2715/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0026-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

Wien, am 08. September 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vock und weitere Abgeordnete haben am 9. Juli 2009 unter der Nr. 2652/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erfassung von Eigentümerwechseln bei nicht zugelassenen Fahrzeugen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie viele Fahrzeuge in Österreich, die bereits zugelassen waren, sind mittlerweile nicht mehr zugelassen, wurden aber nicht verschrottet?

 

Da seitens der Autoverschrottungsunternehmungen keine Rückmeldungen über die Anzahl der verschrotteten Fahrzeuge an die Zulassungsstellen erfolgen, liegen diesbezüglich keine Daten vor, wie viele Fahrzeuge trotz Abmeldung nicht verschrottet werden.  

 

 

Zu Frage 2:

Ø      Wie viele Fahrzeuge, die bereits zugelassen waren und in Folge abgemeldet wurden, werden in der Regel erneut zugelassen?

 

Lediglich bei einer Abmeldung gemäß § 43 Abs. 1a KFG, wenn ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen und ein Verwertungsnachweis vorgelegt wird, kann eine neuerliche Zulassung ausgeschlossen werden.

 

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø      Wie viele Auto(wrack)s, die auf öffentlichen Stellen abgestellt wurden und die nicht zugelassen sind, müssen im Durchschnitt pro Jahr entsorgt werden?

Ø      Bei wie vielen dieser Autowracks ist es nicht möglich, den Eigentümer festzustellen?

Ø      Wie hoch sind die Kosten für die Entsorgung eines Autowracks und wer muss dafür aufkommen, sofern es unmöglich ist, einen Eigentümer zu ermitteln?

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø      Inwieweit gibt es Überlegungen, eine Auskunfts- bzw. Meldepflicht von Eigentümerwechseln nicht zugelassener Fahrzeuge an die Zulassungsstelle mittels Kaufvertrag oder Verschrottungsbestätigung einzuführen?

Ø      Welcher Verwaltungsaufwand wäre mit der Einführung einer solchen Auskunfts- und Meldepflicht verbunden?

 

Der Eigentumswechsel eines nicht zugelassenen Fahrzeuges fällt bis zu seiner offiziellen Verschrottung in den Bereich der Privatautonomie und nicht in den Regelungsbereich des Kraftfahrgesetzes oder den Tätigkeitsbereich der Zulassungsstellen.

Das System der Zulassungsevidenz ist darauf ausgerichtet, nur den/die Zulassungsbesitzer/in und nicht den/die Eigentümer/in eines Fahrzeuges zu registrieren.

Darüber hinaus wird der Verwaltungsaufwand für die Einführung einer Auskunfts- bzw. Meldepflicht von Eigentümer/innenwechseln nicht zugelassener Fahrzeuge an die Zulassungsstelle mittels Kaufvertrag oder Verschrottungsbestätigung von der Versicherungswirtschaft als immens eingestuft.