2666/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS
BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0148 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 4. SEP. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger, Kolleginnen
und Kollegen vom 10. Juli 2009, Nr. 2800/J, betreffend
Verwendung von Schummelschinken in Österreich
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2009, Nr. 2800/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Das Inverkehrbringen von Produkten, in denen sogenannte „Schinkenimitate“ enthalten sind, ist in der EU und somit auch in Österreich nicht verboten.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Fragen der Kennzeichnung von Lebensmitteln liegen in der Kompetenz des Bundesministers für Gesundheit.
Da es keine Meldepflichten an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) gibt, kann zu einer allfälligen Produktion von Schinkenimitaten in Österreich keine Auskunft erteilt werden.
Zu Frage 5:
Das BMLFUW wird im Rahmen seiner Zuständigkeit die Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin auf die hohe Qualität von österreichischem Schinken im Gegensatz zu Schinkenimitaten hinweisen.
Weiters habe ich mich in einem gemeinsamen Brief mit der zuständigen Ministerin der Bundesrepublik Deutschland und dem zuständigen Minister von Luxemburg an Kommissarin Vassiliou gewandt. Darin wird sie ersucht, sich im Rahmen der Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel der Kennzeichnung von „Analog-Käse“ und „Schinkenimitaten“ zu widmen, um Lösungen für die derzeit bestehende Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten zu finden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Studien zu diesem Thema sind nicht bekannt.
Der Bundesminister: