2726/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am
9. Juli 2009 unter der Zl. 2657/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „des Internetprojektes „Google Street View“ und Datenübermittlung in die
USA“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6 und 17:
Als zuständige Einrichtungen des US Department of Homeland Security (DHS) sind die
„Customs and Border Protection (CBP)” und die „Immigration and Customs Enforcement
(ICE)“ berechtigt, bei in die USA einreisenden Personen auch elektronische Datenträger zu
überprüfen.
Eine Weitergabe allfälliger Informationen, die auf Datenträgern sichergestellt wurden, an
weitere US-Behörden darf jedoch nur in begründeten Verdachtsfällen erfolgen, ansonsten
müssten angefertigte Kopien dieser Daten vernichtet werden. In meinem Ressort liegen bis
dato in diesem Zusammenhang keine Anfragen bzw. Beschwerden von österreichischen
Staatsbürgern vor.
Im Zuge einer routinemäßig durchgeführten Überarbeitung der Reiseinformationen hat
mein Ressort die auf der Homepage des BMeiA befindlichen Reiseinformationen zu den
USA unter der Rubrik „Weitere Hinweise betreffend die US-Einreisekontrollen" angepasst
und diese weisen nunmehr folgenden Text auf:
„Bei der Einreise in die USA erfolgen mittlerweile an den meisten Grenzübergängen im
Rahmen des US-VISIT Programms genauere Kontrollen der in die USA einreisenden
Personen sowie deren Reisegepäcks. Darüber hinaus können allenfalls auch mitgebrachte
elektronische Datenträger wie Laptops, Notebooks, etc. durchsucht und Daten bzw. Kopien
der Daten zur Überprüfung einbehalten werden. Überdies werden Fingerabdrücke
genommen und digitale Fotografien des Gesichts angefertigt. Dieser Vorgang dauert in der
Regel lediglich acht bis zehn Sekunden.“
Zu den Fragen 7 bis 13:
Im November 2006 hat eine hochrangige Kontaktgruppe, bestehend aus Vertreterinnen des
EU Ratsvorsitzes, der Europäischen Kommission, des DHS sowie des US State Department
(„High Level Contact Group on information sharing and privacy and personal data
Protection“) ihre Arbeit aufgenommen. Ziel dieser Kontaktgruppe ist es, Fragen des Schutzes
der Privatsphäre und persönlicher Daten im Rahmen des Informationsaustausches zwischen
der EU und den USA für Zwecke der Strafverfolgung zu behandeln.
In diesem Zusammenhang ist ein Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA geplant,
das die Einhaltung des hohen europäischen Datenschutzniveaus gegenüber den USA
sicherstellen soll. Österreich setzt sich aktiv für Fortschritte der Arbeiten in der
Kontaktgruppe zur Schaffung des genannten Rahmenabkommens ein. Eines der zentralen
Themen im Rahmen der Gespräche ist der Schutz der individuellen Rechte für EU-
Bürgerinnen in den USA.
Zu den Fragen 14 bis 16 und 18 bis 19:
Hinsichtlich des Internetprojekts „Google Street View“ und der damit zusammenhängenden
datenschutzrechtlichen Fragen verweise ich auf die Stellungnahme des Datenschutzrates vom
3. Juli 2009, die auf der Homepage des BKA unter
http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=35989 veröffentlicht ist und die dem
Parlament zur Kenntnis gebracht wurde.