2658/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0131 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 4. SEP. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2676/J, betreffend Kosten für
Instandsetzung von Schäden, die durch Vorbereitungsarbeiten
für das Donauinselfest verursacht wurden
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2676/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Donauinsel wurde als Hochwasserschutzanlage in den 70er Jahren projektiert. Die wasserrechtlichen Bewilligungen wurden vom damaligen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft erteilt. Gegenstand des Hochwasserschutzes waren etwa Brückenpfeiler, Einlaufbauwerk, Wehre, Dämme etc.
Schäden, welche auf der Donauinsel im Zuge des Donauinselfestes und der dazu notwendigen Vorarbeiten entstanden sind, betreffen jedenfalls keine von den oben genannten Bewilligungen, über die seinerzeit entschieden wurde. Die wasserrechtlichen Vorschriften enthalten keine strafrechtlich relevanten Bestimmungen, die auf diesen Fall anzuwenden wären.
Grundsätzlich wird ausgeführt, dass die Donauinsel im Eigentum der Stadt Wien sowie der Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) steht. An der DHK sind der Bund, die Stadt Wien und das Land Niederösterreich beteiligt. Die Verwaltung der Grundstücke der DHK liegt bei der via donau – Österreichische Wasserstraßengesellschaft mbH, die Verwaltung der Grundstücke der Stadt Wien beim Wiener Hafen oder der MA 45.
Für die Erhaltung der gesamten Donauinsel, also auch die Beseitigung von allfälligen Schäden ist die Stadt Wien, MA 45, zuständig.
Der Bundesminister: