2686/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 7. September 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0264-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2746/J betreffend „Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen“, welche die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Per Stichtag 1. Juli 2009 gibt es in der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 1.042 weibliche und 1.553 männliche Bedienstete.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Per Stichtag 1. Juli 2009 gibt es in Vollzeitäquivalenten gerechnet in der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 912,61 weibliche und 1.540,88 männliche Bedienstete.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Per Stichtag 1. Juli 2009 stehen in der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend vier weibliche und 15 männliche Bedienstete in einem befristeten Dienstverhältnis.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Per Stichtag 1. Juli 2009 stehen in der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend drei weibliche und neun männliche Bedienstete als Karenzersatzkräfte in einem befristeten Dienstverhältnis.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Ressortbereich gibt es zum Stichtag 1. Juli 2009 in sechs Fällen keine Karenzvertretung.
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Entsprechend der Aufnahmepolitik der Bundesregierung wird jede zweite solche Stelle nachbesetzt.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 2008 einen Aufnahmestopp mit einigen begründeten Ausnahmen bis Inkrafttreten des Personalplans 2009 vereinbart. Ausgenommen vom Aufnahmestopp waren Aufnahmen, für die das Verfahren bereits abgeschlossen war bzw. Aufnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes insbesondere in Bundesschulen, im Bereich des Exekutivdienstes und des Bundesasylamtes. Damit wurde eine vorausschauende Ressourcenplanung im ersten Halbjahr 2009 sichergestellt.
Weder wurde eine Stelle meines Ressorts erst nach drei Monaten, noch erst nach sechs Monaten oder einem noch längeren Zeitraum nachbesetzt.