2705/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0243-I/5/2009

Wien, am  7. September 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2899/J der Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur gegenständlichen Anfrage halte ich fest, dass diese gleichlautend auch an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Nr. 2897/J) und an den Bundesminister für Finanzen (Nr. 2898/J) ergangen ist.

 

Gemäß § 448 Abs. 1 zweiter Satz ASVG ist die Aufsicht über den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als oberste Aufsichtsbehörde auszuüben. Da sich die gegenständliche parlamentarische Anfrage ausschließlich auf Aktivitäten des Hauptverbandes bezieht, wird die Anfrage inhaltlich von diesem Bundesminister als Aufsichtsbehörde im Sinne der zitierten Bestimmung beantwortet. Ich erlaube mir daher, auf diese Antwort zu verweisen und nehme von weitergehenden Ausführungen Abstand.