2663/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0132 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 4. SEP. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag.a Christiane Brunner ,
Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2723/J, betreffend
Herbizideinsatz entlang der österreichischen Schienenstrecken
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2723/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Regelung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist Bundessache in den Grundsätzen und Ländersache in der Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung.
In Österreich dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 idgF in Verkehr gebracht und angewendet werden. Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden auf EU-Ebene geprüft und bewertet und nur Pflanzenschutzmittel mit positiv geprüften Wirkstoffen dürfen in den Mitgliedstaaten zugelassen werden.
Vor der Zulassung werden Pflanzenschutzmittel einer strengen Risikobewertung unterzogen. Nur wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird ein Pflanzenschutzmittel vom Bundesamt für Ernährungssicherheit mittels Bescheid zum Inverkehrbringen zugelassen.
Die Pflanzenschutzmittelprüfung und -risikobewertung umfasst vornehmlich das Verhalten in der Umwelt, die Bereiche Ökotoxikologie, Humantoxikologie, Rückstandsverhalten, physikalisch-chemische Eigenschaften, Analysemethoden sowie die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit. Nähere Einzelheiten sind auf den Homepages der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/food/plant/protection/index_en.htm), der EFSA (http://www.efsa.europa.eu) sowie der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (www.ages.at) abrufbar.
In Österreich zur Inverkehrbringung und Verwendung zugelassene Pflanzen-schutzmittel können im Internet abgerufen werden (www.psm.ages.at oder www.pflanzenschutzmittelregister.ages.at).
Die Regelung der Verwendung bzw. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. diesbezügliche allfällige örtliche Beschränkungen oder Verbote obliegen den jeweils zuständigen Landesbehörden. Dazu wurden in den Bundesländern entsprechende Landesgesetze erlassen.
Soweit die Frage auf unternehmensinterne Grundlagen Bezug nimmt, fällt diese nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu den Fragen 2 bis 13:
Die Beantwortung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMLFUW.
Der Bundesminister: