2721/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
|
||||
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . September 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 09. Juli 2009 unter der Nr. 2708/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Schutz vor unverlangt eingehenden, für Empfänger kostenpflichtige, Mehrwert-SMS gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Ist Ihnen das Problem, dass in Österreich nach der derzeitigen Rechtslage kein nach passiv/aktiv bzw. eingehend/ausgehend unterscheidender Schutz vor kostenpflichtigen Mehrwertdiensten wie zB Mehrwert-SMS besteht, bekannt?
Die rechtliche Situation ist mir bekannt, wobei nach Auskunft der RTR-GmbH nicht die fehlenden Unterscheidungen zwischen aktiv/passiv-Sperren, sondern in aller Regel die Rechungshöhe von den Kund/innen aufgeworfen wurde. Im Übrigen verweise ich weiters auf die Antwort zu Frage 7.
Zu Frage 2:
Ø Wie viele Beschwerden sind Ihnen zu diesem Thema a) via RTR, b) via VKI, c) via AK, d) via sonstige Stellen bekannt?
Zu a):
Bei der Schlichtungsstelle der RTR-GmbH wurden zum Thema Mehrwert-SMS im Jahr 2007 412 Beschwerdefälle (Beschwerden 2007 gesamt: 3.494), im Jahr 2008 163 Beschwerdefälle (Beschwerden 2008 gesamt: 5.226) und im ersten Halbjahr 2009 62 Beschwerdefälle verzeichnet. Im Rahmen des Mehrwertdienstemonitorings wurden der RTR GmbH via MWD-Beschwerde-Webformular im Jahr 2008 340 Fälle sowie im ersten Halbjahr 2009 150 derartige Fälle zur Kenntnis gebracht.
Zu b) c) und d): Mangels Meldeverpflichtung liegen dem BMVIT keine Informationen vor.
Zu Frage 3:
Ø Welche Informationen liegen Ihnen zur Zahl derart gelagerter Fälle vor, in denen das Problem zwar entsteht, aber infolge einer Kulanzregelung der einzelnen Betreiber vor einer solchen Beschwerde gelöst wird (wenn auch mit grundsätzlich unnötigem, nicht nachvollziehbaren Mehraufwand für die KonsumentInnen und letztlich auch die Unternehmen gegenüber einer generellen rechtlichen Lösung)?
Mangels Meldeverpflichtung liegen dem BMVIT dazu keine Informationen vor.
Zu Frage 4:
Ø Was spricht gegen die Übernahme der diesbezüglichen, deutlich konsumentInnenfreundlicheren Regelung Deutschlands, die eine Zahlungsverpflichtung eingehender Mehrwert-SMS unterbindet, ohne gleichzeitig auch ausgehende Mehrwert-SMS zu unterbinden, auch für Österreich?
Eine allfällige Änderung müsste auf breiter Basis unter Einbeziehung sämtlicher Beteiligter diskutiert und die technische Machbarkeit einer Prüfung unterzogen werden.
Zu Frage 5:
Ø Können Sie ausschließen, dass hier durch die Verweigerung differenzierterer Regelungen nach deutschem Muster herkömmliche Telefonanbieter vor Konkurrenz geschützt werden sollen, obwohl doch der Auftrag der RTR eigentlich in die entgegengesetzte Richtung – Schaffung und Sicherstellung von mehr Wettbewerb, Maßnahmen zur Eingrenzung konsumentenfeindlicher, preistreibender Marktmacht, Konzentrationen etc. – lautet?
Die RTR-GmbH nutzt seit Jahren die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um entsprechende Rahmenbedingungen zur Erbringung von Mehrwertdiensten zu schaffen, die vor allem dem Konsumentenschutz Rechnung tragen. So wurden bereits im Jahr 2004 durch die Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) umfangreiche Regelungen zum Schutz der Endkund/innen festgelegt und in weiterer Folge im Jahr 2006 aufgrund geänderter Marktbedingungen angepasst. Als Beispiel sei die Regelung der Entgelt-Informationspflichten genannt. Am 7.7.2009 trat eine Neufassung der Verordnung (KEM-V 2009) mit überarbeiteten und noch effektiveren Bestimmungen betreffend den Schutz von Konsument/innen vor Mehrwertdienstemissbrauch in Kraft. Dadurch konnte die Situation weiter verbessert werden. Ich kann daher ein wettbewerbswidriges Verhalten im Regulierungsbereich ausschließen.
Zu Frage 6:
Ø Wie begründen Sie, dass – selbst bei denselben Anbietern! – in diesem Zusammenhang Dinge in Deutschland technisch problemlos möglich und rechtlich vorgesehen sind, die in Österreich rechtlich nicht vorgesehen und It. RTR angeblich technisch nicht möglich sind?
Mir sind keine Aussagen der RTR-GmbH bekannt, die sich gegen eine diesbezügliche Regelung ausgesprochen und folglich die technische Unmöglichkeit der Differenzierung zwischen aktiver und passiver Mehrwert-SMS-Sperre als Begründung behauptet hätte. Die technische Durchführbarkeit wurde bisher in keiner breiten öffentlichen Diskussion aufgeworfen.
Zu Frage 7:
Ø Welche rechtlichen Initiativen werden Sie in dieser Sache bis wann setzen?
Ich werde dem Problem weitere Beachtung schenken und bei den nächsten einschlägigen Rechtssetzungsverfahren entsprechende konkrete Wünsche der betroffenen Kreise unterstützen.