2647/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung


 

 

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0244-Pers./Org.e/2009

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 3. September 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2780/J-NR/2009 betreffend Einrichtung eines Diplomstudiums für Zahnmedizin an der Donau-Universität Krems, die die Abgeordneten Ewald Sacher, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, weise ich einleitend darauf hin, dass das Diplomstudium der Zahnmedizin entgegen der Formulierung im Titel der Anfrage nicht an der Donau-Universität Krems (DUK), sondern an der „DPU – Danube Private University“ eingerichtet werden soll. Mit GZ 32.500/0019-I/12/2009 wurde der Entscheidung des Akkreditierungsrates die Genehmigung erteilt.

 

Zu Fragen 1 und 2:

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden die Unterlagen für die Genehmigung der Entscheidung des Akkreditierungsrates betreffend Einrichtung eines Diplomstudiums für Zahnmedizin durch die „DPU – Danube Private University“ gemäß § 5
Abs. 1 UniAkkG 1999 idgF. geprüft. Da keine nationalen bildungspolitischen Interessen gegen die Entscheidung des Akkreditierungsrates vorlagen, wurde die Genehmigung erteilt.

 

Zu Frage 3:

Nach den vorliegenden Plänen ist von einer konstruktiven Zusammenarbeit auszugehen. Betreiber der DPU ist die PUSH-GmbH, die bereits zahlreiche postgraduale Studiengänge an der DUK durchgeführt hat. Es ist daher davon auszugehen, dass die medizinischen Studienprogramme zwischen DUK und DPU abgestimmt werden und an der DPU nur jene postgradualen Studienprogramme durchgeführt werden, die an der DUK nicht oder nicht mehr angeboten werden. Dazu wurde auch eine Vereinbarung zwischen PUSH-GmbH und DUK abgeschlossen. Schließlich ist auch die Nutzung des DUK-Labors (Zell- und Molekularbiologie) für die Studienprogramme der DPU vorgesehen.

 

Zu Frage 4:

Der Finanzplan der DPU wurde von einem renommierten Wirtschaftsunternehmen erstellt und vom österreichischen Akkreditierungsrat im Akkreditierungsverfahren auf seine Nachvollzieh-barkeit geprüft. Demnach setzt sich der Umsatz aus Studiengebühren, externen Forschungs-geldern, Aufnahmegebühren und Mieteinnahmen zusammen. Auf der Kostenseite wurden unter anderem auch Infrastrukturkosten, wie z.B.: Mietkosten für die Gebäudenutzung gemäß Vereinbarung mit dem Land Niederösterreich, berücksichtigt.

 

Nach anfänglichen Verlusten in der Startphase wird bei Vollbetrieb mit einem positiven Ergebnis gerechnet. Für die Nutzung der Infrastruktur der Donauuniversität muss die DPU eine ent-sprechende Abgeltung leisten.

 

Zu Frage 5:

Die Studienpläne zum Studium Zahnmedizin orientieren sich an den Vorschriften und Richtlinien des österreichischen Universitätsgesetzes für die Zahnmedizin sowie an den Empfehlungen der EU-Kommission XV D/8011/3/97 des beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung. Die Lehre wird in Blockunterricht gestaltet, verbunden mit interaktiven Bewertungsprogrammen und soll Studierende rasch an die Patient/inn/enbehandlung heranführen. Die Praxisorientierung soll durch Mentor/inn/en-Programmen, Kooperationen mit Krankenhäusern des Landes Nieder-österreich zur „Famulatur“, Einrichtung einer Klinik an der DPU sowie einer ergänzenden Kooperation mit entsprechend evaluierten „Zahnarztlehrpraxen“ für Teile der praktischen Ausbildung erreicht werden.

 

Zu Frage 6:

Die Bildungsinhalte wurden im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens von den Gutachter/innen eingehend geprüft. Sie entsprechen den Artikeln 34 und 36, sowie den Anhängen V Nummer  5.3.1. und 5.3.2. der Bestimmungen der EG-Richtlinie 2005/36 des Europäischen Parlamentes und Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der Akkreditierungsrat hat festgestellt, dass im Ergebnis der Gesamtausbildung das zahn-medizinische Diplomstudium der DPU dem einer staatlichen Medizinischen Universität entspricht.

 


Zu Frage 7:

Das Studium „Zahnmedizin“ wird in jedem Jahr mit zwei Studiengängen (Deutsch/Englisch) mit jeweils 30 bis 40 Studienanfänger/innen gestartet. Der Antragsteller rechnet im Vollausbau mit ca. 300 bis 350 Studienplätzen für beide Studiengänge. Der Zielmarkt für Studierende umfasst jedoch nicht nur Österreich, sondern auch das ausländische Umfeld sowie Indien, China, Russland sowie die arabischen Staaten.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.