2705/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0243-I/5/2009
Wien, am 7. September 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2899/J der Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur gegenständlichen Anfrage halte ich fest, dass diese gleichlautend auch an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Nr. 2897/J) und an den Bundesminister für Finanzen (Nr. 2898/J) ergangen ist.
Gemäß § 448 Abs. 1 zweiter Satz ASVG ist die Aufsicht über den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als oberste Aufsichtsbehörde auszuüben. Da sich die gegenständliche parlamentarische Anfrage ausschließlich auf Aktivitäten des Hauptverbandes bezieht, wird die Anfrage inhaltlich von diesem Bundesminister als Aufsichtsbehörde im Sinne der zitierten Bestimmung beantwortet. Ich erlaube mir daher, auf diese Antwort zu verweisen und nehme von weitergehenden Ausführungen Abstand.