2726/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am

9. Juli 2009 unter der Zl. 2657/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „des Internetprojektes „Google Street View“ und Datenübermittlung in die

USA“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6 und 17:

Als zuständige Einrichtungen des US Department of Homeland Security (DHS) sind die

„Customs and Border Protection (CBP)” und die „Immigration and Customs Enforcement

(ICE)“ berechtigt, bei in die USA einreisenden Personen auch elektronische Datenträger zu

überprüfen.

Eine Weitergabe allfälliger Informationen, die auf Datenträgern sichergestellt wurden, an

weitere US-Behörden darf jedoch nur in begründeten Verdachtsfällen erfolgen, ansonsten

müssten angefertigte Kopien dieser Daten vernichtet werden. In meinem Ressort liegen bis

dato in diesem Zusammenhang keine Anfragen bzw. Beschwerden von österreichischen

Staatsbürgern vor.

 

Im Zuge einer routinemäßig durchgeführten Überarbeitung der Reiseinformationen hat

mein Ressort die auf der Homepage des BMeiA befindlichen Reiseinformationen zu den

USA unter der Rubrik „Weitere Hinweise betreffend die US-Einreisekontrollen" angepasst

und diese weisen nunmehr folgenden Text auf:


„Bei der Einreise in die USA erfolgen mittlerweile an den meisten Grenzübergängen im

Rahmen des US-VISIT Programms genauere Kontrollen der in die USA einreisenden

Personen sowie deren Reisegepäcks. Darüber hinaus können allenfalls auch mitgebrachte

elektronische Datenträger wie Laptops, Notebooks, etc. durchsucht und Daten bzw. Kopien

der Daten zur Überprüfung einbehalten werden. Überdies werden Fingerabdrücke

genommen und digitale Fotografien des Gesichts angefertigt. Dieser Vorgang dauert in der

Regel lediglich acht bis zehn Sekunden.“

Zu den Fragen 7 bis 13:

Im November 2006 hat eine hochrangige Kontaktgruppe, bestehend aus Vertreterinnen des

EU Ratsvorsitzes, der Europäischen Kommission, des DHS sowie des US State Department

(„High Level Contact Group on information sharing and privacy and personal data

Protection“) ihre Arbeit aufgenommen. Ziel dieser Kontaktgruppe ist es, Fragen des Schutzes

der Privatsphäre und persönlicher Daten im Rahmen des Informationsaustausches zwischen

der EU und den USA für Zwecke der Strafverfolgung zu behandeln.

In diesem Zusammenhang ist ein Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA geplant,

das die Einhaltung des hohen europäischen Datenschutzniveaus gegenüber den USA

sicherstellen soll. Österreich setzt sich aktiv für Fortschritte der Arbeiten in der

Kontaktgruppe zur Schaffung des genannten Rahmenabkommens ein. Eines der zentralen

Themen im Rahmen der Gespräche ist der Schutz der individuellen Rechte für EU-

Bürgerinnen in den USA.

 

Zu den Fragen 14 bis 16 und 18 bis 19:

Hinsichtlich des Internetprojekts „Google Street View“ und der damit zusammenhängenden

datenschutzrechtlichen Fragen verweise ich auf die Stellungnahme des Datenschutzrates vom

3. Juli 2009, die auf der Homepage des BKA unter

http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=35989 veröffentlicht ist und die dem

Parlament zur Kenntnis gebracht wurde.