2707/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

                                                                                                         

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Korun, Freundinnen und Freunde haben am 8. Juli 2009 unter der Zahl 2638/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die sogenannte Integrationsvereinbarung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Vorab wird festgehalten, dass die im Bundesministerium für Inneres verfügbaren Zahlen auf quartalsmäßigen Mitteilungen der Länder und auf deren Erhebungen beruhen.

Daher können nur Daten für das Jahr 2008 sowie für den Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 zur Verfügung gestellt werden.

Hinsichtlich der Details zu den Daten aus den Ländern – jeweils in Bezug auf den Zeitrahmen – darf auf die nachstehenden Tabellen verwiesen werden.


Jahr 2008:

Zeitraum 01. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009:

Zu Frage 5:

Die dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) durch die Kursinstitute gemeldete Anzahl der Kursteilnehmer wird monatlich erfasst. Für das Jahr 2009 liegen seitens des ÖIF Zahlen bis 1. Juni 2009 vor.

 

2008

36.765 Teilnehmer

2009 (Stichtag 1.6.2009)

18.559 Teilnehmer

Zu den Fragen 6 und 7:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 8:

Der ÖIF verfügt nur über die Anzahl der Teilnehmer an Modul 1 bis 1. Juni 2009.

2008

224 Teilnehmer

2009 (Stichtag 1.6.2009)

187 Teilnehmer

 

Zu Frage 9:

Da der Betrag bei geringeren Kosten laut den gesetzlichen Bestimmungen zu aliquotieren ist, wurde die Kursgebühr nicht immer in der vollen Höhe refundiert. Davon sind jene Kurse betroffen, die weniger als € 1.500 für 300 Stunden kosteten.

Folgende Anzahl von Personen erhielt im Jahr 2008 und im Zeitraum 1. Jänner 2009 bis       1. Juni 2009 eine Vergütung gemäß § 15 NAG:

 

2008

4.008 Personen

2009 (Stichtag 1.6.2009)

1.580 Personen

 

Zu Frage 10:

Die Refundierungsausgaben des Bundes für die IV (Modul 1 und Modul 2) stellen sich wie folgt dar:

2008

€ 2.163.429,25

2009 (Stichtag 1.6.2009)

€    920.559,73

 

Zu Frage 11:

Das Bundesministerium für Inneres hat einen Folder mit Informationen zur Integrationsvereinbarung (IV) erstellt. Dieser steht in zehn Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Serbisch, Bosnisch, Kroatisch, Russisch, Chinesisch, Türkisch) als Download auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres zur Verfügung.

Darüber hinaus liegen weitere Informationen bei den zuständigen Behörden erster Instanz auf.

 

Zu den Fragen 12, 13, 15, 17, 20 und 21:

Da das Kurssystem privatrechtlich organisiert ist, gibt es unterschiedlichste Anbieter, die auf unterschiedliche Personengruppen spezialisiert sind.

Angebot und Nachfrage der angebotenen Kurse richten sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe(n). Es gibt sowohl Abendkurse als auch vereinzelt Wochenendkurse.

Statistische Daten über die Anzahl der Kursanmeldungen, die im Jahr 2008 und im Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 1. Juni 2009 wegen zahlenmäßiger Auslastung abgelehnt wurden, liegen nicht vor.

 

Zu Frage 14:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 16:

Generell ist die Flächendeckung durch zahlreiche Anbieter gegeben und wird ständig erweitert. Aus manchen ländlichen Regionen kommt es ‑ regional unterschiedlich – vereinzelt zu Rückmeldungen an den ÖIF, dass Kursangebote fehlen. In den meisten Fällen konnte eine Lösung gefunden werden.

 

Zu Frage 18:

Ja. Gemäß § 14 Abs. 8 NAG kann Drittstaatsangehörigen auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre persönlichen Lebensumstände zur Erfüllung der IV Aufschub gewährt werden.

 

Zu Frage 19:

Nein.

 

Zu den Fragen 22 und 23

Die Stundenlöhne betragen zwischen € 10 und € 25.

Die Qualität der Arbeit der Lehrkräfte wird durch ständige Evaluierungen und Schulungen gewährleistet. 

 

Zu Frage 24:

Der ÖIF führt regelmäßig Evaluierungen der IV-Kurse durch, wozu er nach § 16 Abs. 2 NAG verpflichtet ist.

 

Zur Evaluierung der IV im Gesamten hat der ÖIF von GFK-Austria und Catro ein Qualitätsmonitoring durchführen lassen. Dabei wurden aktive Teilnehmer, ehemalige Teilnehmer, Lehrkräfte und administrative Kräfte der Institute sowie die Fremdenbehörden bezüglich der IV befragt. Das Ergebnis des Qualitätsmonitorings lässt sich auf der Webseite des ÖIF unter www.integrationsfonds.at abrufen.

 


Zu Frage 25:

Im Jahr 2008 erfolgte keine Ausweisung wegen Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung.

Im Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.07.2009 wurden zwei Personen aus diesem Grund ausgewiesen.

 

Zu Frage 26:

Zurzeit koordiniert das Bundesministerium für Inneres den Nationalen Aktionsplan für Integration, in dem auch die Integrationsvereinbarung thematisiert wird.

Bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans handelt es sich um einen laufenden Prozess, weshalb ich den derzeit laufenden Gesprächen nicht vorgreifen und die Experten, die intensiv über dieses Thema beraten, nicht präjudizieren will.