Verhandlungen über die Gestaltung der Beteiligung vorauszugehen.