2667/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0141 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. SEP. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Susanne Winter,

Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2009, Nr. 2816/J,

betreffend Informationsarbeit zur Europawahl

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2009, Nr. 2816/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 bis 7:

 

Für die öffentliche Informationsarbeit für die Europawahl im Juni 2009 wurden weder Zahlungen geleistet noch Zuschüsse gewährt. Es wurde die jährliche Förderung für Informationsdienstleistungen an eine NGO, das EU-Umweltbüro im Umweltdachverband, in der Höhe von € 120.000 vergeben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Förderung nachweislich

(www.eu-umweltbuero.at, „Ihr roter Faden durch die EU Umweltpolitik“) laufenden Informationsaktivitäten aus dem Bereich EU & Umwelt dient, jedoch in keinem Zusammenhang mit der Europawahl im Juni 2009 steht.

 

Zu Frage 8:

 

Im Sinne des Bundesministeriengesetzes 1986 i.d.g.F. ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Informationsarbeit verpflichtet. Es wird daher festgehalten, dass es sich bei Maßnahmen der Informationsarbeit nicht um Werbung sondern um Maßnahmen zur Umsetzung des Regierungsprogramms handelt. Die finanziellen Mittel für Informationsarbeit wurden in der Vergangenheit gemäß den budgetären Möglichkeiten des Ressorts und der Notwendigkeit zur Information der österreichischen Bevölkerung über diverse Schwerpunktthemen unter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingesetzt.

 

Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden dabei als Maßstab für die praktische Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.

 

Der Bundesminister: