2660/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0126 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. SEP. 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2712/J, betreffend

ÖPUL-Bio-Antrag letztmalig im Herbst 2009

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 1712/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3 und 5:

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich weder um eine Schikane noch um einen „Einstiegsstopp“ für einzelne ÖPUL-Maßnahmen – insbesondere die „Biologische Wirtschafts­weise“ – handelt, sondern um ein seit 2006 bekanntes Programmkonzept, welches auf folgende Grundsätze aufbaut:

·         Es sollen keine Verträge eingegangen werden, die über das Ende der Finanzperiode 2013 hinausgehen, da für die Periode ab 2014 noch keinerlei Finanzplanung bekannt ist. Dadurch ist es möglich, für laufende Verträge die Finanzierung zu garantieren. Die entsprechenden Vorgaben ergeben sich aus dem Punkt 1.6.7 der Sonderrichtlinie (SRL) ÖPUL 2007.

·         Auf Grund der Vorgaben von Artikel 39 Absatz 3 der VO 1698/2005 müssen Agrarumweltmaßnahmen eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren haben.

·         Auf Basis von Artikel 27 Absatz 11 der VO 1974/2006 können Agrarumweltverpflichtungen während der Laufzeit unter bestimmten Bedingungen durch andere ersetzt werden. Diesbezüglich wurde im Programm unter Punkt 5.3.2.1.4.8 D eine Regelung festgelegt, die einen Maßnahmenwechsel mit spätestens dem Herbstantrag 2009 ermöglicht. Diese Regelung ist auch in der SRL ÖPUL 2007 im Punkt 1.6.9 festgehalten.

·         Es soll sowohl für die Förderungswerberinnen und Förderungswerber als auch für den Förderungsgeber ein möglichst hohes Maß an Rechtssicherheit und Planbarkeit gegeben sein, daher wurden die zeitlich eingeschränkten Antragsmöglichkeiten auch von Anfang an kommuniziert. Siehe dazu zum Beispiel AMA Merkblätter „ÖPUL 2007 Herbstantrag 2006“, „Merkblatt MFA Flächen 2008“ und „Merkblatt MFA Flächen 2009“, sowie eine Vielzahl von Artikeln in verschiedenen Kammerzeitungen, Informationen der Naturschutzabteilungen der Länder und andere Aussendungen.

·         Um die betriebsindividuelle Weiterentwicklung durch Flächenvergrößerung zu ermöglichen, ist ein prämienfähiger Flächenzugang unter bestimmten in Artikel 45 der VO 1974/2006 festgelegten Rahmenbedingungen, die in den nationalen Programmen und Umsetzungsbestimmungen zu konkretisieren sind, möglich. Diese Festlegungen, die in Punkt 5.3.2.1.4.9 des Programms und Punkt 1.6.11 der Sonderrichtlinie festgelegt sind, sind ebenfalls seit Jahren bekannt.

 

Da die Regelungen betreffend Einstiegsmodalitäten auf Basis der Verordnungsvorgaben im Programm festgelegt und von der EU-Kommission genehmigt wurden, waren und sind diesbezüglich keine weiteren Gespräche mit der EU-Kommission erforderlich.

 

Zu Frage 4:

 

Das Bioaktionsprogramm ist ein umfassendes Programm zur Förderung der Biologischen Landwirtschaft in Österreich und geht weit über die Maßnahmen des Agrarumweltprogramms hinaus. Dies kommt auch durch die genannten Ziele wie „Vermarktung“, „Medienpräsenz“, „Abstimmung von Angebot und Nachfrage“, „Information über Bioprodukte und die Umweltleistung von Bio“ sowie „die Verbesserung von Effizienz und Rentabilität in der biologischen Produktion“ zum Ausdruck. Es ist richtig, dass dabei auch das Ziel von 20 % Biofläche für 2010 festgelegt wurde. Dies war und ist ein ehrgeiziges Ziel, welches aber nicht isoliert sondern immer nur unter den gegebenen Rahmenbedingungen betrachtet werden kann. Auch die im Aktionsprogramm genannten Förderungsmaßnahmen sind nicht auf das ÖPUL beschränkt sondern es sind eine Vielzahl von Fördermaßnahmen (Professionalisierung, Weiterbildung, Forschung, Marktpräsenz, Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Akzeptanz durch die Konsumentinnen und Konsumenten, u.a.) genannt und insbesondere die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen wie Genuss Region Österreich oder LEADER angesprochen. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass in der 2. Änderung zum Programm LE 07 – 13, die zeitliche Einschränkung des 5-%-Biozuschlages beim Investitionszuschuss gestrichen wurde und dieser Zuschlag nun bis 2013 gewährt werden kann, damit wurde ein konkretes Ziel des Aktionsprogramms umgesetzt. Das Bioaktionsprogramm wird laufend mit der Interessenvertretung der Biobäuerinnen und Biobauern besprochen und – wenn möglich – werden entsprechende Anpassungen und Weiterentwicklungen vorgenommen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Die Entwicklung der Bioflächen in den letzten Jahren sowie die Antragsdaten des Herbstantrages 2008 und die Anfragen für den Herbstantrag 2009 lassen deutlich erkennen, dass die Biofläche weiter zunimmt. Dabei ist besonders die Zunahme im Ackerbereich und an größeren Betrieben auffallend.

 

 

Im Rahmen des Programms zur ländlichen Entwicklung ist die Biologische Landwirtschaft weiter ein Förderungsschwerpunkt in verschiedenen Bereichen. Dies kommt insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass im Jahr 2008 rund 16 % der ÖPUL-Betriebe an der Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ teilnahmen, wobei diese Maßnahme mit rund 88,5 Mio. € knapp 17 % der gesamten ÖPUL-Prämie von 522 Mio. € ausmacht. Biobetriebe, die ja auch an anderen ÖPUL-Maßnahmen teilnehmen, erhalten rund 27 % der gesamten ÖPUL-Mittel. Das bedeutet, dass 2008 rund 19.100 Biobetriebe etwa 137 Mio. € an ÖPUL-Prämien erhalten haben. Im Jahr 2007 wurde an etwa 18.500 Betriebe eine Bioprämie von etwa 85,8 Mio. € ausbezahlt. Es ist daher zu erwarten, dass in der Periode 2007 bis 2013 im ÖPUL zumindest 630 Mio. € an Bioprämien gewährt werden.

 

Auf Grund der Vorgaben der VO 1698/2005 und der VO 1974/2006 sind für die einzelnen Maßnahmen (wobei alle Maßnahmen des ÖPUL, mit Ausnahme der Tierschutzmaßnahme [M 215], als eine Agrarumweltmaßnahme [M 214] gelten) verpflichtend Budgetmittel vorzusehen. Eine tiefer greifende Finanzmittelzuteilung auf Ebene von Untermaßnahmen ist weder vorgesehen, noch geplant. Dies ist auch damit zu erklären, dass es im ÖPUL keine Mittelreservierung gibt. Auf Grund der derzeit laufenden Programmänderung sind für die Tierschutzmaßnahme (M 215) rund 191 Mio. € und für die Agrarumweltmaßnahme (M 214) rund 3.590 Mio. € vorgesehen.

 

Es ist unbestritten, dass die Biologische Landwirtschaft eine ganz wesentliche Maßnahme im Bereich des Boden- und Klimaschutzes ist und auch einen positiven Beitrag zum Grundwasserschutz und zum Schutz der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (insbesondere Ackerflächen) leisten kann. Die obigen Ausführungen zeigen aber auch, dass entsprechende Maßnahmen gesetzt werden und eine ausreichende Mittelbereitstellung im Sinne des Regierungsprogramms erfolgt. Dabei kann die Biologische Landwirtschaft und ihre Förderung nicht von den allgemein anzuwendenden Regeln ausgenommen werden.

 

Der Bundesminister: