2683/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0191-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2644/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137 – 141 StGB: Wilderei in Österreich (2008)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

 

Staatsanwaltschaft (StA) Wien
9 Anzeigen gegen 10 Personen; zu unbekannte Täter (UT) keine Angaben (die Zählung bezieht sich jedoch nur auf Anzeigen wegen der §§ 137, 138 StGB als führende Delikte)

 

StA Eisenstadt:
2 Anzeigen gegen insgesamt 3 bekannte Personen und 8 Anzeigen gegen UT

 

StA St. Pölten:
16 Anzeigen gegen 28 bekannte Personen und 17 Anzeigen gegen UT

 

StA Korneuburg:
32 Anzeigen gegen 43 Personen; zu UT keine Angaben

 

StA Krems/Donau:
10 Anzeigen gegen 18 bekannte Personen und 13 Anzeigen gegen UT

 

StA Wiener Neustadt:
14 Anzeigen gegen 18 bekannte Personen und 11 Anzeigen gegen UT

 

StA Linz:
7 Anzeigen gegen 10 bekannte Personen und 7 Anzeigen gegen UT

 

StA Ried/Innkreis:
9 Anzeigen gegen 6 bekannte Täter; zu UT keine Angaben

 

StA Salzburg:
12 Anzeigen gegen 16 bekannte Personen und 12 Anzeigen gegen UT

 

StA Steyr:
18 Anzeigen gegen 18 bekannte Personen und 5 Anzeigen gegen UT

 

StA Wels:
13 Anzeigen gegen 21 bekannte Personen und 24 Anzeigen gegen UT

 

StA Graz:
5 Anzeigen gegen 6 bekannte Personen und 23 Anzeigen gegen UT

 

StA Leoben:
5 Anzeigen gegen 7 bekannte Personen und 13 Anzeigen gegen UT

 

StA Klagenfurt:
17 Anzeigen gegen 18 bekannte Personen und 16 Anzeigen gegen UT

 

StA Innsbruck:
49 Anzeigen - einschließlich gegen UT

 

StA Feldkirch:
10 Anzeigen gegen 14 Personen; zu UT keine Angaben

Zu 2:

 

StA Wien:

Fremdes Jagdrecht

2

Fremdes Fischereirecht

7

 

StA Eisenstadt:

Fremdes Jagdrecht

0

Fremdes Fischereirecht

0

 

StA St. Pölten:

Fremdes Jagdrecht

18

Fremdes Fischereirecht

15

 

StA Korneuburg:

Fremdes Jagdrecht

21

Fremdes Fischereirecht

11

 

StA Krems/Donau:

Fremdes Jagdrecht

17

Fremdes Fischereirecht

6

 

StA Wiener Neustadt:

Fremdes Jagdrecht

8

Fremdes Fischereirecht

17

 


StA Linz:

Fremdes Jagdrecht

7

Fremdes Fischereirecht

7

 

StA Ried/Innkreis:

Fremdes Jagdrecht

6

Fremdes Fischereirecht

3

 

StA Salzburg:

Fremdes Jagdrecht

15

Fremdes Fischereirecht

9

 

StA Steyr:

Fremdes Jagdrecht

10

Fremdes Fischereirecht

8

 

StA Wels:

Fremdes Jagdrecht

23

Fremdes Fischereirecht

14

 

StA Graz:

Fremdes Jagdrecht

25

Fremdes Fischereirecht

4

 

StA Leoben:

Fremdes Jagdrecht

11

Fremdes Fischereirecht

7

 

StA Klagenfurt:

Fremdes Jagdrecht

10

Fremdes Fischereirecht

7

 


StA Innsbruck:

Fremdes Jagdrecht

25

Fremdes Fischereirecht

10

 

StA Feldkirch:

Fremdes Jagdrecht

5

Fremdes Fischereirecht

5

 

Zu 3:

Anzeigen gegen Personen mit Jagdprüfung wurden nach den mir vorliegenden Berichten der Anklagebehörden in folgenden Fällen eingebracht, wobei die Staatsanwaltschaften Wien, Eisenstadt, Korneuburg, Wiener Neustadt, Linz und Innsbruck Fehlberichte erstatteten:

StA St. Pölten:                                0

StA Krems/Donau:                         1

StA Ried:                                         3

StA Salzburg:                                  0

StA Steyr:                                         2

StA Wels:                                         0

StA Graz:                                         0

StA Leoben:                                    0

StA Klagenfurt:                                2

StA Feldkirch:                                 4

 

Zu 4:

Nach den mir vorliegenden Berichten der Staatsanwaltschaften gab es im Jahr 2008 nur bei der StA Klagenfurt eine Anzeige auch wegen versuchter Nötigung bzw. gefährlicher Drohung.

Zu 5:

Bei folgenden Staatsanwaltschaften wurden Anzeigen auch wegen Sach­beschädigung erstattet:

StA Wr. Neustadt:                           2

StA Linz:                                           1

StA Steyr:                                         1

 

Bei den übrigen Staatsanwaltschaften sind nach den mir vorliegenden Unterlagen keine Anzeigen auch wegen Sachbeschädigung eingegangen.

Zu 6:

Da dem VJ-Register nach wie vor nicht zu entnehmen ist, ob sich eine Anzeige wegen § 141 StGB auf einen Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht bezieht, müsste in sämtliche Tagebücher Einsicht genommen werden, um zu ermitteln, ob eine Anzeige einen diesbezüglichen Sachverhalt zum Inhalt hat. Dies würde einen unverhältnismäßigen Aufwand mit sich bringen, weshalb ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich von der Beantwortung dieser Frage absehe.

Zu 7:

Ich gehe davon aus, dass die Anklagebehörden bei der Beantwortung dieser Frage - wie in den Vorjahren - teilweise nur gerichtliche Strafverfahren nach Einbringung eines Bestrafungs- bzw. Strafantrages berücksichtigten.

StA Wien:
1 Verfahren wegen § 137 StGB gegen 1 Person

 

StA Eisenstadt:
1 Verfahren gegen 1 Person wegen §§ 137, 138 StGB

 

StA St. Pölten:
Kein Verfahren

 

StA Korneuburg:
2 Verfahren gegen 2 Personen

 

StA Krems/Donau:
1 Verfahren gegen 1 Person wegen §§ 137, 1. Fall, 138 Z 2, 1. Fall StGB

 

StA Wiener Neustadt:
1 Verfahren

 

StA Linz:
2 Verfahren gegen 2 Personen

 

StA Ried:
Kein Verfahren

 

StA Salzburg:
8 Verfahren gegen 10 Personen

 

StA Steyr:
1 Verfahren gegen 1 Person wegen § 137 StGB

 

StA Wels:
2 Verfahren gegen 2 Personen

 

StA Graz:
1 Verfahren

 

StA Leoben:
Kein Verfahren

 

StA Klagenfurt:
3 Verfahren gegen 3 Personen

 

StA Innsbruck:
7 Verfahren gegen 7 Personen

 

StA Feldkirch:
Kein Verfahren

Zu 8 und 9:

Ich schicke voraus, dass die Staatsanwaltschaften in ihren Berichten die jeweilige Begründung für die Einstellung der Ermittlungsverfahren nach den §§ 190 ff StPO nicht oder nur stichwortartig dargelegt haben, weil dies sonst einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand verursacht hätte, zumal damit zwingend die Einsichtnahme in jedes einzelne der betreffenden Tagebücher verbunden gewesen wäre. Die vorläufige Einstellung von Verfahren gegen UT gemäß § 197 StPO ist nicht erfasst. Soweit nachvollziehbar, erfolgt die Aufschlüsselung personenbezogen.

StA Wien:
7 Verfahren (davon 1 wegen Verjährung, 4 aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO, 2 wegen § 190 Z 2 StPO)

 

StA Eisenstadt:
Keine

 

StA St. Pölten:
17 Verfahren (davon 7 aus rechtlichen Gründen, aus Beweisgründen sowie aus dem Grunde des § 4 JGG bzw. § 6 JGG und 10 aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO)

 

StA Korneuburg:
15 Verfahren (davon 8 aus Beweisgründen, 1 aus dem Grunde des § 6 Abs. 1 JGG, 6 aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO)

 

StA Krems/Donau:
6 Verfahren (davon 2 aus Beweisgründen, 3 aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO, 1 aus dem Grunde des § 6 Abs. 1 JGG)

 

StA Wiener Neustadt:
12 Verfahren (davon 3 aus Beweisgründen, 2 aus rechtlichen Gründen, 6 aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO, 1 aus dem Grunde des § 6 Abs. 1 JGG)

 

StA Linz:
6 Verfahren (davon 1 mangels Schuldnachweises, 2 aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO, 2 nach Diversion)

 

StA Ried:
4 Verfahren (davon 2 mangels Verschuldens, 2 aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO)

 

StA Salzburg:
5 Verfahren (je 1 mangels gerichtlich strafbaren Tatbestands bzw. strafbaren Verhaltens sowie aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO, 2 wegen tätiger Reue)

 

StA Steyr:
7 Verfahren (aus Beweisgründen)

 

StA Wels:
6 Verfahren (davon 3 aus Beweisgründen, 1 aus rechtlichen Gründen, 2 aus dem Grunde des § 4 Abs. 1 JGG)

 

StA Graz:
4 Verfahren (je 1 aus Beweisgründen und aus dem Grunde des § 6 JGG, 2 nach Diversion)

 

StA Leoben:
3 Verfahren (je 1 wegen mangelnder Tatbestandmäßigkeit, aus Beweisgründen und aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO)

 

StA Klagenfurt:
26 Verfahren (davon 5 aus rechtlichen Gründen, 7 aus Beweisgründen, 1 aus dem Grunde des § 4 Abs. 2 Z 2 JGG, 5 Fälle des § 6 Abs. 1 JGG und 8 aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO)

 

StA Innsbruck:

42 Verfahren - jedoch einschließlich der abgebrochenen Fälle (zumeist aus Beweisgründen oder aus rechtlichen Gründen)

 

StA Feldkirch:
3 Verfahren (2 mangels Schuldnachweises, 1 Fall aus dem Grunde des § 191 Abs. 1 StPO)

 

Zu 10:

 

StA Wien:
Keine Verurteilungen

 

StA Eisenstadt:
Keine Verurteilungen

 

StA St. Pölten:
Keine Verurteilungen

 

StA Korneuburg:
1 Verurteilung wegen § 137 StGB zu einer unbedingten Geldstrafe

 

StA Krems/Donau:
1 Verurteilung wegen § 137 1. Fall, 138 Z 2 1. Fall StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe

 

StA Wiener Neustadt:
1 Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe

 

StA Linz:
Keine Verurteilungen

 

StA Ried:
Keine Verurteilungen

 

StA Salzburg:
1 Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe

 

StA Steyr:
1 Verurteilung wegen § 137 StGB u.a. Del. zu einer bedingten Freiheitsstrafe

 

StA Wels:
1 Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe

 

StA Graz:
1 Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe

 

StA Leoben:
Keine Verurteilungen

 

StA Klagenfurt:
2 Verurteilungen wegen § 137 StGB zu einer unbedingten Geldstrafe bzw. zu einer bedingten Freiheitsstrafe

 

StA Innsbruck:
1 Verurteilung zu  einer bedingten Geldstrafe

 

StA Feldkirch:
Keine Verurteilungen

 

Zu 11:

Die nachfolgende Aufstellung unterscheidet nicht nach Diversionsanboten durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht (Fälle des § 141 StGB wurden ausgeklammert).

StA Wien:
1 Anbot nach § 203 StPO

 

StA Eisenstadt:
2 Anbote jeweils nach § 201 StPO

 

StA St. Pölten:
6 Anbote, davon 1 Anbot nach § 200 StPO und 5 nach § 203 StPO

 

StA Korneuburg:
Keine Anbote

 

StA Krems/Donau:
3 Anbote, eines nach § 200 StPO und 2 nach § 201 StPO

 

StA Wiener Neustadt:
4 Anbote, davon 1 nach § 200 StPO und 3 nach § 203 StPO

 

StA Linz:
2 Anbote

 

StA Ried:
Keine Anbote

 

StA Salzburg:
11 Anbote, davon 3 nach § 200 StPO, 2 nach § 201 StPO und 6 nach § 203 StPO

 

StA Steyr:
3 Anbote jeweils nach § 203 StPO

 

StA Wels:
3 Anbote, 1 nach § 200 StPO und 2 nach § 203 StPO

 

StA Graz:
2 Anbote jeweils nach § 203 StPO

 

StA Leoben:
2 Anbote jeweils nach  § 203 StPO

 

StA Klagenfurt:
3 Anbote jeweils nach § 200 StPO

 

StA Innsbruck:
5 Anbote, davon 3 nach § 200 StPO und 2 nach § 203 StPO

 

StA Feldkirch:
3 Anbote, jeweils nach § 200 StPO

 

Zu 12:

 

StA Wien:
1 Verfahren, in dem noch die Hauptverhandlung durchzuführen ist

 

StA St. Pölten:
1 Verfahren, in dem das Gericht nach § 203 StPO vorgegangen ist

 

StA Linz:
2 Verfahren, wovon eines mit Urteil endete und eines im Stadium der Hauptverhandlung abgebrochen wurde

 

StA Salzburg:
1 Verfahren

 

StA Wels:
1 Verfahren, in dem noch die Hauptverhandlung durchzuführen ist

 

StA Klagenfurt:
1 Verfahren

 

StA Innsbruck:
1 Verfahren, in dem noch eine Diversion nach § 203 StPO offen ist

 

Die übrigen Anklagebehörden erstatteten zu dieser Frage Fehlberichte. Ich weise jedoch darauf hin, dass Fälle nach § 197 StPO hier außer Betracht bleiben.

. September 2009

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)