2658/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0131 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. SEP. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2676/J, betreffend Kosten für

                        Instandsetzung von Schäden, die durch Vorbereitungsarbeiten

für das Donauinselfest verursacht wurden

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2676/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die Donauinsel wurde als Hochwasserschutzanlage in den 70er Jahren projektiert. Die wasserrechtlichen Bewilligungen wurden vom damaligen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft erteilt. Gegenstand des Hochwasserschutzes waren etwa Brückenpfeiler, Einlaufbauwerk, Wehre, Dämme etc.

 

Schäden, welche auf der Donauinsel im Zuge des Donauinselfestes und der dazu notwendigen Vorarbeiten entstanden sind, betreffen jedenfalls keine von den oben genannten Bewilligungen, über die seinerzeit entschieden wurde. Die wasserrechtlichen Vorschriften enthalten keine strafrechtlich relevanten Bestimmungen, die auf diesen Fall anzuwenden wären.

 

Grundsätzlich wird ausgeführt, dass die Donauinsel im Eigentum der Stadt Wien sowie der Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) steht. An der DHK sind der Bund, die Stadt Wien und das Land Niederösterreich beteiligt. Die Verwaltung der Grundstücke der DHK liegt bei der via donau – Österreichische Wasserstraßengesellschaft mbH, die Verwaltung der Grundstücke der Stadt Wien beim Wiener Hafen oder der MA 45.

Für die Erhaltung der gesamten Donauinsel, also auch die Beseitigung von allfälligen Schäden ist die Stadt Wien, MA 45, zuständig.

 

Der Bundesminister: