2701/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am      . September 2009

GZ: BMG-11001/0227-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2750/J der Abgeordneten Grünewald, Schwentner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 7:

Ein Ausbau von psychosozialen Beratungsangeboten in Zusammenhang mit pränataldiagnostischen Maßnahmen fällt nicht in meinen  Zuständigkeitsbereich. Eine solche müsste im Bereich der Länder bzw. der durchführenden Krankenanstalten erfolgen. Die Familienberatungsstellen des BMWFJ können hier sicherlich auch als Ansprechstellen dienen. Wenn genetische Analysen durchgeführt werden, kommen die Bestimmungen des Gentechnikgesetzes zur Anwendung, wobei auch die erforderliche Beratung näher geregelt ist.


Frage 8:

Die Broschüre „Pränataldiagnostik - Spezielle vorgeburtliche Untersuchungen“ wird seitens des BMWJF herausgegeben.

 

Frage 9:

Es stehen auf Länder- und Gemeindeebene Schwangeren zahlreiche Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. In der gemeinsam mit dem Mutter-Kind-Pass ausgegebenen Begleitbroschüre „Mein Baby kommt“ sind  Adressen für weiterführende persönliche Beratung enthalten wie beispielsweise Frauengesundheitszentren, Hebammen, Kontaktadressen bei den Ämtern der Landesregierungen. Auch die Familienberatungsstellen stellen mögliche Ansprechstellen dar.

 

Frage 10:

Ab 2010 ist die Ausweitung des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms um einen oralen Glukosetoleranztest in der 25.-28. SSW und einen Ersttrimesterultraschalls in der 8.-12.SSW sowie der Entfall der Internen Untersuchung  geplant.  

 

Frage 11:

Eine Auflistung der im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms vorgesehenen Untersuchungen findet sich auf der Homepage meines Ressorts.

 

Frage 12:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm ein zweckmäßiges Screeningprogamm für alle Schwangeren darstellt. Die Mutter-Kind-Pass-Kommission des Obersten Sanitätsrates (OSR) gibt Empfehlungen zum Umfang dieses Screeningprogramms ab. Darüber hinaus ist in der Schwangerschaft stets im Einzelfall festzulegen, ob noch weitere Untersuchungen medizinisch notwendig sind.

 

Frage 13:

Es ist nicht möglich, sämtliche Beratungs- und Betreuungsangebote für Schwangere und junge Mütter nur am Mutter-Kind-Pass zu verankern. 

Wichtig für eine umfassende Betreuung von Schwangeren und Kindern erscheint jedenfalls ein Zusammenwirken des auf Bundesebene angebotenen medizinischen Vorsorgeprogramms im Rahmen des Mutter-Kind-Passes mit den Angeboten der Länder und Gemeinden, in die auch Hebammen eingebunden sind. Hier hat sich auch das Modell der Familienhebammen, die für Frauen in Risikosituationen im Bedarfsfall Beratung zu Hause anbieten auf Landesebene (in Wien) bewährt.

 

Der Vorschlag der Aufnahme einer Hebammenberatung wurde in der Mutter-Kind-Pass-Kommission des OSR behandelt und auch grundsätzlich für positiv befunden. Da das Mutter-Kind-Pass-Programm nach den Bestimmungen des Kinderbetreuungs­geldgesetzes nur ärztliche Untersuchungen zu beinhalten hat, wäre im Vorfeld eine entsprechende Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes erforderlich.

Ein limitierender Faktor ist hier aber sicherlich die begrenzten für den Mutter-Kind-Pass zur Verfügung stehenden Budgetmittel, die eine Umsetzung wenig realistisch erscheinen lassen.

 

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass eine Beschränkung auf ärztliche Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm, wie sich aus einer jüngst abgegebenen Stellungnahme der Europäischen Kommission ergibt, EU-rechtlich zulässig ist.

 

Fragen 14 bis 16:

Abgesehen von unmittelbar vor bzw. nach dem Eingriff angebotenen Beratungen durch Arzt bzw. Krankenanstalt besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterführender Beratungen in humangenetischen Beratungsstellen bzw. Familienberatungsstellen. Informationen bietet die Broschüre „Pränataldiagnostik - Spezielle vorgeburtliche Untersuchungen“ des BMWJF.