2738/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 9. Juli 2009 unter der Zahl 2663/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sensationserfolg gegen die internationale Drogenmafiagerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

75 Personen wurden nach den Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes angezeigt. 36 Personen wurden in Österreich festgenommen.

Anmerkung:

Der Drogenring bestand aus 75, und nicht wie in der Anfrage aus dem Artikel der „Kronen Zeitung“ zitiert aus 71 Personen. Die Anfragebeantwortung bezieht sich somit immer auf die Personenanzahl 75.

 

Zu Frage 2:

Die 75 Personen haben folgende Nationalität:

Österreichische: 49 Personen

Serbische: 11 Personen

Türkische: 5 Personen

Mazedonische: 3 Personen

Bosnische: 2 Personen

Kroatische: 1 Person

Bulgarische: 1 Person

Algerische: 1 Person

Ungarische: 1 Person

Staatenlos: 1 Person

 

Zu Frage 3:

26

 

Zu Frage 4:

Von den insgesamt 75 Personen hatten 74 angezeigte Personen ihren Aufenthalt in Österreich.

 

Zu Frage 5:

5 Personen waren Asylwerber (Staatsangehörigkeiten: Algerien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro sowie Serbien).

 

Zu Frage 6:

Mit Stichtag 30. Juli 2009 wurde keiner der 5 Personen der Status eines Asylberechtigten gemäß § 7 Asylgesetz zuerkannt.

 

Zu Frage 7:

Mit Stichtag 30. Juli 2009 waren die Asylverfahren der 5 Personen gemäß § 7 Asylgesetz rechtskräftig negativ abgeschlossen.

 

Zu Frage 8:

Mit Stichtag 30. Juli 2009 war 2 Personen der Status eines subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Asylgesetz zuerkannt.

 

Zu Frage 9:

Gegen die restlichen 39 Täter lagen keine Festnahmegründe vor.

 

Zu Frage 10:

Es wurden insgesamt 7 Personen verhaftet.

 


Zu Frage 11:

3 Personen waren Asylwerber (Staatsangehörigkeit Guinea sowie Nigeria).

 

Zu Frage 12:

Mit Stichtag 30. Juli 2009 war keiner der 3 Personen der Status eines Asylberechtigten gemäß § 7 Asylgesetz zuerkannt.

 

Zu Frage 13:

Mit Stichtag 30. Juli 2009 waren die Asylverfahren der 3 Personen gemäß § 7 Asylgesetz rechtskräftig negativ abgeschlossen.

 

Zu Frage 14:

Mit Stichtag 30. Juli 2009 war keiner der 3 Personen der Status eines subsidiär Schutzberechtigtem gemäß § 8 Asylgesetz zuerkannt.