2737/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am               9. Juli 2009 unter der Zahl 2662/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „sichergestelltes Diebsgut im EU-Raum" gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Fall ist den zuständigen Dienststellen bekannt.

 

Zu Frage 2:

In Negresti, Rumänien.

 

Zu Frage 3:

Am 05.12.2008.

 

Zu Frage 4:

Der Eigentümer wurde laufend informiert. Mit ihm standen die Beamten des Landeskriminalamtes Niederösterreich, des Bundeskriminalamtes und der rumänische Verbindungsbeamte in Kontakt.

Zu Frage 5:

Dem Eigentümer wurde die Mitteilung über die Auffindung vom Landeskriminalamt für Niederösterreich weitergeleitet.

 

Zu Frage 6:

Ja, damit dieser seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann.  

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 11:

Die Eigentümer werden verständigt sowie grundsätzlich über die Rückführungsmodalitäten informiert. Weiters werden dem sicherstellenden Land die Daten des Abholers übermittelt.  Je nach individueller Lage des Falles wird bei Bedarf weitergehend unterstützt.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Im jeweiligen Einzelfall durch Kontaktnahme mit dem Eigentümer oder Verfügungsberechtigten.