2667/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS
BERLAKOVICH

Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0141 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 4. SEP. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Susanne Winter,
Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2009, Nr. 2816/J,
betreffend Informationsarbeit zur Europawahl
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2009, Nr. 2816/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Für die öffentliche Informationsarbeit für die Europawahl im Juni 2009 wurden weder Zahlungen geleistet noch Zuschüsse gewährt. Es wurde die jährliche Förderung für Informationsdienstleistungen an eine NGO, das EU-Umweltbüro im Umweltdachverband, in der Höhe von € 120.000 vergeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Förderung nachweislich
(www.eu-umweltbuero.at, „Ihr roter Faden durch die EU Umweltpolitik“) laufenden Informationsaktivitäten aus dem Bereich EU & Umwelt dient, jedoch in keinem Zusammenhang mit der Europawahl im Juni 2009 steht.
Zu Frage 8:
Im Sinne des Bundesministeriengesetzes 1986 i.d.g.F. ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Informationsarbeit verpflichtet. Es wird daher festgehalten, dass es sich bei Maßnahmen der Informationsarbeit nicht um Werbung sondern um Maßnahmen zur Umsetzung des Regierungsprogramms handelt. Die finanziellen Mittel für Informationsarbeit wurden in der Vergangenheit gemäß den budgetären Möglichkeiten des Ressorts und der Notwendigkeit zur Information der österreichischen Bevölkerung über diverse Schwerpunktthemen unter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingesetzt.
Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden dabei als Maßstab für die praktische Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.
Der Bundesminister: