2702/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 7. September 2009
GZ: BMG-11001/0229-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2777/J der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
In den Jahren 2005 – 2008 wurden folgende Erkrankungen an FSME-Meningoenzephalitiden im Jahresausweis übertragbarer Krankheiten gemeldet:
B K NÖ OÖ S ST T V W Österreich
2005 0 5 1 17 11 9 17 1 1 62
2006 0 6 3 22 3 7 11 1 0 53
2007 0 6 2 13 3 4 5 0 0 33
2008 1 14 4 13 2 2 13 8 0 57
Die Zahlen für das Jahr 2008 sind als vorläufig anzusehen.
Frage 2:
In den Jahren 2005 – 2008 wurden folgende Todesfälle an FSME-Meningoenzephalitiden im Jahresausweis übertragbarer Krankheiten gemeldet:
B K NÖ OÖ S ST T V W Österreich
2005 0 0 0 1 0 1 1 0 0 3
2006 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
2007 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
2008 0 0 0 1 1 1 0 0 0 3
Die Zahlen für das Jahr 2008 sind als vorläufig anzusehen.
Frage 3:
Da für den Jahresausweis nur aggregierte Zahlen gemeldet werden, kann keine Unterscheidung in Altersgruppen gemacht werden.
Fragen 4 bis 7:
Da die FSME Impfung nicht Bestandteil des österreichischen Impfkonzepts ist, werden Durchimpfungsraten nicht statistisch ausgewiesen.
Mein Ressort hat keine Aufklärungskampagnen zu FSME in seinem Zuständigkeitsbereich organisiert. Es sind auch keine solchen geplant.
Bei der Durchführung von Impfungen gilt auch weiterhin die Rezeptpflicht für die Abgabe in Apotheken. Für die Durchführung gilt nach wie vor die bestehende Aufklärungspflicht. Rechtsverbindlich für den Arzt bleiben die Ausführungen in der Gebrauchsinformation. Maßnahmen sind hier nicht geplant.