2673/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0235-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 7. September 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2651/J-NR/2009 betreffend Wassereinbruch in der Albertina – Ursachen, Folgen und Konsequenzen, die die Abg. Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Konkrete Schritte können erst nach Vorliegen des Endberichts über die Ursachen des Wassereintritts entweder von der Albertina als Nutzer oder dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend als Bauherr gesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend eine Expertinnen- und Expertenkommission eingerichtet. Nach Vorliegen erster Ergebnisse der unabhängigen Sachverständigen (das Gutachten der Fa. IFAS zu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für die Sammlung vom 19. August 2009 liegt vor, das Gutachten der PCS ZT GmbH zur Schadensfeststellung und –ursache liegt dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bis dato nicht vor) wird nun von der Burghauptmannschaft Österreich ein Endbericht vorbereitet. Erst nach Vorliegen dieses Endberichts können konkrete Schritte gesetzt und endgültige Aussagen über die Verschuldensfrage getroffen werden. Unabhängig davon wird die Sanierung jedoch bereits vorbereitet. Mein Ressort steht mit den Genannten hinsichtlich des aktuellen Stands in laufendem Kontakt.

Zu Fragen 2 und 3:

Eine seriöse, endgültige Bewertung der Situation kann erst nach Vorliegen des derzeit in Ausarbeitung befindlichen Endberichts der Burghauptmannschaft vorgenommen werden.

 

Zu Frage 4 (lit. a):

Die Ausschreibung der Arbeiten erfolgte durch die Burghauptmannschaft Österreich nach den damals geltenden vergaberechtlichen Regelungen. Es ist nicht Aufgabe der Albertina oder des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, eine Überprüfung der ÖNORM zu veranlassen.

 

Zu Frage 5:

Die Planung der Einrichtung ist Angelegenheit des Nutzers, der Albertina. Es spricht für die Sorgfalt der Albertina, dass die Regale mit Blechabdeckungen versehen wurden.

 

Zu Frage 6:

Der Tiefspeicher wurde vor dem Hintergrund der aus dem Brand der Redoutensäle gewonnen Erfahrungen geplant. Nach damaliger Kenntnis der Umstände wurden die modernsten Sicherheitseinrichtungen vorgesehen, um alle vorstellbaren Risiken inklusive Diebstahl, mutwillige Beschädigung und Brand (Inergengas-Löschanlagen) abzudecken. Daher bestand aus damaliger Sicht keine Notwendigkeit zur Erstellung eines Notfallsplans für den Tiefspeicher.

 

Zu Frage 7:

In den Bundesmuseen des Bundes sowie in der Österreichischen Nationalbibliothek liegen Notfallpläne für die Evakuierung von Kunstwerken nach Beurteilung der Notwendigkeit vor. Zu den anderen österreichischen Museen und Kultureinrichtungen kann ich keine Auskunft geben, da diese nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts fallen.

 

Zu Frage 8:

Die entstandenen Kosten bzw. Folgekosten sind bei derzeitigem Informationsstand noch nicht bezifferbar.

 

Zu Frage 9:

Nein, das automatische Hochregallager wird unseres Wissens in keinem anderen Museum verwendet.

 

Zu Frage 10:

Die Entscheidung für das automatische Hochregallager wurde von den damals zuständigen Bundesministerien, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, getroffen. Beratend tätig waren die planenden Architekten ARGE Steinmayr & Mascher und der Logistikberater Norbert Schobel. Der Rohbau des Tiefspeichers wurde so errichtet, dass der Einbau eines Hochregallagers mit automatisiertem Zugriff auf die Sammlungsbestände erfolgen konnte. Vor der Errichtung dieses Robot-Systems wurden im Jahr 2000 bzw. 2003 Evaluierungen von h.p.p. BauConsult Baugesellschaft m.b.H. und dem Logistikberater Norbert Schobel durchgeführt. Beide sprachen sich für ein automatisiertes Hochregallager aus. Auch die Chefrestauratorin der Albertina befürwortete aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen die Verwahrung der Sammlung in einem automatisierten Hochregallager.

Zu Frage 11:

Die Feststellung erfolgte um 08:45 Uhr, die Behebung dauerte bis 14:43 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Kunstwerke nach einer Prioritätenliste ausgehoben.

 

Zu Frage 12:

Ja, die Entscheidung für ein automatisches Hochregallager erfolgte aus folgenden Gründen:

-     kompakte raumsparende Einlagerung ohne raumkonsumierende Verkehrswege

-     schnelle und sichere Zugriffsmöglichkeiten auf die Sammlung

-     allgemeine konservatorische Gründe, wie erschütterungsfreier Transport auch schwerer Kassetten

-     Einbruchs- und Diebstahlssicherheit

 

Zu Frage 13:

Nur für den in der Beantwortung zu Frage 11 dargestellten Zeitraum.

 

Zu Frage 14:

Dieser Umstand hat sich temporär als hinderlich herausgestellt. Die Albertina arbeitet an Verbesserungsmöglichkeiten, wobei aus Sicherheitsgründen auch in Zukunft nur ein kleiner Personenkreis über die Standorte der wertvollsten Kunstwerke Bescheid wissen sollte.

 

Zu Frage 15:

Für die Dauer des Ausfalls des Robot-Systems war eine gezielte Evakuierung der Kunstwerke nicht möglich. Nach Behebung des Kurzschlusses erfolgte die Evakuierung nach einer Prioritätenliste. Da das Robot-System wesentlich schneller, sicherer, effizienter und für die Kunstwerke erschütterungsfreier arbeitet als dies bei einer manuellen Evakuierung möglich wäre, konnte diese ab diesem Zeitpunkt zügig durchgeführt werden.

 

Zu Frage 16:

Auf Grund der Erfahrungen ist dies auch im Sinne der Albertina geplant.

 

Zu Frage 17:

Die Luftfeuchtigkeit hat sich durch den Wassereintritt, der im Übrigen in dieser Menge nicht gesichert ist, kurzfristig erhöht. Die Klimawerte im Hochregaldepot sowie in der Ausstellungshalle, in die die Kunstwerke vorübergehend verbracht wurden, konnten durch begleitende Maßnahmen rasch stabilisiert werden.

 

Zu Frage 18:

Bis dato wurden keine Schäden an den ausgelagerten Kunstwerken festgestellt.

 

Zu Frage 19:

Nein. Die Sammlungskassetten aus Archivkarton sind international in Verwendung. Sie sind klimaausgleichend und somit feuchtigkeitsausgleichend, was sich auch durch die umfangreichen Untersuchungen nach dem Schadensfall bestätigt hat. Trotz Durchfeuchtung einzelner Kassetten blieben die darin aufbewahrten Kunstwerke unbeschädigt. Die Aufbewahrung in Archivkartons war und ist daher einer Aufbewahrung in Metallkassetten vorzuziehen.

 


Zu Frage 20:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 19 verwiesen.

 

Zu Frage 21:

Gemäß den damaligen Recherchen der Albertina ist die Verwahrung in Sammlungskassetten aus Archivkarton kostengünstiger. Siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 19.

 

Zu Frage 22:

Ja.

 

Zu Frage 23:

Alle Kunstwerke sind in Sammlungskassetten aus Archivkarton verwahrt, sofern keine historischen Holzkassetten mit Ledereinbänden mehr vorhanden sind.

 

Zu Frage 24:

Die Erstanschaffungskosten für die Archivkartons betrugen ca. EUR 50.000,00. Eine Verwahrung der Kunstwerke in Metallkassetten kommt aus konservatorischen Gründen nicht in Frage, weswegen in diesem Fall eine reine Kosten-Nutzen-Rechnung als Entscheidungsgrundlage nicht zielführend gewesen wäre und daher nicht erfolgt ist.

 

Zu Frage 25:

Die Höhe der Kosten einer Metallkassette dieser Ausmaße ist mir nicht bekannt. Unter den gegebenen Umständen ist der Rechercheaufwand auch nicht gerechtfertigt. Siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 19.

 

Zu Frage 26:

Die Kosten für eine Sammlungskassette aus Archivkarton beträgt für eine Kassette in Normalformat (70 cm x 50 cm) EUR 80,00.

 

Zu Frage 27:

Die Mehrkosten für eine Metallkassette wären nur im Falle einer konservatorischen Überlegenheit vertretbar. Siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 19.

 

Zu Frage 28:

Nein, auf die Beantwortung der Fragen 19 bis 27 wird verwiesen.

 

Zu Frage 29:

Diese Anfrage ist zuständigkeitshalber an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zu richten.

 

Zu Fragen 30 und 31:

Nach vorliegender Information wurden vom ehemaligen stellvertretenden Direktor Dr. Weidinger Vorkehrungen getroffen, um theoretisch mögliche Schäden an den Kunstwerken durch sich eventuell bildendes Kondenswasser zu verhindern.

 


Zu Frage 32 lit. a bis c:

Die Errichtung des Tiefspeichers in der Albertina erfolgte im Rahmen eines Generalunternehmerauftrags an die Fa. Porr AG, die örtliche Bauaufsicht hatte ISP - das Ingenieurbüro Schickl & Partner. Es fanden aber nach der Errichtung weitere Bauarbeiten am Tiefspeicher statt, etwa durch die Fa. Leyrer & Graf unter der örtlichen Bauaufsicht durch bsw19 - Büro Buchegger & Schmutzenhofer beim Aufmachen und nachfolgenden Verschließen der Einbringungsöffnung. Die Frage nach dem Auftraggeber und der Kosten sind an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu richten.

 

Zu Frage 33:

Die Burghauptmannschaft Österreich ließ nachträglich keine Einlassöffnungen in die Decke des Tiefspeichers einschneiden, vielmehr wurden im Zuge des Rohbaus vier Einbringöffnungen für einen späteren Speicherausbau durch den Nutzer Albertina bzw. für eine spätere Geräteeinbringung durch den Nutzer ausgebildet. Diese Öffnungen waren bereits Bestandteil der Planung und Ausführung. Die Einbringöffnungen wurden 2001 mit der gesamten Decke des Tiefspeichers abgedichtet.

 

Für das Einbringen der Inneneinrichtung des Speichers wurde eine dieser Öffnungen 2005 geöffnet und neuerlich abgedichtet (siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 32). Endgültige Aussagen über die Rolle dieser Öffnungen im Schadensfall können nach Vorliegen des Endberichts der Burghauptmannschaft gemacht werden.

 

Zu Frage 34:

Die Frage nach personellen Konsequenzen stellt sich nicht, weil der Direktor der Albertina nicht für Bauschäden oder Baumängel, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen, zur Rechenschaft gezogen werden kann. Nach dem Wassereinbruch haben die Verantwortlichen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Albertina umgehend und kompetent alle Maßnahmen ergriffen, um eine Beschädigung der Kunstwerke zu verhindern.

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.