2714/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Mag.a Barbara PRAMMER Parlament A-1017 W i e n
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Wien, am . September 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Juli 2009 unter der Nr. 2639/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Amtsmissbrauch und Nötigung bei der ASFINAG Maut Service GmbH gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Allgemeinen:
Die Mautaufsichtsorgane der ASFINAG kontrollieren gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßenmautgesetzes die Einhaltung der Mautpflicht auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz in Österreich.
Die Mitarbeiter/innen der Mautaufsicht sind privatwirtschaftliche Angestellte der ASFINAG MSG und keine Beamt/innen. Sie werden jedoch entsprechend den Vorgaben des Bundesstraßenmautgesetzes von den Bezirksverwaltungsbehörden zu „Organen der öffentlichen Aufsicht“ vereidigt.
Beim Einheben von Ersatzmauten handeln die Mitarbeiter/innen noch im privatwirtschaftlichen Bereich. Die Ersatzmaut stellt eine erhöhte Gebühr für eine nicht entrichtete Maut, nicht jedoch ein Strafgeld dar. Wird die den Lenker/innen angebotene Ersatzmautzahlung nicht geleistet, wird das Mautaufsichtsorgan als Hilfsorgan der Behörde tätig, indem es bei der Bezirksverwaltungs-behörde Anzeige erstattet.
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Sind Ihnen die in der Anfrage zitierten Vorgänge innerhalb der ASFINAG Maut Service GmbH bekannt?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche konkreten Schlüsse und Konsequenzen haben Sie aus diesen Informationen gezogen und welche Maßnahmen haben Sie getroffen?
Ø Sind Ihnen die in der Beilage der Anfrage übermittelten Unterlagen bekannt?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche konkreten Schlüsse und Konsequenzen haben Sie aus diesen Informationen gezogen und welche Maßnahmen haben Sie getroffen?
Entsprechende Anschuldigungen wurden seitens des Abgeordneten Grosz erstmals am 14.03.2009 in einer Presseaussendung erhoben.
Zu den Fragen 3 bis 11:
Ø Ist Ihnen bekannt, dass Mautaufsichtsorgane seitens der Unternehmensführung angewiesen wurden, pro Tag und Mitarbeiter verpflichtende Strafgelder in einer jeweilig festgelegten Höhe einzuheben?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche konkreten Schlüsse und Konsequenzen haben Sie aus diesen Informationen gezogen und welche Maßnahmen haben Sie getroffen?
Ø Ist Ihnen bekannt, dass die Organwalter der Asfinag Maut Service GmbH ein gesetzwidriges Prämiensystem bei der Einhebung von hoheitlichen Strafen der Republik angeordnet haben?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche konkreten Schlüsse und Konsequenzen haben Sie aus diesen Informationen gezogen und welche Maßnahmen haben Sie getroffen?
Ø Ist Ihnen bekannt, dass die von der Asfinag Maut Service GmbH vorgegebenen „Umsatzziele“ bei der Einnahme von Strafen laut betriebsinternen Aktenvermerken zu Amtsmissbräuchen geführt haben?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche konkreten Schlüsse und Konsequenzen haben Sie aus diesen Informationen gezogen und welche Maßnahmen haben Sie getroffen?
Ø Ist Ihnen bekannt, das innerhalb der Asfinag Maut Service GmbH überhöhte Mautstrafen eingehoben wurden obwohl Ersatzmautzahlungen möglich gewesen wären?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche konkreten Schlüsse und Konsequenzen haben Sie aus diesen Informationen gezogen und welche Maßnahmen haben Sie getroffen?
Ø Ist Ihnen bekannt, dass auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Asfinag Maut Service GmbH unzulässiger Druck ausgeübt wurde und wird, indem man sogenannte „Leistungssteigerungen“ bei den „Umsätzen“ durch Strafgelder mit Kündigungsdrohungen in Verbindung gebracht hat?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche konkreten Schlüsse und Konsequenzen haben Sie aus diesen Informationen gezogen und welche Maßnahmen haben Sie getroffen?
Ø Welche Schritte haben Sie bereits gesetzt bzw. werden Sie setzen, damit die Verdachtsmomente auf Amtsmissbrauch und Nötigung überprüft und die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden?
Ø Ist Ihnen die diesbezügliche Strafanzeige der Abgeordneten Mag. Stadler und Grosz vom 20.3.2009 bekannt?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ø Werden Sie angesichts der in der Anfrage zitierten Vorgänge und der Ihnen beiliegenden übermittelten Unterlagen die Organwalter der Maut Service GmbH bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Nötigung und des Amtsmissbrauches anzeigen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ø Haben Sie die nötigen Veranlassungen getroffen, dass die in der Anfrage zitierten „Unternehmensgebräuche“ innerhalb der Asfinag Maut Service GmbH umgehend eingestellt werden?
a) Wenn ja, wann und wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Unternehmensführung und die damit verbundenen Entscheidungen betreffend die Mautaufsichtsorgane obliegen grundsätzlich der Geschäftsführung der ASFINAG Maut Service GmbH.
Auf Anfrage wurde mir von der ASFINAG mitgeteilt, dass die Abgeordneten Grosz und Stadler im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige gegen die Organwalter der ASFINAG Mautservice GmbH wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches und der Nötigung eingebracht haben.
Ebenso wurde mir mitgeteilt, dass die eingebrachte Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft bearbeitet und das Verfahren am 28.04.2009 mangels juristischer Relevanz eingestellt wurde, womit sich weder der Verdacht des Amtsmissbrauchs noch jener der Nötigung bestätigt hat.