2728/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen haben am
9. Juli 2009 unter der Zl. 2670/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Einsatz für die Menschenrechte in China" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Auf politischer Ebene haben seit dem 10. Juli 2008 keine bilateralen Treffen zwischen mir bzw.
meiner Amtsvorgängerin und Vertretern der chinesischen Regierung stattgefunden. Im
tragischen Fall Wo Weihan hat sich jedoch meine Amtsvorgängerin aktiv, unter anderem mit
einem persönlichen Schreiben an den chinesischen Außenminister, für eine Begnadigung
eingesetzt.

Zu den Fragen 7 bis 12:

Aus Anlass der Olympischen Spiele in Peking hat sich der Europäische Rat am 19. und
20. Juni 2008 mit der Menschenrechtssituation in China befasst. Meine Amtsvorgängerin hat
dabei die Bedeutung des Eintretens für den Menschenrechtsschutz gegenüber der chinesischen
Regierung gerade im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen hervorgehoben.


Zu Frage 13:

Vertreter/innen meines Ressorts sprechen die Frage des Menschenrechtsschutzes in China
regelmäßig sowohl im Rahmen von bilateralen diplomatischen Kontakten als auch gemeinsam
mit Partnern in der EU gegenüber China an.

So werden Menschenrechtsfragen etwa gegenüber Vertretern der chinesischen Botschaft in Wien
sowie durch die Österreichische Botschaft (ÖB) in Peking thematisiert. Die ÖB Peking verfolgt
genauestens die Menschenrechtssituation vor Ort und bringt sich aktiv in die lokale EU-
Arbeitsgruppe für Menschenrechte ein. Österreichische Vertreter/innen beteiligen sich dabei
regelmäßig an EU-Interventionen zu Einzelfällen. Vertreter/innen meines Ressorts sind auch in
der EU-Ratsarbeitsgruppe zu Menschenrechtsfragen in Brüssel um eine aktive EU-Außenpolitik
betreffend die Menschenrechtssituation in China bemüht. In diesem Zusammenhang beteiligt
sich Österreich intensiv an der Vor- und Nachbereitung des zweimal jährlich stattfindenden EU-
China Menschenrechtsdialogs und schlägt anlassbezogen EU-Erklärungen und Interventionen
(Demarchen) bei den chinesischen Behörden zu bekannt gewordenen Problemen mit dem
Menschenrechtsschutz in China vor (z.B. Demarche im Jänner 2009 betreffend die Verhaftung
und Folter des Menschenrechtsanwaltes Gao Zhisheng; EU-Erklärungen im Juli 2009 zu
Ausschreitungen in der Provinz Xingjing).

Auch im Rahmen der Vereinten Nationen setzt sich Österreich dafür ein, dass die
Menschenrechtslage in China regelmäßig zur Sprache kommt. Im Februar 2009 hat Österreich
eine Erklärung im Zuge der periodischen Prüfung Chinas („universal periodic review") im
Menschenrechtsrat abgegeben. In der Erklärung wurden insbesondere der Minderheitenschutz in
China, die Todesstrafe sowie die Errichtung eines Büros der Hochkommissarin für
Menschenrechte in China thematisiert.