2710/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete zum Nationalrat Heidrun SiIhavy, Genossinnen und Genossen haben am 8. Juli 2009 unter der Zahl 2649/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „organisierte Bettelei in Graz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Lediglich das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz stellt das Betteln als Beteiligter an einer organisierten Gruppe (organisierte Bettelei) unter Strafe. Die Landesgesetze der übrigen Bundesländer bzw. Verordnungen der Magistrate enthalten keinen vergleichbaren Tatbestand. In den vergangenen 12 Monaten wurden in Wien sechs Fälle von „Organisierter Bettelei“ im Sinne des geltenden Landesgesetzes festgestellt.
Zu Frage 4:
Bisher konnten in keinem der sechs Fälle dahinter stehende Organisationen bzw. Personen ausgeforscht werden.
Zu den Fragen 5 und 6:
In den vergangenen 12 Monaten wurden in der Steiermark insgesamt 32 Übertretungen nach § 3a des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes (StLSG) festgestellt, 26 davon betrafen die Stadt Graz.
Zu Frage 7:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.
Zu Frage 8:
Bisher gab es in dieser Causa noch keine persönlichen Kontaktaufnahmen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Den zuständigen Organisationseinheiten werden die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Ressourcen bereitgestellt.
Mit dem zur Verfügung stehenden Personal wird derzeit das Auslangen gefunden. Das Landespolizeikommando Steiermark sowie das Stadtpolizeikommando Graz sind angewiesen, die Lageentwicklung und damit verbundene Belastungen ständig zu analysieren und allenfalls notwendige Ressourcenzuweisungen selbständig vorzunehmen.