2717/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0017-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . September 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 9. Juli 2009 unter der Nr. 2668/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Schließungsstopp für Postämter gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Allgemeines:

Das derzeit geltende Postgesetz sieht vor, dass die Österreichische Post AG der Obersten Postbehörde jährlich ein Universaldienstkonzept – einschließlich Filialnetzkonzept - vorlegen muss.

Mit Schreiben vom 02. März 2009 wurde mit dem Filialnetzkonzept für 2009 von Seiten der  Österreichischen Post AG die beabsichtigte Schließung von 293 Postämtern angezeigt, bei denen eine kostendeckende Führung auf Dauer ausgeschlossen ist.

Die Liste dieser Postämter ist eine von der Österreichischen Post AG publizierte, welche Sie als Beilage finden.

Für 193 Postämter lagen bis zum Stichtag trotz mehrmaliger Aufforderung keine geeigneten Nachweise vor, die eine Schließung gemäß § 4 Abs. 5 Postgesetz rechtfertigen. Das  Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ging daher davon aus, dass die Voraussetzungen für die Schließung dieser 193 Postämter nicht vorliegen. Es konnte daher nicht ausgeschlossen werden, dass Postämter entgegen der Anordnung des § 4 Abs. 5 Postgesetz 1997 ersatzlos geschlossen werden und damit die gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen im Rahmen des Universaldienstes gefährdet ist. Demzufolge war in diesen Fällen die Schließung mit Bescheid vom 30. Juni 2009 gemäß § 4 Abs. 5 Postgesetz 1997 unter Heranziehung einer Frist von drei Monaten zu untersagen.

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Welche 100 Postämter wurden mit 1. Juli 2009 geschlossen?

Ø      Welche dieser 100 Postämter wurden offiziell mit anderen Postämtern zusammengelegt?

Ø      Welche dieser 100 Postämter wurden durch Postpartner ersetzt und wer hat die Funktion des Postpartners jeweils übernommen?

 

Ob und gegebenenfalls wann diese Postämter nunmehr tatsächlich geschlossen/umgewandelt werden bzw. der jeweilige Postpartner seine Tätigkeit aufnimmt, ist eine unternehmensinterne Entscheidung der Österreichischen Post AG, auf die das BMVIT keinerlei Einfluss hat.

 

 

Zu Frage 4:

Ø      Bei welchen 193 Postämtern wurde die Schließung untersagt?

 

Mit Bescheid des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vom 30. Juni 2009 wurde die Schließung der im Anhang zu dieser parlamentarischen Anfrage genannten Postämter untersagt.

 

 

Zu Frage 5:

Ø      Unter welchen Voraussetzungen kann die Post diese 193 Postämter dennoch schließen?

 

Bis zum 30. September 2009 ist damit eine Schließung dieser Postämter jedenfalls untersagt.

 

 


Zu den Fragen 6 und 7:

Ø      Wann hat die Post Klage gegen den so genannten „Schließungsstopp“ eingebracht?

Ø      Wie ist der genaue Wortlaut der Klage seitens der Post AG?

 

Diese Fragen betreffen keine Akte der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG.

 

 

Zu Frage 8:

Ø      Inwieweit ist dieser Streit bezüglich der Schließung von Postämtern dafür verantwortlich, dass der Ministerrat bislang noch nicht die Regierungsvorlage betreffend ein Postmarktgesetz beschlossen hat?

 

Der Ministerrat hat am 28. Juli 2009 den Postmarktgesetz-Entwurf als Regierungsvorlage beschlossen; diese wurde bereits am 01. September 2009 durch den Nationalrat dem Verkehrsauschuss zugewiesen.

 

Anhang

 

Ergänzung zu Frage 4 (Postämterliste):

 

PLZ     Gemeinde

2041    Wullersdorf

2084    Weitersfeld

2141    Ameis

2163    Ottenthal

2242    Prottes

2274    Rabensburg

2324    Schwechat-Rannersdorf

2362    Biedermannsdorf

2532    Heiligenkreuz

2571    Altenmarkt

2650    Payerbach

2733    Grünbach

3073    Stössing

3213    Frankenfels

3214    Puchenstuben

3243    St. Leonhard

3261    Steinakirchen

3314    Strengberg

3321    Ardagger

3411    Weidling

3452    Atzenbrugg

3465    Königsbrunn

3481    Fels/Wagram

3492    Etsdorf

3524    Grainbrunn

3552    Lengenfeld

3553    Schiltern

3593    Neupölla

3643    Maria Laach

3661    Artstetten

3664    Martinsberg

3672    Maria Taferl

3712    Maissau

3751    Sigmundsherberg

3843    Dobersberg

3852    Gastern

3903    Echsenbach

3972    Bad Grosspertholz

4073    Wilhering

4085    Wesenufer

4120    Neufelden

4153    Peilstein

4171    St. Peter am Wimberg

4180    Zwettl an der Rodl

4221    Steyregg

4224    Wartberg

4251    Sandl

4263    Windhaag

4291    Lasberg

4311    Schwertberg

4312    Ried

4331    Naarn

4343    Mitterkirchen

4362    Bad Kreuzen

4372    St. Georgen

4391    Waldhausen

4443    Maria Neustift

4484    Kronstorf

4531    Kematen

4552    Wartberg

4609    Thalheim

4661    Roitham

4664    Oberweis

4673    Gaspoltshofen

4713    Gallspach

4753    Taiskirchen

4824    Gosau

4843    Ampflwang

4853    Steinbach

4860    Lenzing

4866    Unterach

4873    Frankenburg

4894    Oberhofen

4906    Eberschwang

4924    Waldzell

4943    Geinberg

5089    Niederalm

5111    Bürmoos

5165    Berndorf

5221    Lochen

5252    Aspach

5282    Braunau

5324    Faistenau

5330    Fuschl

5505    Mühlbach

5522    St. Martin

5562    Obertauern

5602    Wagrain

5611    Grossarl

5661    Rauris

5741    Neukirchen

5754    Hinterglemm

5761    Maria Alm

5771    Leogang

6064    Rum

6068    Mils

6134    Vomp

6173    Oberperfuss

6182    Gries

6232    Münster

6240    Rattenberg

6262    Schlüters

6274    Aschau

6293    Tux

6311    Wildschönau

6323    Bad Häring

6335    Thiersee

6351    Scheffau

6353    Going

6372    Oberndorf

6383    Erpfendorf

6384    Waidring

6393    St.Ulrich

6401    Inzing

6422    Stams

6456    Obergurgl

6471    Arzl

6531    Ried

6533    Fiss

6534    Serfaus

6542    Pfunds

6551    Pians

6574    Pettneu

6631    Lermoos

6671    Weissenbach

6713    Ludesch

6714    Nüziders

6731    Sonntag

6752    Dalaas

6773    Vandans

6774    Tschagguns

6793    Gaschurn

6804    Feldkirch

6841    Mäder

6842    Koblach

6844    Altach

6857    Dornbirn

6858    Schwarzach

6911    Lochau

6921    Kennelbach

6922    Wolfurt

6932    Langen

6952    Hittisau

6992    Hirschegg

7013    Klingenbach

7035    Steinbrunn

7071    Rust

7152    Pamhagen

7163    Andau

7432    Oberschützen

7501    Rotenturm

7535    St. Michael

8124    Übelbach

8152    Stallhofen

8253    Waldbach

8295    St. Johann

8345    Straden

8384    Minihof

8441    Fresing

8611    St. Katharein

8674    Rettenegg

8724    Spielberg

8762    Oberzeiring

8773    Kammern

8832    Oberwölz

8842    Katsch

9062    Moosburg

9071    Köttmannsdorf

9074    Keutschach

9081    Reifnitz

9103    Diex

9113    Rüden

9142    Globasnitz

9161    Maria Rain

9314    Launsdorf

9373    Klein St. Paul

9375    Hüttenberg

9524    St. Magdalen

9535    Schiefling

9542    Afritz

9551    Bodensdorf

9555    Glanegg

9580    Drobollach

9587    Riegersdorf

9713    Zlan

9762    Weissensee

9815    Kolbnitz

9843    Grosskirchheim

9872    Millstatt

9911    Thal

9932    Innervillgraten

9951    Ainet

9981    Kals

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.