2690/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 7. September 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0274-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2763/J betreffend „Ausfuhrförderungen“, welche die Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Gemäß § 5 Ausfuhrförderungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1981, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 23/2008, ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zwar, ebenso wie das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, die Interessensvertretungen und die Oesterreichische Nationalbank, im zugehörigen Beirat zur Begutachtung von Ansuchen um Haftungsübernahmen vertreten. Die in der Anfrage angesprochenen Haftungen werden jedoch vom dafür - und damit für den Inhalt der Anfrage - zuständigen Bundesministerium für Finanzen übernommen.
Zu Punkt 4 der Anfrage kann ergänzend festgehalten werden, dass nach dem sogenannten "Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für beihilfenrechtliche Erleichterungen" von der Europäischen Kommission im Bereich der Ausfuhrförderung befristet mit 31. Dezember 2010 die Formalerfordernisse für Maßnahmen der kurzfristigen Exportkreditversicherung reduziert wurden. Hierbei sind geringere Nachweispflichten bezüglich des Fehlens einer Marktfähigkeit und damit der "Versicherbarkeit" von Exportrisiken auf dem privaten Markt zu erfüllen. Diese größere Flexibilität bei den entsprechenden Maßnahmen kann nur nach vorhergehender Notifikation an und Genehmigung durch die Europäische Kommission in Anspruch genommen werden. Diese Notifikation wurde bereits vorgenommen.
In welcher Weise beihilfenrechtliche Erleichterungen für die Exportkreditversicherung nun konkret auf einzelne Branchen und für deren jeweilige besondere Bedürfnisse in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise angewendet werden, liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unterstützt jegliche Vorkehrungen für die Inanspruchnahme der auf Grund der Krisensituation von der Europäischen Kommission ausnahmsweise eingeräumten beihilfenrechtlichen Möglichkeiten.