2712/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am 8. September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0141-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2641/J vom 8. Juli 2009 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen , beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Soweit mit der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallende Angelegenheiten, nämlich im konkreten Fall die Vollziehung des Garantiegesetzes 1977, angesprochen werden, können nachstehende Informationen erteilt werden. Darüber hinaus ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend zu verweisen.

 

Zu 1. bis 16.:

Auf Basis der von der aws zur Verfügung gestellten Daten ergibt sich die folgende Zusammenstellung betreffend den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 30.6.2009 – Veränderungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sind in Klammern angegeben.:

 

Anträge Garantien nach Garantiegesetz               158 (+38,6%)

Zusagen Garantien nach Garantiegesetz              31 (+55,0%)

Zusagen Garantien nach Garantiegesetz              € 50,6 Mio.

 

Im Vergleichszeitraum vom 1.1.2008 bis zum 30.6.2008 waren es

 

Anträge Garantien nach Garantiegesetz               114

Zusagen Garantien nach Garantiegesetz              20

Zusagen Garantien nach Garantiegesetz              € 99,1 Mio.

 

Die aus Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 resultierenden Beschäftigungseffekte stellen sich wie folgt dar:

 

Im Zeitraum 1.1.2008 bis 30.6.2008 konnten 4.664 bestehende Arbeitsplätze gesichert und 547 neu geschaffen werden; im Zeitraum 1.1.2009 bis 30.6.2009 waren es 4.385 bestehende Arbeitsplätze die gesichert werden konnten, und 212 neu geschaffene.

 

Im Übrigen wird, wie bereits in den einleitenden Ausführungen bemerkt, auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und die Beantwortung der gleichlautend an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ergangenen schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2640/J vom 8. Juli 2009 verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen