2704/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0246-I/5/2009
Wien, am 7. September 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2887/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Ich weise grundsätzlich darauf hin, dass die Bezeichnung „Schweinegrippe“ für die in Rede stehende Erkrankung unzutreffend ist; korrekt wäre die Bezeichnung des Erregers als Influenza A(H1N1)v.
Frage 1:
Österreich ist eines der ganz wenigen Länder weltweit, dass bereits im Jahr 2006 einen Vorkaufsvertrag für 16 Millionen Dosen pandemischen Impfstoff mit einem Hersteller zur Versorgung der gesamten Bevölkerung abgeschlossen hat. Österreich ist daher eines der ganz wenigen Länder, das gesichert über einen Impfstoff verfügen wird können. Der Hersteller hat im Juni – sofort nach der Freigabe des Virusstammes durch die WHO – mit den Vorbereitungen der Produktion begonnen. Die Zulassung dieser Arzneispezialität ist bereits für September des Jahres geplant. Das zentrale europäische Zulassungsverfahren wird von der European Medicines Agency (EMEA) abgewickelt. Da im Hinblick auf die moderaten Verläufe bei Influenza A(H1N1)v Erkrankungen diese zwingend notwenige Zulassung des Impfstoffes abgewartet werden kann, um sicherzustellen, dass bei der österreichischen Bevölkerung ein qualitativ hochwertiger Impfstoff zur Anwendung kommt, wird die Impfung der österreichischen Bevölkerung nach Abschluss des Zulassungsverfahrens voraussichtlich im Herbst 2009 zur Verfügung gestellt.
Fragen 2, 3 und 6:
In Österreich ist – wie in allen übrigen Ländern, die über einen Impfstoff verfügen werden - eine stufenweise Durchimpfung in Aussicht genommen. Im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation wird jedenfalls mit der Impfung des Gesundheitspersonals begonnen, gefolgt von Personen mit erhöhtem Risiko. Theoretisch ist auch die Durchimpfung der Gesamtbevölkerung möglich. Ob dieser Plan aber umgesetzt wird, ergibt sich aus den weiteren Beobachtungen der neuen Influenza A (H1N1)v-Pandemie und allfälliger Änderungen im Schwereverlauf der damit verbundenen Krankheitsbilder. Die detaillierte Vorgangsweise hängt unter anderem auch von den Ergebnissen weiterer klinischer Studien ab. Dieser Verfahrensschritte werden von der Zulassungsbehörde jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2009 abgeschlossen sein.
Frage 4:
Die Produktionskapazitäten für die Herstellung von 16 Millionen Dosen wurden vertraglich für Österreich gesichert. Diese können nach Zulassung des Impfstoffes schrittweise abgerufen werden. Beim derzeitigen Erreger handelt es sich jedoch um ein Grippevirus, das in den üblichen zur Verfügung stehenden Produktionsprozessen eine beschränkte Ausbeute ermöglicht. Die Lieferkapazitäten der Firmen sind daher weltweit sehr langsam, was in allen Ländern, die über keine Vorverträge verfügen, zu Lieferschwierigkeiten führen wird.
Frage 5:
Zur Kostentragung und Finanzierung verweise ich auf § 132c Abs 1 Z 4 iVm Abs 3 ASVG.