2668/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0146-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. SEP. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber, Kolleginnen

und Kollegen vom 13. Juli 2009, Nr. 2880/J, betreffend die Einrichtung

von betrieblichen Kinderbetreuungsstätten im öffentlichen Dienst

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juli 2009, Nr. 2880/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1, 3 und 4:

 

Die Mitbenützung von Betriebskindergärten des Bundes wird durch das Bundeskanzleramt koordiniert. In diesem Zusammenhang darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2875/J der Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlicher Dienst verwiesen werden.

 

Weiters wird darauf hingewiesen, dass in der Sitzung des Audit-Rates vom 14.07.2009 beschlossen wurde, das Audit „berufundfamilie“ für ein Jahr an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu verleihen. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird auch durch die im Audit bestätigte 100%-ige Rückkehrquote von Dienstnehmerinnen aus der Karenz dargestellt.

 

Zu Frage 2:

 

Zu dieser Frage wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2229/J vom 17. Juli 2009 verwiesen, eine nähere Aufschlüsselung ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Grundsätzlich wird mit dem vorhandenen Angebot das Auslangen gefunden. Darüber hinaus existiert eine Art. 15a-Vereinbarung mit den Ländern bezüglich Kinderbetreuungs­einrichtungen. Die dort enthaltenen Angebote gelten auch für die Kinder von Bundes­bediensteten. Weiters wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2883/J des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend hingewiesen.

 

Der Bundesminister: