2736/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 9. Juli 2009 unter der Zahl 2660/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufnahme in den Polizeidienst“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 4 bis 8:
Auf beiliegende Tabelle wird verwiesen.
Zu den Fragen 3 und 9:
Die Erfassung des migrationsbezogenen Hintergrundes einzelner Bewerberinnen bzw. Bewerber ist im automationsunterstützten Personalverwaltungssystem PM-SAP nicht vorgesehen; entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 10:
Die höchste erreichbare Punkteanzahl beim Auswahlverfahren für den Polizeidienst beträgt 982,0. Für die positive Absolvierung des Auswahlverfahrens ist eine Mindestpunkteanzahl von 139,3 erforderlich.
Zu Frage 11:
Die in der Beantwortung der Frage 10 angeführten Mindestpunkte für die positive Absolvierung des Auswahlverfahrens wurden in den vergangenen Jahren nicht verändert.
Zu Frage 12:
Die Aufnahmekriterien für den Exekutivdienst sind bundesweit einheitlich geregelt.
Zu Frage 13:
Bei den angefragten Ausbildungsplätzen handelt es sich um Planstellen der Verwendungsgruppe E2b. Diese Planstellen werden flexibel und bedarfsangepasst zur Kompensierung personeller Abwesenheiten, die durch einen entsprechenden Personalersatz zu bedecken sind, verwendet, weshalb eine Zuordnung zu bestimmten Standorten nicht vorgesehen ist.
Zu Frage 14:
Zusätzliche Planstellen der Verwendungsgruppe E2b zur Abdeckung personeller Abwesenheiten gab es in dieser Form noch nicht.
Zu den Fragen 15 und 16:
Für die exekutivdienstliche Ausbildung von 1.000 VB/S entstehen folgende kalkulatorische Kosten:
Für das 1. Ausbildungsjahr: € 20,658.792,00
Für das 2. Ausbildungsjahr: € 25,905.000,00
Diese Summen beinhalten das Monatsentgelt, den mit den Bediensteten in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Sachaufwand und die Verwaltungsgemeinkosten (zB Uniformierung, aber auch anteilige Ausbildungskosten hochgerechnet auf die durchschnittliche Lebensarbeitszeit).
Die endgültigen Kosten der Polizeiausbildung für das Jahr 2009 stehen derzeit noch nicht fest. Vergleichsweise kann festgehalten werden, dass im Jahre 2008 Ausbildungskosten für die Bundespolizei in Höhe von 16,4 Millionen Euro entstanden sind.
Zu Frage 17:
Die Gesamtkosten der Sicherheitsakademie beliefen sich 2008 auf 33,9 Millionen Euro. Der administrative Eigenaufwand (Personalkosten) betrug 5,7 Millionen Euro.
Zu den Fragen 18 bis 20:
Die Attraktivität des Polizeiberufes wird in erster Linie von anderen Faktoren und nicht von der Höhe des Einstiegsgehaltes bestimmt.
Der Ausbildungsbeitrag erscheint im Vergleich zu internationalen Polizeieinheiten bzw. zu anderen Berufsgruppen auch hinsichtlich der Erhöhung im 2. Ausbildungsjahr als angemessen.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.