2663/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0132 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. SEP. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag.a Christiane Brunner ,

            Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2723/J, betreffend

            Herbizideinsatz entlang der österreichischen Schienenstrecken

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2723/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Regelung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist Bundessache in den Grund­sätzen und Ländersache in der Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung.

 

In Österreich dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel nach dem Pflanzenschutzmittel­gesetz 1997 idgF in Verkehr gebracht und angewendet werden. Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden auf EU-Ebene geprüft und bewertet und nur Pflanzenschutzmittel mit positiv geprüften Wirkstoffen dürfen in den Mitgliedstaaten zugelassen werden.

 

Vor der Zulassung werden Pflanzenschutzmittel einer strengen Risikobewertung unterzogen. Nur wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird ein Pflanzenschutzmittel vom Bundesamt  für  Ernährungssicherheit  mittels Bescheid zum Inverkehrbringen zugelassen.

 

Die Pflanzenschutzmittelprüfung und -risikobewertung umfasst vornehmlich das Verhalten in der Umwelt, die Bereiche Ökotoxikologie, Humantoxikologie, Rückstandsverhalten, physikalisch-chemische Eigenschaften, Analysemethoden sowie die Wirksamkeit und Pflanzenverträglich­keit. Nähere Einzelheiten sind auf den Homepages der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/food/plant/protection/index_en.htm), der EFSA (http://www.efsa.europa.­eu) sowie der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (www.ages.at) abrufbar.

 

In Österreich zur Inverkehrbringung und Verwendung zugelassene Pflanzen-schutzmittel können im Internet abgerufen werden (www.psm.ages.at oder www.pflanzenschutzmittel­register.ages.at).

 

Die Regelung der Verwendung bzw. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. dies­bezügliche allfällige örtliche Beschränkungen oder Verbote obliegen den jeweils zuständigen Landesbehörden. Dazu wurden in den Bundesländern entsprechende Landesgesetze erlassen.

 

Soweit die Frage auf unternehmensinterne Grundlagen Bezug nimmt, fällt diese nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Zu den Fragen 2 bis 13:

 

Die Beantwortung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMLFUW.

 

Der Bundesminister: