2656/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0135 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. SEP. 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Heidrun Silhavy, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 8. Juli 2009, Nr. 2650/J, betreffend die nationale

                        Strategie des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung

                        des ländlichen Raums (ELER)

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2009, Nr. 2650/J, teile ich Folgendes mit:

 

Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass für Informationen zur Ländlichen Entwicklung nicht die web-site des BMWFJ, sondern primär jene des programmverantwortlichen BMLFUW geeignet ist. Dort sind auch der nationale Strategieplan Österreichs zur Ländlichen Entwicklung sowie das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 verfügbar.


Zu den einzelnen Fragen:

 

Zu Frage 1:

 

Maßnahmen selbst sind nicht Gegenstand des nationalen Strategieplans. Zweck des nationalen Strategieplans ist das Schaffen einer Verbindung zwischen den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungs­zeitraum 2007 – 2013) und dem operationellen Programm, in diesem Fall dem Öster­reichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013. Die nationale Strategie sieht für den Schwerpunkt 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ vor, dass Projekte, die von Frauen initiiert werden, bei der Auswahl bevorzugt werden, sofern die Umsetzung des Projekts einen Bereich betrifft, in dem eine unterdurchschnittliche Beteiligung von Frauen zu beobachten ist. Vorhaben zum Wiedereinstieg von Frauen, die aufgrund des landwirtschaftlichen Strukturwandels aus der Landwirtschaft abwandern müssen, in den Beruf und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Kinderbetreuungseinrichtungen können beispielsweise in der Maßnahme „Diversifizierung hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten“ gefördert werden.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die Maßnahmenstruktur des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 entspricht der Vorgabe des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006, die eine eigene Maßnahme betreffend den Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Kinderbetreuungs­einrichtungen nicht vorsieht. Das Ziel einer Verbesserung in diesem Bereich soll über Vorhaben realisiert werden, die quer durch den Maßnahmenkatalog umgesetzt werden. In budgetärer Hinsicht bestehen in den einzelnen Maßnahmen keine ex-ante-Festlegungen für bestimmte Projekttypen, d.h. auch nicht für Vorhaben zum Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Zu Frage 4:

 

Vor dem Hintergrund des Europäischen Konjunkturpakets wurde der Europäischen Kommission eine überarbeitete Fassung des Nationalen Strategieplan Österreichs für die Ländliche Entwicklung vorgelegt. Mit dieser Überarbeitung wurde die bereits im Strategieplan enthaltene Aktion „Breitband-Internetinfrastrukturen im ländlichen Raum“ aktiviert und unterstrichen.

 

Zu Frage 5:

 

Die Maßnahmenstruktur des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 entspricht der Vorgabe des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006, die eine eigene Maßnahme betreffend „Breitband-Internetinfrastrukturen im ländlichen Raum“ nicht vorsieht. Vielmehr ist die Förderung der Breitband-Internet­infrastrukturen in den EU-Rechtsgrundlagen innerhalb der Maßnahme „Dienstleistungs­einrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung“ vorgesehen. In dieser Maßnahme ist gemäß eines Beschlusses des Begleitausschusses des Öster­reichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 der Einsatz von 15 Mio € an ELER-Mitteln geplant. Zudem beinhaltet der Beschluss, dass die ELER-Mittel durch den Einsatz von nationalen Mitteln erhöht werden sollen.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Nein, denn bislang stand keine entsprechende Rechtsgrundlage, insbesondere in wett­bewerbsrechtlicher Hinsicht, zur Verfügung. Daher wurden bis dato keine Projekte in diesem Bereich umgesetzt.

 

Der Bundesminister: