2735/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

           

           

 

 

Frau                                                   (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

GZ: BMASK-90180/0027-III/2/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2824/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier u.a. zu „Ski- und Snowboardunfällen – Sicherheit auf Skipisten“ wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

Diese Fragen sind kein Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

Zu den Fragen 11 bis 13:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage durch den Bundesminister für Gesundheit.

Zu den Fragen 14 bis 32:

Diese Fragen sind kein Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

Zur Frage 33:

Mein Ressort unterstützt seit Mitte der 90er Jahre das Kuratorium für Verkehrssicherheit (bzw. vorher das Institut Sicher Leben) bei der Durchführung der Erhebungen zur Injury Database (IDB; vorher EHLASS). Dabei werden mittels Patientenbefragungen in Krankenhäusern qualitative, in die Tiefe gehende Daten zu Unfällen erhoben, womit Punkt 1 der genannten Empfehlung des Rates entsprochen wird. (Die IDB-Jahresberichte stehen auf der Website des BMASK unter http://www.bmsk.gv.at/cms/site/dokument.html?channel=CH0147&doc=CMS1224077606935 zum Download bereit.)

Zur Frage 34:

Die Turin-Charta ist sicherlich zu begrüßen, ist aber in weiten Teilen sehr allgemein gehalten. Sie bedarf jedenfalls mehr Publizität.

Mein Ressort sieht Berührungspunkte vor allem im Bereich der Unfallursachenforschung (siehe Frage 33), aber auch in der Normung von Ausrüstungsgegenständen, wobei hier allerdings bereits ein sehr hohes Niveau erreicht wurde.

Zur Frage 35:

Eine internationale Harmonisierung von Pistenordnungen ist sicher anzustreben, sofern dabei auf ein hohes Sicherheitsniveau geachtet wird. Die Skisicherheitscharta findet im Rahmen meiner Zuständigkeiten meine Unterstützung auch auf europäischer Ebene.

Zur Frage 36:

Sofern in einer entsprechenden Politik ein hohes Sicherheitsniveau festgelegt wird, kann dieses ein wichtiger Schritt in der Unfallprävention sein.

Zur Frage 37:

Grundsätzlich findet jede Maßnahme zur Hebung der Sicherheit auf den Skipisten meine Unterstützung. Es ist aber darauf zu achten, dass es zu keiner Überreglementierung kommt, die vor allem auch schwer zu vollziehen wäre. Daher haben auch Maßnahmen zur Hebung der Eigenverantwortung der SkifahrerInnen hohe Priorität.

Zur Frage 38:

Da dieses Urteil einen Sonderfall betrifft, sind die Auswirkungen aus Sicht des BMASK nicht abschätzbar.

Zur Frage 39:

Grundsätzlich ist eine private Freizeitunfallversicherung sinnvoll, sollte aber auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden, zumal das Unfallrisiko auch den gesundheitlichen Vorteilen aus einer Sportausübung gegenüberzustellen ist und keine Eintrittsbarrieren in die Sportausübung geschaffen werden sollten. Bezüglich der Haftpflicht


ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der SkifahrerInnen im Rahmen der jeweiligen Haushaltsversicherung auch über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

Zu den Fragen 40 und 41:

Diese Fragen sind kein Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

 

Zur Frage 42:

Abgesehen von den oben angeführten Punkten (Unfallursachenforschung/IDB, Mitarbeit in der Normung) obliegt es meinem Ressort, im Rahmen der Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes dafür Sorge zu tragen, dass Ausrüstungsgegenstände für das Skifahren sicher sind. So wurde zB Anfang des Jahres von einem großen österreichischen Skibindungshersteller freiwillig ein umfassender Produktrückruf in Abstimmung mit dem BMASK durchgeführt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Beobachtung neuer Produkttrends – so hat sich das BMASK zB schon gegen Skihelme mit eingebauten Musik-Abspielgeräten ausgesprochen

 

Mit freundlichen Grüßen