2706/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Korun, Freundinnen und Freunde haben am 8. Juli 2009 unter der Zahl 2637/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Folgeanträge und Kriminalität“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 8:

Eine Auswertung ergab, dass durch das Bundesasylamt sowie den Unabhängigen Bundesasylsenat/Asylgerichtshof 2006 insgesamt 343, im Jahr 2007 insgesamt 465, im Jahr 2008 insgesamt 789 sowie im Zeitraum 01.01.2009 – 31.07.2009 insgesamt 890 Folgeanträge gemäß § 68 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen worden sind.

 

Zu Frage 2:

Gemäß einer Auswertung für den Zeitraum 01.01.2009 - 31.07.2009 wurde von den 890 gemäß § 68 AVG rechtskräftig negativ entschiedenen Asylanträgen folgende Zahl an Mehrfachfolgeanträgen eingebracht:

Anzahl Anträge

Ergebnis

2. Antrag

630

3. Antrag

185

4. Antrag

56

5. Antrag

12

6. Antrag

7

Summe

890

 

 

 


 

Zu den Fragen 3 bis 5, 7, 9, 12, 13, 23 und 24:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 6:

Entsprechende Statistiken werden seit 26.01.2009 geführt. Bis zum Stichtag 30.06.2009 wurden 298 Folgeanträge im Stande der Schubhaft gestellt.

 

Zu Frage 10:

Das Bundesasylamt entscheidet über Asylverfahren von Folgeantragsstellern überwiegend innerhalb von 20 Tagen. Über die zweite Instanz können mangels vorliegender Auswertungen keine Aussagen getroffen werden. Darüber hinaus betreffen seit 1. Juli 2008 Angelegenheiten der zweiten Instanz im Asylverfahren nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 11:

Eingangs ist festzuhalten, dass die kriminalpolizeilichen Statistiken lediglich Auskunft darüber geben, gegen wie viele Asylwerber in einem bestimmten Zeitraum als Tatverdächtige ermittelt wurde. Eine Aufgliederung in Fahrlässigkeits- oder Vorsatzdelikte bzw. auf Bezirks- oder Landesgericht ist nicht möglich.

 

a. Entsprechende Statistik wurde nicht geführt.

b. 1.906 (Februar bis Dezember)

c. 2.799

d. 5.581

e. 8.062

f. 13.305

g. 12.831

h. 13.616

i. 11.363

j. 10.230

k. 5.068

 

Zu den Fragen 14 bis 22:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.