2692/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 7. September 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0280-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2791/J betreffend „Gegengeschäfte die im Zusammenhang mit der Anschaffung der Eurofighter stehen“, welche die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der Anrechnungsstand beträgt nach Abschluss der Prüfung des Berichtsjahres 2007 € 1.753.966.764,61.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Anerkennung als Gegengeschäfte erfolgt/e durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit). Die hiefür beigezogenen Experten sind zum allergrößten Teil jene, die der Plattform Gegengeschäfte angehören.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der Plattform
Gegengeschäfte gehören/gehörten satzungsgemäß die
unten angeführten juristischen Personen an.
● Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)
● Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (vormals Bundesministerium für Landesverteidigung)
● Bundesministerium für Finanzen
● Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
● Austrian Business Agency
● Rat für Forschung und Technologieentwicklung
● Industriellenvereinigung
● Wirtschaftskammer Österreich
● Wirtschaftsuniversität Wien
● Arbeiterkammer
● Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
● Institut für Höhere Studien
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die ARGE OFFSET ist eine Einrichtung der Wirtschaftskammer Österreich. Daher habe ich sie mit dieser Frage befasst; sie hat mir Folgendes mitgeteilt:
Der ARGE OFFSET als Einrichtung der Wirtschaftskammer Österreich gehören/gehörten satzungsgemäß die nachstehenden juristischen Personen an:
● Wirtschaftskammer Österreich
● Wirtschaftskammer Wien
● Wirtschaftskammer Niederösterreich
● Wirtschaftskammer Oberösterreich
● Wirtschaftskammer Salzburg
● Wirtschaftskammer Tirol
● Wirtschaftskammer Vorarlberg
● Wirtschaftskammer Kärnten
● Wirtschaftskammer Steiermark
● Wirtschaftskammer Burgenland
● Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)
● Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (vormals Bundesministerium für Landesverteidigung)
● Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
unter Vorsitz des Generalsekretärs/der Generalsekretärin der Wirtschaftskammer
Österreich.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Ich war vor meiner Funktion als Bundesminister als Angehöriger der Wirtschaftskammer Österreich Vorsitzender der ARGE OFFSET als Einrichtung der Wirtschaftskammer Österreich.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (inkl. Auslandsvertretungen) sind mit Juli 2009 166 Jurist/inn/en tätig.
Antwort zu den Punkten 8 bis 10 und 12 der Anfrage:
Das Aufgabengebiet der Abt. C2/9-Gegengeschäfte umfasst insbesondere "Grundsätzliche und wirtschaftspolitische Fragen der Gegengeschäfte". Die Leitung dieser Abteilung erfordert daher in hohem Ausmaß wirtschaftliche Kenntnisse, weshalb im Rahmen der Ausschreibung der Leitungsfunktion auch ein rechtsoder wirtschaftswissenschaftlicher Studienabschluss gefordert wurde. Mag. Fina, der wie seine Vorgänger über eine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung verfügt, wurde in dem ordnungsgemäß durchgeführten Ausschreibungsverfahren zur Leiterbestellung von der gemäß § 7 Abs 1 Z 1 Ausschreibungsgesetz eingerichteten unabhängigen Begutachtungskommission als bestgereihter Bewerber gewertet und daraufhin zum Leiter der Abt. C2/9 bestellt.
Die für Gegengeschäfte zuständigen Abteilungsleiter hatten seit mehr als 20 Jahren durchwegs die Qualifikation eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums. Allfällige Rechtsfragen werden erforderlichenfalls durch die Beiziehung der zentralen Rechtsabteilung des Hauses geklärt.
Antwort zu Punkt 11 und 13 bis 17 der Anfrage:
Es wurde seit Bestehen der Gegengeschäftsabteilung C2/9 im Jahr 2006 kein "externer juristischer Berater, ein Rechtsanwalt" dem Abteilungsleiter "zur Seite gestellt".
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu den Punkten 19 bis 24 der Anfrage:
Im Lichte der obigen Antwort sind diese Fragen gegenstandslos.